ziel-und-rechtsweg-bestimmung
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/ziel-und-rechtsweg-bestimmungBestimmt interaktiv das Nutzerziel und den zuständigen Rechtsweg
- Ermittelt das Ziel des Nutzers, z. B. Anspruchsdurchsetzung oder Anfechtung
- Nutzt keine externen APIs, sondern juristische Logik und Normen
- Leitet den Rechtsweg ab, z. B. ZPO, VwGO, SGG, FGO, StPO, FamFG
- Gibt strukturierte Hinweise und warnt bei Zweifelsfällen
SKILL.md
.github/skills/ziel-und-rechtsweg-bestimmungView on GitHub ↗
---
name: ziel-und-rechtsweg-bestimmung
description: "Ermittelt interaktiv das Nutzerziel (Anspruchsdurchsetzung, Abwehr, Antrag, Beschwerde, Strafverfolgung, Verwaltungsakt-Anfechtung) und leitet daraus den einschlaegigen Rechtsweg ab: ZPO, VwGO, SGG, FGO, StPO, FamFG. Warnt bei Zweifelsfaellen."
---
# Ziel- und Rechtsweg-Bestimmung
## Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsweg-Bestimmung
1. Was möchte der Nutzer erreichen? (Zahlung / Unterlassung / Anfechtung VA / Strafanzeige / ...)
2. Wer ist Gegner? (Privatperson / Unternehmen / Behörde / Staat)
3. Ist Behördenbeteiligung erkennbar? → Öffentliches Recht prüfen
4. Besteht Dringlichkeit? → Eilverfahren parallel skizzieren
5. Wurde ein Vorverfahren (Widerspruch, Einspruch) bereits durchgeführt?
## Zweck
Das Ziel bestimmt den Rechtsweg, die Verfahrensart, die Klageart und letztlich die einschlägigen Normen. Dieser Skill erfasst das Ziel strukturiert und gibt einen ersten Rechtsweg-Hinweis.
## Zentrale Normen zur Rechtswegsbestimmung
- § 13 GVG — ordentliche Gerichtsbarkeit (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Streit über Privatrecht)
- § 40 VwGO — Verwaltungsrechtsweg (öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, nicht verfassungsrechtlicher Art)
- § 51 SGG — Sozialgerichtsbarkeit (Angelegenheiten der Sozialversicherung)
- § 33 FGO — Finanzgerichtsbarkeit (Steuern und Abgaben)
- § 17 GVG — Rechtsweg-Verweisung; § 17a GVG — Rüge der Unzuständigkeit
## Aktuelle Rechtsprechung
- BGH, Beschl. v. 10.12.2020 - III ZB 57/20, NJW 2021, 392 — Die Abgrenzung ordentliche Gerichtsbarkeit / Verwaltungsgerichtsbarkeit richtet sich nach der Natur des Anspruchs; privatrechtliche Forderung gegen Behörde ist vor ordentlichem Gericht zu klagen, nicht vor VG.
- BVerwG, Beschl. v. 18.09.2019 - 6 B 46.18, NVwZ 2020, 246 — Für die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 VwGO) genügt, dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt; die Abgrenzung zu bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten richtet sich nach dem Charakter der streitbegründenden Norm.
- BSG, Urt. v. 23.07.2020 - B 3 KR 4/20 R, NJW 2021, 183 — Streitigkeiten über gesetzliche Krankenversicherungsleistungen sind ausschließlich vor den Sozialgerichten (SGG) zu entscheiden; eine Klage vor dem ordentlichen Gericht ist unzulässig.
- BGH, Beschl. v. 17.06.2021 - I ZB 55/20, NJW 2021, 2437 — Bei Zweifeln über den zuständigen Rechtsweg ist der Rechtsstreit nach § 17a GVG an das zuständige Gericht zu verweisen; eine Rüge der Unzuständigkeit muss vor dem Mündlichkeitstermin erhoben werden.
## Zielfragen
**Was möchten Sie erreichen?**
| Nr. | Ziel | Typischer Rechtsweg |
|-----|------|---------------------|
| 1 | Anspruch durchsetzen (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe) | ZPO / ordentliche Gerichtsbarkeit |
| 2 | Anspruch abwehren (Klageabweisung, Widerklage) | ZPO |
| 3 | Verwaltungsentscheidung anfechten (Bescheid) | VwGO Anfechtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 1 |
| 4 | Verwaltungsentscheidung erzwingen | VwGO Verpflichtungsklage § 42 Abs. 1 Alt. 2 |
| 5 | Sozialleistung durchsetzen oder anfechten | SGG |
| 6 | Steuerbescheid anfechten | FGO (Einspruch → Klage) |
| 7 | Strafanzeige erstatten | StPO / Staatsanwaltschaft |
| 8 | Verfassungsbeschwerde erheben | BVerfGG § 90 (Erschöpfung Rechtsweg) |
| 9 | Einstweiligen Rechtsschutz | §§ 935/940 ZPO / § 80 Abs. 5 VwGO |
| 10 | Familiensache (Sorge, Unterhalt, Scheidung) | FamFG |
## Rechtsweg-Entscheidungsbaum
```
Ist eine Behörde beteiligt?
├─ Ja → Handlung hoheitlich?
│ ├─ Ja → VwGO / SGG / FGO (je nach Sachgebiet)
│ └─ Nein → ordentliche Gerichtsbarkeit (Fiskusprivileg ausnahmsweise)
└─ Nein → ZPO (ordentliche Gerichtsbarkeit)
├─ Schiedsklausel vorhanden? → §§ 1025 ff. ZPO
└─ Arbeitssache? → ArbGG; Familiensache? → FamFG
```
## Warnmechanik
Das System warnt bei folgenden Konstellationen:
- Nutzer nennt Ziel im Zivilrecht, Sachverhalt klingt nach öffentlichem Recht: Hinweis auf VwGO
- Nutzer möchte Strafanzeige, aber Sachverhalt betrifft nur Zivilrecht: kein Straftatbestand erkennbar
- Vorverfahren (Widerspruch) noch nicht durchgeführt: Klage unzulässig (§ 68 VwGO)
**Das System trifft keine verbindliche Rechtswegentscheidung.** Die endgültige Bestimmung obliegt dem Gericht (§ 17a GVG).
## Kommentarliteratur
- Kopp/Schenke VwGO § 40 (Rechtsweg öffentliches Recht)
- Zöller ZPO § 13 GVG (ordentlicher Rechtsweg)
- Baumbach/Lauterbach ZPO §§ 17/17a GVG (Rechtswegverweisung)
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.