zv-pfueb-arbeitsentgelt
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/zv-pfueb-arbeitsentgeltPfändung des laufenden Arbeitseinkommens. Bauteil mit den meisten Stolpersteinen: Pfändungstabelle, Unterhalt, Sonderzuwendungen, Krankengeld, Arbeitgeberwechsel.
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--- name: zv-pfueb-arbeitsentgelt description: "Lohn- und Gehaltspfändung nach §§ 829 und 835 sowie §§ 850 ff. ZPO. Erzeugt PfÜB gegen den Arbeitgeber als Drittschuldner, berechnet pfändbaren Betrag nach Pfändungstabelle 1.7.2025 bis 30.6.2026, berücksichtigt unterhaltsberechtigte Personen, Sonderzuwendungen § 850a ZPO und Anschlusspfändungen § 850e ZPO. Lädt bei Lohn-/Renten-/Sozialleistungs- oder Selbstständigen-Vergütungs-Pfändungen." --- # PfÜB Arbeitsentgelt ## Aufgabe Pfändung des laufenden Arbeitseinkommens. Bauteil mit den meisten Stolpersteinen: Pfändungstabelle, Unterhalt, Sonderzuwendungen, Krankengeld, Arbeitgeberwechsel. ## Startet bei - Titel + Klausel + Zustellung grün - Arbeitgeber bekannt (sonst `zv-vermoegensauskunft-gv`) - Schuldner nicht in Insolvenz ## Rechtsgrundlagen - §§ 829, 835 ZPO – Pfändung und Überweisung - § 850 ZPO – Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen - § 850a ZPO – unpfändbare Bezüge (50 % Mehrarbeit, voll Urlaubsgeld, Weihnachten bis Hälfte des Monatsverdienstes, Aufwand) - § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenze, Tabelle des BMJ; aktuelle Bekanntmachung 1.7.2025 - § 850d ZPO – privilegierte Unterhaltsforderungen, abweichende Berechnung - § 850e ZPO – Zusammenrechnung mehrerer Einkommen - § 850f ZPO – Erhöhung des Freibetrags durch Vollstreckungsgericht - § 850k ZPO – nur mittelbar (Auszahlung auf P-Konto) - § 87 InsO bei laufender Insolvenz ## Workflow 1. **Drei-Säulen-Prüfung**. 2. **Arbeitgeber als Drittschuldner** bezeichnen – nicht „die Firma X", sondern die juristische Person. 3. **Forderung** definieren: laufendes Arbeitseinkommen, einschließlich künftiger Erhöhungen, einschließlich Sonderzuwendungen soweit pfändbar. 4. **Berechnung pfändbarer Betrag** mit `werkzeuge/pfaendungsrechner.py` (Tabelle 1.7.2025): Nettoeinkommen → unterhaltsberechtigte Personen → Pfändbarkeitsstufe. 5. **Privilegierte Unterhaltsforderung** § 850d ZPO: deutlich niedrigerer Freibetrag, vom Vollstreckungsgericht festzusetzen. 6. **Antragsformular** ZVFV nutzen. Ab 1.10.2026 neue Muster und XML-Antrag möglich. 7. **Einreichen** beim Vollstreckungsgericht am Schuldnerwohnsitz. 8. **Zustellung** an Arbeitgeber durch Gerichtsvollzieher (Papier) oder elektronisch. 9. **Drittschuldnererklärung § 840 ZPO** abwarten. 10. **Anschlusspfändung** prüfen, wenn weitere Gläubiger pfänden (Rangfrage § 804 Abs. 3 ZPO). ## Pfändungstabelle 1.7.2025 Gültig seit 1.7.2025 (Bekanntmachung BMJ). Die Tabelle wird zum 1.7. jeden ungeraden Jahres neu festgesetzt – nächste Fortschreibung 1.7.2027. Aktuelle Werte stehen in `werkzeuge/pfaendungsrechner.py`. Faustwerte: Freibetrag ohne Unterhalt rund 1.560 EUR netto, mit einem Unterhaltsberechtigten rund 2.150 EUR. ## Leitentscheidungen - BGH 5.4.2005 – VII ZB 17/05 (Berechnung Sonderzuwendung § 850a Nr. 4 ZPO) - BGH 17.4.2013 – VII ZB 16/12 (Zusammenrechnung § 850e ZPO mit Sozialleistung) - BGH 26.6.2014 – IX ZB 88/13 (Drittschuldnererklärung Arbeitgeber) - BAG 17.4.2013 – 10 AZR 281/12 (Pfändbarkeit von Arbeitnehmersparzulage) ## Ausgabeformat ``` PFÜB ARBEITSENTGELT [Mandant] gegen [Schuldner], Az [Gericht] Titel: [Art, Datum, Aussteller] Forderung: EUR Haupt + EUR Zinsen + EUR Kosten Drittschuldner: [Arbeitgeber als juristische Person] Schuldner-Netto: EUR x (zuletzt bekannter Wert, Datum) Unterhaltspflichten: [Anzahl] Pfändbarer Betrag: EUR y / Monat (Tabelle 1.7.2025) Privileg § 850d: [ja – Unterhaltsforderung / nein] Sonderzuwendungen: [erfasst nach § 850a Nr. 3/4 ZPO] NÄCHSTER SCHRITT: Drittschuldnererklärung in 2 Wochen WIEDERVORLAGE: DD.MM.JJJJ ``` ## Qualitätsgates - Niemals Bruttoeinkommen pfänden – pfändbar ist der Nettoteil. - Niemals Sonderzuwendungen § 850a ZPO ohne Prüfung in den pfändbaren Teil rechnen. - Bei mehreren Einkommen (Lohn + Rente, Lohn + Selbstständigkeit) Zusammenrechnung § 850e ZPO ausdrücklich beantragen. - Bei privilegierten Unterhaltsforderungen § 850d ZPO eigene Festsetzung beantragen. - Bei Sterbe-/Krankengeld besondere Pfändbarkeitsgrenzen prüfen. ## Querverweise - `zv-pfaendungstabelle-2025` – Rechentool - `zv-titel-klausel-zustellung` – Vorprüfung - `zv-vermoegensauskunft-gv` – wenn Arbeitgeber unbekannt - `zv-elektronische-zustellung-2027` – ERV-Stand - `zv-abwehr-schuldner` – Schuldnersicht
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