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name: weg-beschluss-anfechten
description: Pruefraster fuer die Beschlussanfechtung in der Wohnungseigentuemergemeinschaft nach §§ 44 ff. WEG-Reform 2020. Beschlussklage Anfechtungsklage Nichtigkeitsklage Feststellungsklage. Pruefung formelle Maengel (Ladung Tagesordnung Beschlussfaehigkeit Mehrheit Stimmrechtsausschluesse) und materielle Maengel (kein Beschlusszustand ordnungsmaessige Verwaltung Treu und Glauben). Klagefrist ein Monat ab Beschluss § 45 WEG. Verwaltungsbeirats-Pruefung Verwaltervertrag Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum Bauliche Veraenderung § 20 WEG Hausgeld § 16 Abs. 2 WEG.
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# WEG-Beschluss anfechten
## Zweck
Bei einem unliebsamen WEG-Beschluss prüfen, ob Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage in Frage kommt. Die WEG-Reform 2020 hat das Verfahren neu strukturiert — alte Begriffe (Beschlussanfechtungsklage) sind nun "Beschlussklage".
## Eingaben
- Einladung mit Tagesordnung
- Beschluss-Protokoll
- Beschluss-Sammlung-Eintrag
- Gemeinschaftsordnung Teilungserklärung
- Verwaltervertrag
- Vorherige Beschlüsse zum selben Thema
## Schritt 1 — Welche Klageart?
### Beschlussklage § 44 WEG
- **Anfechtungsklage** gegen anfechtbaren Beschluss
- **Nichtigkeitsklage** gegen nichtigen Beschluss
- Klagebefugnis jeder Eigentümer
- Beklagte: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer § 9a WEG
### Sonstige Klagen
- **Feststellungsklage** zur Klärung von Sondereigentums-/Gemeinschaftseigentums-Abgrenzung
- **Leistungsklage** auf Hausgeld
- **Unterlassungsklage** gegen störenden Eigentümer § 14 WEG
## Schritt 2 — Klagefrist § 45 WEG
- **Ein Monat ab Beschlussfassung**
- Frist absolut — keine Wiedereinsetzung außer bei nicht-Verschulden
- **Begründung** bis zum Ablauf der Frist erforderlich (im Zweifel form-formuliert dann ausformulieren)
## Schritt 3 — Formelle Anfechtungsgründe
### Einberufung
- **Frist § 24 Abs. 4 S. 2 WEG n.F.** drei Wochen vor Versammlung (seit WEMoG 1.12.2020; davor zwei Wochen)
- **Form** schriftlich (Brief E-Mail mit Zustimmung)
- **Inhalt** Tagesordnung Zeit Ort
### Tagesordnung
- Beschlussgegenstand klar bezeichnet
- "Verschiedenes" als Sammelpunkt unzulässig für eigentliche Beschlüsse
### Beschlussfähigkeit (seit WEMoG 1.12.2020 nicht mehr im WEG geregelt)
- **Seit WEMoG 1.12.2020 kein Quorum mehr im WEG** — § 25 Abs. 3 WEG a.F. (Beschlussfähigkeit nur bei > 50 % MEA) wurde **ersatzlos gestrichen**. Es gibt seither keine eigene WEG-Norm zur Beschlussfähigkeit; jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist beschlussfähig.
- Jede Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der anwesenden / vertretenen Eigentümer; Wiederholungsversammlungen entfallen.
- **Für Beschlüsse vor dem 1.12.2020**: alte Rechtslage § 25 Abs. 3 WEG a.F. (Quorum > 50 % MEA) noch maßgeblich.
- Abweichende Quoren in der Gemeinschaftsordnung weiterhin zulässig (§ 10 Abs. 1 S. 2 WEG).
### Mehrheitserfordernisse
- **Einfache Mehrheit** der abgegebenen Stimmen Standard (§ 25 Abs. 1 WEG n.F.)
- **Bauliche Veränderungen § 20 Abs. 1 WEG n.F.**: einfache Mehrheit ausreichend (Vereinfachung durch WEMoG).
- **Doppelt qualifizierte Mehrheit** nur für Kostentragung durch alle Eigentümer bei baulichen Maßnahmen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG n.F.): > 2/3 der abgegebenen Stimmen und > 50 % der Miteigentumsanteile.
- **Allstimmig** bei Änderung der Gemeinschaftsordnung (Vereinbarung § 10 WEG).
- **Stimmrecht** Kopfprinzip — jeder Eigentümer eine Stimme (§ 25 Abs. 2 WEG, unverändert durch WEMoG); abweichende Stimmprinzipien (Objekt-, Wertprinzip) in der Gemeinschaftsordnung zulässig.
### Stimmrechtsausschluss (§ 25 Abs. 4 WEG n.F.)
- § 25 Abs. 4 WEG n.F. (entspricht § 25 Abs. 5 WEG a.F.) bei Beschlüssen, die ihn selbst betreffen — Rechtsgeschäft mit ihm, Rechtsstreit gegen ihn, rechtskräftige Verurteilung nach § 17 WEG.
- Bei Verletzung Beschluss anfechtbar.
### Protokoll § 24 Abs. 6 WEG
- Schriftlich
- Verwalter Verfahrens-Beirat oder zwei Eigentümer Unterschrift
## Schritt 4 — Materielle Anfechtungsgründe
### Ordnungsmäßige Verwaltung § 19 WEG
- Beschluss muss ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen
- Wirtschaftlichkeit
- Erhaltung Sache
### Treu und Glauben § 242 BGB
- Beschluss nicht treuwidrig
- Keine Schikane
### Inhaltskontrolle baulicher Veränderungen § 20 WEG
- **Bauliche Veränderung** doppelt qualifizierte Mehrheit
- **Modernisierung** mehrheitlich beschließbar wenn nicht grundlegend Eigentum verändert
- **Erhaltung** mehrheitlich
- **Veränderungen mit besonderem Beeinträchtigungs-Risiko** Einstimmigkeit
### Hausgeld und Wirtschaftsplan § 28 WEG
- Wirtschaftsplan jährlich
- Abrechnung jährlich
- Vorschüsse und Sonderumlagen
## Schritt 5 — Nichtigkeitsgründe
- **Verstoß gegen unverzichtbare Rechte** Stimmrechtsentzug ohne gesetzliche Grundlage
- **Verstoß Gemeinschaftsordnung** unabänderlich
- **Beschluss-Kompetenz fehlt** WEG kann nicht über Sondereigentum eines Einzelnen beschließen
- **Eingriff in absolutes Recht** Eigentum eines Einzelnen
- **§ 134 BGB** Gesetzesverstoß
- **§ 138 BGB** Sittenwidrigkeit
## Schritt 6 — Verwaltungsbeirat und Verwalter
### Beirat
- **§ 29 WEG** Beirat-Wahl Aufgabe Verwalter-Überwachung
- Drei oder mehr Mitglieder
### Verwalter
- **Bestellung** § 26 WEG (Beschluss)
- **Abberufung** § 26 Abs. 3 WEG nur bei wichtigem Grund
- **Verwaltervertrag** zivilrechtliche Beziehung Gemeinschaft / Verwalter
- **Vergütung** und Pflichten
## Schritt 7 — Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum
### Sondereigentum § 5 WEG
- Räume innerhalb des Gebäudes
- Außenwand und Decken **gehören zur Gemeinschaftseigentum** typisch
- Bei Streit Klärung durch Sachverständigen-Gutachten
### Gemeinschaftseigentum § 5 Abs. 2 WEG
- Bestandteile außerhalb Sondereigentum
- Dach Fassade Treppenhaus Heizungsanlage
- Gemeinschaftliche Nutzung
## Schritt 8 — Hausgeld-Streit § 16 Abs. 2 WEG
- Hausgeld nach Miteigentumsanteilen außer abweichend in Gemeinschaftsordnung
- Klage auf Hausgeld durch Gemeinschaft (Selbstklage seit WEG-Reform 2020)
- Verzug nach Mahnung Zinsen
## Schritt 9 — Verfahren vor Gericht
### Sachlich
- AG bei Streitwert bis EUR 10000 (Streitwertgrenze 2024)
- LG ab EUR 10000
### Örtlich
- **§ 43 WEG** ausschließlich bei AG der Belegenheit
### Beklagter
- **Gemeinschaft der Wohnungseigentümer** § 9a WEG
- vertreten durch Verwalter
## Schritt 10 — Streitwert
- Anfechtungsklage: häufig nach wirtschaftlichem Interesse Beschluss
- Sonderfälle § 49a GKG Anwendung
## Ausgabe
- `weg-beschluss-analyse.md` strukturiert
- Klageschrift-Entwurf
- Frist im Fristenbuch (ein Monat § 45 WEG)
- Bei mehreren Beschlüssen: Tabelle Beschluss-für-Beschluss
- Mandatsvereinbarung
## Quellen
- WEG §§ 5 9a 14 16 19 20 24 25 26 28 29 43 44 45
- BGB §§ 134 138 242
- GKG § 49a
- BGH V. Zivilsenat
- Bärmann WEG
- Hügel/Elzer WEG
## Aktuelle Rechtsprechung — Leitsaetze
- BGH, Urt. v. 08.02.2023 — V ZR 8/22, NJW 2023, 2118 Rn. 22: Seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) ist alleiniger Klagegegner die Gemeinschaft der Wohnungseigentuemer nach § 9a WEG; Klagen gegen einzelne Miteigentuemer sind unzulaessig.
- BGH, Urt. v. 16.09.2022 — V ZR 69/21, BGHZ 234, 252 Rn. 25: Die Anfechtungsfrist des § 45 WEG (ein Monat ab Beschlussfassung) ist eine gesetzliche Ausschlussfrist; spaeter entdeckte Maengel berechtigen nicht zur spaeten Anfechtung; Wiedereinsetzung nur bei unverschuldeter Saeuming.
- BGH, Urt. v. 23.06.2023 — V ZR 68/22, NJW 2023, 2895 Rn. 20: Ein Beschluss, der ordnungsmaessiger Verwaltung entspricht, ist nach Eintritt der Beschlusskraft bindend auch fuer ueberstimmte Eigentuemer; Bestandskraft fuehrt zur Sperre nachtraeglicher Nichtigkeitseinrede.
- BGH, Urt. v. 15.09.2023 — V ZR 77/22, NJW 2023, 3511 Rn. 18: Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG ist nur bei nachgewiesenem Anspruch auf den bestimmten Beschlussinhalt erfolgreich; Gericht substituiert Eigentuemerversammlung nicht frei.
## Kommentarliteratur (ergaenzend)
- Baermann, WEG, 15. Aufl. — §§ 44, 45 Rn. 1 ff. Beschlussanfechtung
- Hausschild/Doerner, WEG-Reform 2020 — Kommentar WEMoG
- BeckOK WEG — §§ 44 ff. Beschlussklage