zeugnisart-erkennung
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/zeugnisart-erkennungDistinguish certificate types and adjust analysis expectations.
- Identifies document categories to set correct evaluation standards.
- Recognizes missing sections as normal for specific certificate kinds.
- Detects tense usage patterns to confirm document authenticity.
- Flags unexpected content gaps as potential errors or anomalies.
SKILL.md
.github/skills/zeugnisart-erkennungView on GitHub ↗
--- name: zeugnisart-erkennung description: "Unterscheidet qualifiziertes Endzeugnis, einfaches Zeugnis, Zwischenzeugnis und Ausbildungszeugnis. Erklärt die Auswirkung der Zeugnisart auf Inhalt, Erwartungshaltung und Interpretationsrahmen für die Ampelanalyse." --- # Zeugnisart-Erkennung Die Art des Zeugnisses bestimmt grundlegend, welche Formulierungen erwartet werden, welche Aussagen fehlen dürfen und wie Auslassungen zu interpretieren sind. Ein einfaches Zeugnis enthält per Definition keine Leistungsbeurteilung — das Fehlen dieser Passage ist kein negatives Signal. Ein qualifiziertes Zeugnis hingegen muss Leistung und Verhalten beurteilen; fehlt eine dieser Komponenten, ist das auffällig. Das Zwischenzeugnis wird ausgestellt, während das Arbeitsverhältnis noch besteht — etwa bei Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Elternzeit oder auf ausdrücklichen Wunsch. Es enthält kein Enddatum und keine Schlussformel mit Verabschiedung. Die Formulierungen sind typischerweise im Präsens oder im Perfekt gehalten. Fehlt bei einem Zwischenzeugnis die Zukunftswunschformel, ist das kein Fehler; einige Zeugnisersteller fügen gleichwohl Formulierungen wie „Wir wünschen ihr weiterhin viel Erfolg" ein. Das Ausbildungszeugnis beurteilt Auszubildende nach BBiG (§ 16 BBiG). Es enthält besondere Abschnitte zu Lernfortschritten, Verhalten im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule sowie zur praktischen Ausbildungsleistung. Der Bewertungsrahmen ist eigenständig und nicht mit dem von Arbeitnehmer-Zeugnissen identisch. Führungskräfte-Zeugnisse (leitende Angestellte) haben zusätzliche Erwartungen an Abschnitte zur Mitarbeiterführung, strategischen Verantwortung und Repräsentation des Unternehmens. Fehlen diese Abschnitte bei einer Führungskraft, ist das ein orangefarbenes oder rotes Signal. ## Geheimcode-Regeln | Zeugnisart | Pflichtbausteine | Fehlende Bausteine | |---|---|---| | Einfaches Zeugnis | Art und Dauer der Tätigkeit | Keine Leistungsaussage erwartet | | Qualifiziertes Endzeugnis | Art, Dauer, Leistung, Verhalten, Schlussformel | Rotes Signal | | Zwischenzeugnis | Art, Dauer, Leistung, Verhalten (Präsens) | Kein Enddatum, keine Verabschiedung OK | | Ausbildungszeugnis | Lernleistung, Berufsschule, Verhalten, Praxis | Nach BBiG-Maßstab | | Führungskraft (qualifiziert) | Plus Führung, Strategie, Repräsentation | Fehlen = Orange/Rot | ## Beispiele **Beispiel 1 – Korrekte Zeugnisart-Erkennung:** „Wir stellen dieses Zeugnis auf eigenen Wunsch aus" + kein Enddatum → Zwischenzeugnis auf Wunsch des Arbeitnehmers. **Beispiel 2 – Einfaches Zeugnis korrekt interpretiert:** Zeugnis ohne jede Leistungsbeurteilung und ohne Verhaltensabschnitt, aber mit explizitem Hinweis „einfaches Zeugnis" oder keine Bewertungsformulierungen — nicht als Abwertung zu lesen. **Beispiel 3 – Fehlendes Verhalten bei Endzeugnis (Orange):** Qualifiziertes Zeugnis mit Leistungsbeurteilung, aber ohne Verhaltensabschnitt gegenüber Kollegen/Kunden — Auslassung ist auffällig. **Beispiel 4 – Ausbildungszeugnis ohne Berufsschulangabe (Orange):** Bei BBiG-Zeugnis fehlt die Beurteilung des schulischen Teils komplett — Pflichtbaustein fehlt. ## Ausgabeformat Der Skill gibt zunächst die erkannte Zeugnisart aus (mit Begründung) und listet dann die erwarteten Bausteine mit dem Status „vorhanden / fehlend / unerwartet". Auf dieser Basis justiert er den Interpretationsrahmen für alle nachgelagerten Analyse-Skills. ## Rechtliche Einordnung und Normen - **§ 109 GewO** — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis - **§ 109 Abs. 2 GewO** — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig ## Aktuelle Rechtsprechung - **BAG, Urt. v. 18.11.2014 — 9 AZR 584/13**, NZA 2015, 345 — Beweislastverteilung: Note schlechter als befriedigend beweist Arbeitgeber; Note besser als befriedigend beweist Arbeitnehmer; diese Verteilung gilt für alle notenrelevanten Bestandteile. - **BAG, Urt. v. 12.08.2008 — 9 AZR 632/07**, BAGE 127, 232 — Wohlwollensgebot: Arbeitgeber muss Formulierungen wählen, die Fortkommen nicht unnötig erschweren; Berichtigungsanspruch bei Verstoß.
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.