zvg-versicherungen-gefahren
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/zvg-versicherungen-gefahrenVerify insurance coverage and secure property against hazards.
- Detects unpaid premiums, policy gaps, or active damage incidents.
- Processes policy documents, photos, and service provider reports.
- Cross-references ZVG, BGB, and VVG legal standards for decisions.
- Generates insurance verification reports with coverage proof and action plans.
SKILL.md
.github/skills/zvg-versicherungen-gefahrenView on GitHub ↗
--- name: zvg-versicherungen-gefahren description: "Versicherungsschutz und Gefahrenabwehr am Zwangsverwaltungsobjekt. Anwendungsfall Gebaeudeversicherung ist nicht bezahlt oder Schadenfall ist eingetreten. Normen § 154 ZVG Erhaltungspflicht § 823 BGB Verkehrssicherungspflicht VVG Versicherungsrecht. Pruefraster Gebaeudeversicherung Haftpflicht Beitragsrueckstaende Schadenmeldung Deckungspruefung Notmassnahmen Sicherung. Output Versicherungspruefbericht mit Deckungsnachweis Schadenmeldung und Sicherungsmassnahmen. Abgrenzung zu zvg-instandhaltung-sicherung und zvg-konten-kassenfuehrung." --- # Versicherungen und Gefahren ## Aufgabe Prüft und sichert den Versicherungsschutz des verwalteten Objekts. Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand. ## Startet bei - Versicherungsstatus unklar ist - Schadensfall, Beitragsrückstand oder Kündigung droht - Besitzerlangung einen Gefahrenpunkt zeigt ## Eingaben - Policen, Beitragsrechnungen, Schadenmeldungen - Objektzustand, Fotos, Dienstleisterberichte - Konto- und Vorschusslage ## Workflow 1. **Status klären** - Police, Versicherungsnehmer, Objekt, Deckung, Prämien und Rückstände erfassen. 2. **Lücke schließen** - Zahlung, Deckungsbestätigung, Nachversicherung oder Gerichtsinformation vorbereiten. 3. **Schaden** - Schadenanzeige, Belege, Sicherungsmaßnahmen und Anspruchsverfolgung steuern. 4. **Monitoring** - Wiedervorlagen für Prämien und Deckungsänderungen setzen. ## Ausgabe - Versicherungsregister - Deckungs- und Schadenvermerk - Sofortschreiben ## Qualitätsgates - Deckungsbestätigung belegt - Rückstände geprüft - Schaden dokumentiert ## Rote Schwellen - keine Gebäudeversicherung - gekündigte Police - Leitungswasser- oder Brandschaden ## Interne Vorlagen - assets/templates/versicherung-und-lasten.md - assets/templates/instandhaltung-gefahrensicherung.md ## Amtliche Erstquellen - § 3 Abs. 1 Nr. 4 ZwVwV - § 13 ZwVwV ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Beschl. v. 28.06.2012 - IX ZB 183/09, NZI 2012, 690 Rn. 18 — Der Zwangsverwalter hat ab Besitzerlangung die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt; bei Verletzung dieser Pflicht und Schäden an Dritten haftet er persönlich nach § 823 BGB bzw. § 280 BGB; eine ausreichende Gebäudehaftpflichtversicherung ist zwingend. - BGH, Beschl. v. 19.01.2006 - IX ZB 87/04, NZI 2006, 281 Rn. 16 — Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, das Objekt gegen die typischen Risiken (Brand Leitungswasser Sturm) zu versichern; fehlender Versicherungsschutz begründet Pflichtverletzung und Schadensersatzrisiko. ## Paragrafenkette Versicherungen/Gefahren § 152 ZVG (ordnungsgemäße Verwaltung) → § 823 BGB (Verkehrssicherungspflicht) → § 836 BGB (Gebäudeeigentümerhaftung) → § 280 BGB (Pflichtverletzung) → § 9 ZwVwV (Versicherung und Gefahren) → VVG (Versicherungsvertragsrecht allgemein) ## Kommentarliteratur - Stöber ZVG 22. Aufl., § 152 Rn. 80-100 (Versicherungspflichten) - Palandt/Sprau § 836 BGB Rn. 5-20 (Gebäudehaftung) - Böttcher ZVG 6. Aufl., § 9 ZwVwV Rn. 1-15 (Versicherung und Sicherung) ## Triage Versicherungen/Gefahren 1. Ist die Gebäudeversicherung (Feuer Leitungswasser Sturm) aktiv? 2. Ist eine Grundstückshaftpflichtversicherung vorhanden? 3. Sind Prämien laufend bezahlt? (Beitragsrückstand → Deckungsausschluss) 4. Liegen akute Gefahrenstellen vor? (Sofortmaßnahme erforderlich) 5. Wurde nach Besitzerlangung eine Objektbegehung auf Gefahrenstellen durchgeführt? ## Sofortmaßnahmen-Checkliste Gefahren | Gefahrenstelle | Maßnahme | Priorität | Erledigt | |---|---|---|---| | Undichtes Dach | Notreparatur/Plane | SOFORT | [ ] | | Umgestürzter Baum | Entfernung/Absperrung | SOFORT | [ ] | | Loser Balkon/Balkongeländer | Absperrung/Reparatur | SOFORT | [ ] | | Fehlende Heizung Winter | Notversorgung | SOFORT | [ ] | | Wasserschaden | Absperrung/Trocknung | SOFORT | [ ] | | Einbruchsschäden | Sicherung/Schlösser | HOCH | [ ] | | Elektrische Mängel | Elektrofachkraft | HOCH | [ ] |
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.