zufriedenheitsformel-decodierung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/zufriedenheitsformel-decodierungDecode German work reference satisfaction ratings instantly.
- Translates vague reference language into precise numerical scores.
- Analyzes sentence structure to identify the weakest component.
- Maps specific phrasing to the correct five-point scale level.
- Outputs clear tables with legal implications and linguistic nuances.
SKILL.md
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--- name: zufriedenheitsformel-decodierung description: "Decodiert die fünfstufige Zufriedenheitsformel deutscher Arbeitszeugnisse: von Note 1 bis Note 5. Tabellarische Ampelzuordnung aller Standardformulierungen mit Erklärung der sprachlichen Feinheiten und ihrer rechtlichen Bedeutung." --- # Zufriedenheitsformel-Decodierung Die Zufriedenheitsformel ist das Herzstück des deutschen Arbeitszeugnisses. Sie ist die am häufigsten verwendete und am stärksten kodierte Formulierung — und für Laien oft kaum von einer guten Note zu unterscheiden. Vier Worte können den Unterschied zwischen einer Eins und einer Vier ausmachen. Die fünfstufige Skala folgt einem präzisen Steigerungssystem, das auf den Wörtern „stets" (immer, ohne Ausnahme), „vollsten" (Superlativ) und „vollen" (Positiv) beruht. Jede Stufe unterscheidet sich von der nächsten durch das Fehlen eines Wortes oder dessen Abschwächung. Wer diese Abstufungen nicht kennt, liest eine Note-4-Formulierung als positiv — genau das ist der Geheimcode der Zeugnissprache. Wichtig: Die Formel erscheint selten isoliert. Sie ist oft Teil eines längeren Satzes, der auch Arbeitsbereitschaft und Fachkenntnisse umfasst. Der Gesamtsatz ist nach seiner schwächsten Komponente zu beurteilen. „Ihre Fachkenntnisse und ihre stets überzeugende Arbeitsweise überzeugten uns; die Ergebnisse entsprachen unseren Erwartungen" — die schwache Schlusskomponente zieht die Note herunter. Verstärker und Abschwächer können die Grundformel verändern: Adverbien wie „jederzeit", „durchweg" oder „in jeder Hinsicht" können als positive Verstärker wirken. Einschränkungen wie „im Wesentlichen", „in aller Regel" oder „soweit beurteilt werden konnte" schwächen die Formel deutlich ab. ## Geheimcode-Regeln | Formel | Note | Ampel | |---|---|---| | „stets zur vollsten Zufriedenheit" | Note 1 | Grün | | „stets zur vollen Zufriedenheit" | Note 2 | Grün | | „zur vollen Zufriedenheit" | Note 3 | Orange | | „zur Zufriedenheit" | Note 4 | Rot | | „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit" | Note 5 | Rot | | „hat unsere Erwartungen erfüllt" | Note 4 (Ersatzformel) | Rot | | „stets zu unserer vollsten und uneingeschränkten Zufriedenheit" | Note 1 (verstärkt) | Grün | | „zur vollen Zufriedenheit, soweit beurteilt werden konnte" | Note 3-4 abgeschwächt | Rot | ## Beispiele **Beispiel 1 – Note 1 (Grün):** „Frau Schäfer erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." — Vollständige Maximalformel, keine Einschränkungen. **Beispiel 2 – Note 2 (Grün):** „Die ihr anvertrauten Aufgaben erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit." — Fehlt „vollsten", aber „stets" bleibt erhalten, daher Note 2. **Beispiel 3 – Note 3 (Orange):** „Herr Bergmann erfüllte seine Aufgaben zur vollen Zufriedenheit." — Kein „stets" → Abschwächung auf Note 3. **Beispiel 4 – Note 4 (Rot):** „Herr Fischer erledigte seine Aufgaben zur Zufriedenheit." — Weder „stets" noch „vollsten" → Note 4. **Beispiel 5 – Note 5 (Rot):** „Sie hat ihre Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt." — Einschränkung durch „im Großen und Ganzen" → Note 5. ## Ausgabeformat Der Skill gibt die erkannte Formel im Wortlaut aus, ordnet sie der Note zu (Note 1 bis Note 5), zeigt die Ampelfarbe und erklärt das entscheidende sprachliche Merkmal. Bei mehreren Zufriedenheitsformeln im Zeugnis (Leistung und Verhalten getrennt) werden beide separat ausgewiesen. ## Rechtliche Einordnung und Normen - **§ 109 GewO** — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis - **§ 109 Abs. 2 GewO** — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig ## Aktuelle Rechtsprechung - **BAG, Urt. v. 18.11.2014 — 9 AZR 584/13**, NZA 2015, 345 — Beweislastverteilung: Note schlechter als befriedigend beweist Arbeitgeber; Note besser als befriedigend beweist Arbeitnehmer; diese Verteilung gilt für alle notenrelevanten Bestandteile. - **BAG, Urt. v. 12.08.2008 — 9 AZR 632/07**, BAGE 127, 232 — Wohlwollensgebot: Arbeitgeber muss Formulierungen wählen, die Fortkommen nicht unnötig erschweren; Berichtigungsanspruch bei Verstoß.
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