zvg-verkauf-versteigerung-schnittstelle

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Generate transfer reports for auction transitions from administration.

  • Prepares handover documentation when auctions replace ongoing administration.
  • Uses court records, inspection logs, and tenant lists as inputs.
  • Selects relevant data based on active auction status and deadlines.
  • Outputs structured reports detailing property condition and tenant status.
SKILL.md
.github/skills/zvg-verkauf-versteigerung-schnittstelleView on GitHub ↗
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name: zvg-verkauf-versteigerung-schnittstelle
description: "Schnittstelle zwischen laufender Zwangsverwaltung und dem Zwangsversteigerungsverfahren. Anwendungsfall Zwangsverwaltung soll aufgehoben werden weil Zwangsversteigerung angeordnet wird oder laeuft. Normen § 153b ZVG Aufhebung der Verwaltung §§ 85 ff. ZVG Versteigerungsverfahren. Pruefraster Objektinformationen Besichtigungen Werterhalt Mieterlage Bieterfragen Uebergabeprotokoll Aufhebung. Output Uebergabebericht fuer Versteigerungsverfahren mit Objektzustand Mietlage und Schnittstellen-Dokumentation. Abgrenzung zu zvg-rechnungslegung (Abschluss) und zvg-bieterangebot-bewertung."
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# Schnittstelle zu Verkauf und Zwangsversteigerung

## Aufgabe

Unterstützt die Zwangsverwaltung, wenn parallel Versteigerung, freihändiger Verkauf oder Objektverwertung vorbereitet wird.

Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.

## Startet bei

- Zwangsversteigerung parallel läuft
- Bieter oder Sachverständige Objektinformationen anfragen
- Verwaltung auf Zuschlag oder Aufhebung zuläuft

## Eingaben

- Versteigerungsakte, Wertgutachten, Besichtigungstermine
- Mieterliste, Objektzustand, laufende Kosten
- Gerichtliche Terminsdaten

## Workflow

1. **Informationspaket** - Objektzustand, Mieterlage, Versicherungen, Lasten und Rückstände zusammenstellen.
2. **Besichtigung** - Zutritt, Mieterkommunikation, Datenschutz und Protokoll steuern.
3. **Werterhalt** - notwendige Maßnahmen bis Zuschlag oder Aufhebung priorisieren.
4. **Übergang** - Aufhebung, Schlussrechnung, Endabrechnung und Übergabe planen.

## Ausgabe

- Objektinfopaket
- Besichtigungsplan
- Übergabe- und Aufhebungscheck

## Qualitätsgates

- Mieterrechte beachtet
- Daten nicht unnötig offengelegt
- Schlussrechnung vorbereitet

## Rote Schwellen

- Bieterzugang ohne Abstimmung
- Objektwertgefährdung
- Aufhebung ohne Endabrechnungspfad

## Interne Vorlagen

- assets/templates/besitzuebernahme-protokoll.md
- assets/templates/schlussrechnung-aufhebung.md

## Amtliche Erstquellen

- ZVG Gesamtfassung
- § 12 ZwVwV

## Aktuelle Rechtsprechung

- BGH, Beschl. v. 18.05.2006 - IX ZB 25/05, NZI 2006, 531 Rn. 17 — Wenn der Zwangsversteigerungstermin parallel zur Zwangsverwaltung stattfindet, hat der Verwalter die Nutzungen bis zum Zuschlag zu vereinnahmen und zu verwalten; ab Zuschlag gehen die Nutzungen auf den Ersteher über.
- BGH, Beschl. v. 02.12.2010 - IX ZB 120/09, NZI 2011, 108 Rn. 18 — Der Zwangsverwalter hat keine Möglichkeit, den Versteigerungstermin zu verhindern; er muss aber sicherstellen, dass Bieter über bestehende Mietverhältnisse informiert werden können.

## Paragrafenkette Versteigerungsschnittstelle

§ 180 ZVG (Anordnung Zwangsversteigerung parallel) → § 55 ZVG (Zuschlag Wirkungen) → § 56 ZVG (Übergabepflicht) → § 57 ZVG (Mieterschutz Ersteher) → § 57a ZVG (Sonderkündigung Ersteher) → §§ 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete) → § 155 ZVG (Schlussrechnung bei Zuschlag)

## Kommentarliteratur

- Stöber ZVG 22. Aufl., §§ 55-57a Rn. 1-40 (Zuschlag und Übergabe)
- Böttcher ZVG 6. Aufl., § 55 Rn. 10-30 (Wirkung Zuschlag auf Verwaltung)

## Triage Versteigerungsschnittstelle

1. Läuft parallel ein Zwangsversteigerungsverfahren?
2. Wann ist der Versteigerungstermin? (Schlussrechnung vorzubereiten)
3. Liegen alle Mietvertragsdaten für die Bieterinformation vor?
4. Sind Mietkautions-Guthaben der Mieter dokumentiert? (Übertragung auf Ersteher)

## Workflow bei Zuschlag

1. Zuschlagsdatum und Ersteher festhalten
2. Nutzungen bis Zuschlagsdatum verbuchen
3. Schlussrechnung nach § 15 ZwVwV erstellen
4. Kontostand an Vollstreckungsgericht melden
5. Mietverhältnisse und Kautionen an Ersteher übergeben
6. Abschluss-Bericht an Gericht und Gläubiger
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