zv-zvg-antrag-glaeubiger
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/zv-zvg-antrag-glaeubigerVollstreckung in das Grundstück. Wird in der Regel parallel zur PfÜB betrieben. Dieser Skill steuert ausschließlich die Gläubigerseite; der Schwesterskill `zwangsverwaltung-zvg` betrifft die Verwalterperspektive.
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--- name: zv-zvg-antrag-glaeubiger description: "Antrag auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung aus Gläubigersicht nach ZVG. Bereitet Anordnung §§ 15 ff. ZVG, Beitritt § 27 ZVG, geringstes Gebot, Bargebot und Verteilungstermin vor. Setzt eingetragenes Recht (Hypothek, Grundschuld) oder persönlichen Titel mit Eintragung Zwangshypothek § 866 ZPO voraus. Lädt bei Immobiliarvollstreckung." --- # ZVG-Antrag (Zwangsversteigerung / Zwangsverwaltung) ## Aufgabe Vollstreckung in das Grundstück. Wird in der Regel parallel zur PfÜB betrieben. Dieser Skill steuert ausschließlich die Gläubigerseite; der Schwesterskill `zwangsverwaltung-zvg` betrifft die Verwalterperspektive. ## Startet bei - Titel + Klausel + Zustellung grün - Grundstück im Eigentum des Schuldners (oder dinglich gegen Eigentümer nach § 800 ZPO) - Vorzugsweise eingetragene Grundschuld – sonst Zwangshypothek § 866 ZPO erforderlich ## Rechtsgrundlagen - §§ 15-145 ZVG – Zwangsversteigerung - §§ 146-161a ZVG – Zwangsverwaltung - § 27 ZVG – Beitritt - § 30a ZVG – Schuldnerschutz Einstellung - § 765a ZPO – Vollstreckungsschutz - § 866 ZPO – Sicherungshypothek (bei persönlichem Titel) - § 867 ZPO – Verfahren der Eintragung - § 49 InsO – Absonderungsrecht - § 10 ZVG – Rangklassen - § 28 GBO – Bestimmtheit ## Workflow 1. **Vollstreckungsgrundlage**: dinglicher Titel (Grundschuld in Verbindung mit Unterwerfungsurkunde – siehe `zv-notarielle-urkunde-grundschuld`) oder persönlicher Titel + Zwangshypothek § 866 ZPO. 2. **Grundbucheinsicht** vor jedem Antrag – aktuell, weil sich Rangverhältnisse verändert haben können. 3. **Zwangshypothek § 866 ZPO eintragen**, wenn nur persönlicher Titel: Antrag beim Grundbuchamt, Forderung mindestens 750 EUR (§ 866 Abs. 3 ZPO), nach Eintragung sechs Monate warten? Nein – Eintragung selbst genügt; die sechs Monate betreffen die Wartepflicht bei Hypothek § 1147 BGB nicht. 4. **Antrag auf Anordnung** der Zwangsversteigerung beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht der belegenen Sache). 5. **Beitritt § 27 ZVG**, wenn bereits Verfahren läuft – einfacher, kostengünstiger. 6. **Geringstes Gebot** und Bargebot prüfen: alle vorrangigen Rechte plus 7/10 Verkehrswert – sonst Wertgrenzen § 85a ZVG. 7. **Zwangsverwaltung** als Alternative oder Parallelverfahren: Mieten und Pachten fließen über Verwalter an Gläubiger. 8. **Schuldnerschutzanträge** des Schuldners erwarten (§ 30a ZVG, § 765a ZPO) – Stellungnahme vorbereiten. 9. **Verteilungstermin** § 105 ZVG: Erlös wird nach Rangklassen § 10 ZVG verteilt. ## Wertgrenzen § 85a ZVG - Im ersten Termin wird kein Zuschlag erteilt, wenn das Meistgebot unter 50 % des Verkehrswerts liegt. - Zwischen 50 % und 70 % kann auf Antrag des Berechtigten Zuschlag versagt werden. - Ab dem zweiten Termin entfallen die Grenzen. ## Insolvenz des Schuldners - § 49 InsO: dinglich gesicherter Gläubiger ist absonderungsberechtigt. - Die Zwangsversteigerung kann vom Insolvenzverwalter nach § 30d ZVG eingestellt werden. - Verwertung durch den Verwalter ist häufig wirtschaftlicher. ## Leitentscheidungen - BGH 24.1.2008 – V ZB 31/07 (geringstes Gebot) - BGH 23.5.2012 – V ZB 113/11 (§ 30a ZVG Schuldnerschutz) - BGH 26.3.2015 – V ZB 81/14 (Beitritt § 27 ZVG, Wirkungen) - BGH 18.11.2010 – V ZB 99/10 (Verkehrswert, Wertgrenzen) ## Ausgabeformat ``` ZVG-ANTRAG [Mandant] gegen [Schuldner], AG [Belegenheitsgericht] Titel: [Art, Datum] Grundbuch: [Ort, Bl, Flurst, Lage] Eigentümer: [Schuldner / Dritter § 800 ZPO] Rangstelle: [Abt. III, lfd Nr / Zwangshypothek § 866 erforderlich] Vorrangige Rechte: EUR x (Bank, Steuer, sonstige) Verkehrswert: EUR y (Schätzung) Geringstes Gebot: ~ EUR z Verfahrenstyp: Versteigerung / Verwaltung / beides Beitritt § 27 möglich? [ja, AG Az / nein] NÄCHSTER SCHRITT: Anordnung beim AG / Beitritt WIEDERVORLAGE: DD.MM.JJJJ ``` ## Qualitätsgates - Niemals ohne aktuelle Grundbucheinsicht antragen. - Bei persönlichem Titel: Zwangshypothek vorher eintragen. - Wertgrenzen § 85a ZVG beachten – im ersten Termin kann Zuschlag versagt werden. - Bei Insolvenz § 30d ZVG mitdenken. - Bei selbstgenutztem Wohneigentum § 765a ZPO mit Härtefall-Vortrag rechnen. ## Querverweise - `zv-notarielle-urkunde-grundschuld` - `zv-pfueb-bank`, `zv-pfueb-arbeitsentgelt` (parallel) - `zwangsverwaltung-zvg` – Verwalterperspektive (anderes Plugin) - `zv-abwehr-schuldner` - `insolvenzforderungsanmeldungspruefung/ifap-tabellenauszug-178`
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