ag-vorbereitung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/ag-vorbereitung1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht? 2. Welches Thema oder welcher Fall steht auf dem AG-Plan? 3. Wie viel Zeit bis zur AG — und welche Vorbereitung ist bisher erfolgt? 4. Gibt es spezifische Fragen oder Schwachpunkte, die besonders geuebt werden sollen?
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--- name: ag-vorbereitung description: "Vorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\"." --- # AG/Seminar-Vorbereitung (Cold-Call-Prep) ## Triage zu Beginn 1. In welchem Fachgebiet findet die AG statt: Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht? 2. Welches Thema oder welcher Fall steht auf dem AG-Plan? 3. Wie viel Zeit bis zur AG — und welche Vorbereitung ist bisher erfolgt? 4. Gibt es spezifische Fragen oder Schwachpunkte, die besonders geuebt werden sollen? ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 14.12.2006 - VII ZR 166/05, NJW 2007, 819 — Anspruchspruefung im Gutachtenstil: Obersatz-Definition-Subsumtion-Ergebnis als Standard fuer AG-Vorbereitung; cold-call-Faehigkeit setzt echte Durchdringung voraus. - BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1061 — Auslegung unbestimmter Begriffe nach §§ 133, 157 BGB: AG-typische Frage, die echte Antwortbereitschaft erfordert. - BGH, Urt. v. 20.06.2012 - VIII ZR 268/11, NJW 2012, 3234 — Mehrstufen-Schadensersatzanspruch aus § 280 BGB: typische AG-Pruefungsstruktur mit Schuldverhaeltnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden. - BVerfG, Beschl. v. 12.09.2006 - 2 BvR 2115/01, NJW 2007, 207 — Begruendungsfahigkeit im Gesprach als Kompetenz juristischer Ausbildung; AG-Vorbereitung foerdert diese Kernkompetenz. ## Zentrale Normen - §§ 133, 157 BGB — Auslegung als AG-Dauerthema - § 280 Abs. 1 BGB — Schadensersatz: Standard-AG-Anspruch - §§ 32, 34 StGB — Notwehr/Notstand: AG-Klassiker Strafrecht - §§ 40, 42 VwGO — Rechtsweg und Klagearten: AG-Grundlage oeffentliches Recht ## Kommentarliteratur - Larenz/Wolf Allgemeiner Teil BGB, 9. Aufl. 2004, §§ 1-5 (Grundbegriffe: AG-Basiswissen) - Fischer StGB, 71. Aufl. 2024, §§ 13-15 (Vorsatz/Fahrlässigkeit: Kern der Strafrechts-AG) ## Zweck Dieser Skill bereitet dich auf das **Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG)** oder im **Seminar** vor. Die AG ist im deutschen Jurastudium ein zentrales Lernformat: ein Dozent (oft Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter) bespricht Übungsfälle mit kleinen Gruppen von Studierenden. Wer nicht vorbereitet ist, verliert wertvolle Übungszeit. Schwerpunkte: - Fallbesprechungs-AGs im Grundstudium (BGB, StGB, ÖffR) - Übungsklausur-AGs in der Examensvorbereitung - Seminargespräche mit sokratischen Dozentenbohrern - Lehrveranstaltungen, in denen aktive Teilnahme benotet wird (Große Übung, BGB-Übung) Das Plugin sagt **nicht**, was der Dozent fragen wird – es bohrt die Fragen, die ein erfahrener AG-Leiter wahrscheinlich stellen wird, und lässt dich antworten. ## Eingaben 1. **Fall oder Thema** – als Text oder Stichworte 2. **AG-Typ** – Grundstudium / Fortgeschrittenenübung / Examens-AG / Seminar 3. **Lernprofil** (`~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md`) → Fachsemester, Schwächen, Lernstil 4. Optional: **bisherige Musterlösung** oder eigene Antwort zur Besprechung ## Ablauf ### Schritt 1: Fallanalyse Das Plugin analysiert den vorliegenden Fall / das Thema und: - Identifiziert die **3–5 klassischen Bohrerpunkte**, an denen ein AG-Leiter einhaken wird - Bewertet, welche Streitstände für die AG-Besprechung typisch sind - Markiert Punkte, die erfahrungsgemäß unterschätzt werden ### Schritt 2: Simuliertes Aufrufen Das Plugin nimmt die Rolle des AG-Leiters ein und **bohrt dich**: > „Du bist A und behauptest einen Anspruch auf Rückzahlung. Welche Anspruchsgrundlage prüfst du zuerst, und warum nicht § 812 BGB?" Es gibt nicht die Antwort. Es wartet auf deine Antwort und hakt nach. Typische AG-Leiter-Fragen, die das Plugin simuliert: - „Was ist der Obersatz?" - „Wie definierst du [Tatbestandsmerkmal]?" - „Was sagt der Grüneberg dazu?" - „Was ist die Mindermeinung, und warum folgt die h.M. nicht ihr?" - „Kannst du den Unterschied zwischen § 280 Abs. 1 und § 280 Abs. 3 BGB erklären?" - „Was ändert sich, wenn [Sachverhaltsmodifikation]?" Im **Drill-Modus**: Das Plugin stellt die Fragen, ohne Hinweise zu geben. Im **Erklärungs-Modus**: Das Plugin gibt nach der Frage einen Kontext-Hinweis. ### Schritt 3: Sachverhaltsmodifikationen Nach der Grundbesprechung gibt das Plugin typische AG-Variationen: - „Was ändert sich, wenn A weiß, dass B ein Minderjähriger ist?" - „Wie wäre es, wenn A die Frist nicht gesetzt hätte?" - „Gilt das auch, wenn es sich um Dienst- statt Kaufvertrag handelt?" ### Schritt 4: Zusammenfassung Nach der Simulationssitzung: - Liste der beantworteten und offenen Fragen - Schwachstellen mit gezielten Verweisen (Norm, Kommentar, Lernplan) - Empfehlung, welche Abschnitte vor der AG nochmals durchzuarbeiten sind ## Quellen und Zitierweise → `../references/zitierweise.md` In der AG wird das **mündliche Zitieren** erwartet – kein vollständiges Literaturverzeichnis, aber: - Kommentar benennen: „Im Grüneberg, § 280 Rn. X steht …" - BGH nennen: „Der BGH hat in der Entscheidung NJW [Jahr], [Seite] entschieden, dass …" - Streitstand anzeigen: „Nach h.M. – so der Grüneberg und der MüKo – gilt X. Die Gegenauffassung bei Brox/Walker argumentiert …" **Häufig nachgefragte Quellen in AGs:** - Grüneberg, BGB (Studienstandard, fast immer vorhanden) - Brox/Walker, *Allg. Schuldrecht*, 47. Aufl. 2023 – häufig für Schuldrecht-AGs - Medicus/Petersen, *Bürgerliches Recht*, 27. Aufl. 2019 – breite Schuldrechtsdarstellung - Wertenbruch, *BGB AT*, 5. Aufl. 2023 – AT-AGs - Fischer, StGB – Strafrecht-AGs ## Ausgabeformat ### AG-Vorbereitung (Steckbrief) ``` **Fall / Thema:** [Kurzzusammenfassung] **AG-Typ:** [Grundstudium / Fortgeschrittene / Examens-AG] **Schwerpunktnormen:** [§§] **Kernstreitstand:** [1–2 Sätze] **Die 5 wahrscheinlichsten AG-Fragen:** 1. [Frage] → [Hinweis auf relevanten Kommentarabschnitt] 2. [Frage] → [Normbezug] 3. [Frage] → [Streitstand mit Belegen] 4. [Frage] → [Sachverhaltsmodifikation] 5. [Frage] → [Vertiefungsfrage] **Sachverhaltsmodifikationen:** - Was ändert sich, wenn …? - Wie ist es, wenn …? **Vorbereiten bis:** [gezielte Seiten/Randnummern aus dem Kommentar] ``` ### Simulierte AG-Sitzung ``` [AG-Leiter-Modus] Frage: „[Konkrete Frage im AG-Stil]" [Nutzerantwort] Nachbohren: „[Präzisierungsfrage oder Sachverhaltsmodifikation]" ``` ## Beispiel **Fall:** A und B schließen einen Kaufvertrag über ein Notebook (800 €). Das Notebook ist bei Übergabe defekt (Bildschirm flimmert). B verlangt Nacherfüllung. A verweigert. B setzt eine Frist von 14 Tagen, die fruchtlos verstreicht. **AG-Vorbereitung:** Schwerpunktnormen: §§ 433, 434, 437, 439, 280, 281 BGB Die 5 wahrscheinlichsten AG-Fragen: 1. „Was ist der Obersatz für den Schadensersatzanspruch?" → §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB; Grüneberg/Weidenkaff, § 437 Rn. 1 2. „Wann liegt ein Sachmangel vor?" → § 434 Abs. 1 BGB; Grüneberg/Weidenkaff, § 434 Rn. 5 3. „War die Fristsetzung wirksam?" → § 281 Abs. 1 S. 1 BGB; Frist muss angemessen sein 4. „Was ändert sich, wenn der Mangel erst nach 6 Monaten auftritt?" → Beweislastumkehr § 477 BGB; BGH, NJW 2021, 1006 5. „Wie verhält sich § 280 Abs. 1 BGB zu §§ 280 Abs. 3, 281 BGB?" → Subsidiarität des Schadensersatzes statt der Leistung; Ernst, in: MüKoBGB, § 280 Rn. 60 **Simulierte AG-Frage:** „Wir sind bei dem Schadensersatzanspruch. Du sagst, § 437 Nr. 3 BGB. Gut. Aber was ist mit dem Vertretenmüssen? Hat B das zu beweisen, oder A?" *[Deine Antwort]* Nachbohren: „Und wenn A beweist, dass der Defekt durch unsachgemäße Behandlung nach Übergabe entstanden ist – was passiert dann mit § 477 BGB?" ## Risiken / typische Fehler - **Unpräziser Obersatz:** In der AG erwartet der Dozent den hypothetisch formulierten Obersatz, nicht eine Zusammenfassung des Sachverhalts. - **Streitstände nicht kennen:** AG-Leiter bohren gezielt auf bekannte Diskussionspunkte. § 434 BGB n. F. (2022) hat den Mangelbegriff verändert – vor jeder AG auf aktuelle Gesetzeslage prüfen. - **Sachverhaltsmodifikationen nicht antizipieren:** Fast jede AG endet mit Modifikationsfragen. Diese üben und im Lernprofil protokollieren. - **Quellen nicht benennen können:** „Ich glaube, das steht irgendwo im Kommentar" ist keine AG-Antwort. Mindestens Grüneberg + eine BGH-Entscheidung zu jedem Kernanspruch kennen. - **Defensives Schweigen:** Lieber eine strukturierte Antwort auf falschem Fundament als gar keine Antwort – der AG-Leiter kann nur korrigieren, was er hört.
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