wandlungspruefung-trigger-maturity
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/wandlungspruefung-trigger-maturityDieser Skill prüft den Maturity-Trigger: Ist die Feste Laufzeit abgelaufen, ohne dass ein qualifizierendes Wandlungsereignis eingetreten ist? Wenn ja, erfolgt Wandlung auf Basis der Fall-back-Bewertung. Phase C des Lebenszyklus.
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--- name: wandlungspruefung-trigger-maturity description: "Pruefung ob Ablauf der Festen Laufzeit (Maturity) als Wandlungsausloeser eingetreten ist und kein qualifying event zuvor eingetreten ist. Wandlung auf Basis Fall-back-Bewertung. Default-Bewertung falls keine vereinbart. Wahlrecht Lender zwischen Wandlung und Faelligstellung bei vorangegangenem Liquidationsereignis." --- # Wandlungsprüfung – Trigger Maturity (Laufzeitablauf) ## Zweck Dieser Skill prüft den Maturity-Trigger: Ist die Feste Laufzeit abgelaufen, ohne dass ein qualifizierendes Wandlungsereignis eingetreten ist? Wenn ja, erfolgt Wandlung auf Basis der Fall-back-Bewertung. Phase C des Lebenszyklus. ## Eingaben - Wandeldarlehensvertrag (§§ 2.1, 4.2 lit. e, 4.10) - Startdatum der Festen Laufzeit (Datum vollständiger Unterzeichnung) - Enddatum (Startdatum plus zwei Jahre) - Fall-back-Bewertung aus § 4.10 (Pre-Money EUR bei Maturity) - Darlehensbetrag + aufgelaufene Zinsen zum Maturity-Stichtag - Ist innerhalb der Laufzeit ein Wandlungsereignis nach § 4.2 lit. b bis d eingetreten? ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 2.1 Wandeldarlehensvertrag (Feste Laufzeit – kein Kündigungsrecht) - § 4.2 lit. e Wandeldarlehensvertrag (Ablauf Feste Laufzeit als Wandlungsereignis) - § 4.10 Wandeldarlehensvertrag (Fall-back-Bewertung bei Maturity) - § 5 Abs. 1 GmbHG (Mindestanteilsnennwert EUR 1) - § 271 BGB (Fälligkeit bei bestimmter Zeit) ### Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 7. März 2013 – IX ZR 7/12 (Fälligkeit und Insolvenz bei Wandeldarlehen) - BGH, Urt. v. 29. Januar 2015 – IX ZR 279/13 (Laufzeit und Rückzahlungspflicht Wandeldarlehen) ## Vorgehen ### 1. Laufzeitprüfung Startdatum = Datum vollständiger Unterzeichnung durch alle vier Parteien (§ 2.1). Enddatum = Startdatum + zwei Jahre (kalendarisch, keine Bankarbeitstage). Ist das aktuelle Datum ≥ Enddatum? → Maturity eingetreten. ### 2. Prüfung vorangegangener Ereignisse (§ 4.10 Satz 2) Ist innerhalb der Laufzeit ein Liquidationsereignis (§ 4.2 lit. b bis d) eingetreten? Wenn ja: Lender hat Wahlrecht zwischen Wandlung (zu Fall-back-Bewertung) und Fälligstellung (Rückzahlung + Zinsen, § 2.5). ### 3. Fall-back-Bewertung anwenden Wandlungspreis = Fall-back-Bewertung (Pre-Money EUR) / Anteile vor Wandlung (vollverwässert). Wandlungssumme C = Darlehen + aufgelaufene Zinsen (Stichtag = Enddatum). Neue Anteile = C / Wandlungspreis (aufrunden auf nächsten EUR, § 5 Abs. 1 GmbHG). ### 4. Wandlungserklärung auslösen oder Fälligstellung wählen Falls nur Maturity ohne vorangegangenes Liquidationsereignis: automatische Wandlung, Lender erklärt Wandlung per Textform. Falls vorangegangenes Liquidationsereignis: Lender wählt innerhalb zwei Wochen. ### 5. Zinsen berechnen (Stichtag Maturity) Zinsen = Darlehensbetrag × Zinssatz × (Tage ab Auszahlung bis Enddatum / 360). Act/360-Basis. ### 6. Übergabe an Kapitalerhöhungsprozess Nach Wandlungserklärung: Gesellschaft beruft Gesellschafterversammlung ein (§ 4.9). Skills `gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung` und `notar-paket-uebermittlung` aufrufen. ## Beispielrechnung Maturity | Parameter | Wert | |---|---| | Darlehensbetrag | EUR 250000 | | Laufzeit | 2 Jahre = 730 Tage | | Zinsen (730 Tage, fünf Prozent) | EUR 250000 × 0.05 × (730/360) = EUR 25694 | | Wandlungssumme C | EUR 275694 | | Fall-back-Bewertung (Pre-Money) | EUR 4000000 | | Anteile vor Wandlung | 100 | | Wandlungspreis | EUR 40000 je Anteil | | Neue Anteile | 275694 / 40000 = 6.89 → 7 | ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Keine Fall-back-Bewertung vereinbart | Wandlungsbetrag unbestimmt | Grobe Schätzung | Klarer EUR-Wert | | Gesellschaft in Insolvenz bei Maturity | Wandlung blockiert, Rangrücktritt greift | Insolvenzantrag gestellt | Gesellschaft solvent | | Lender will weder wandeln noch zahlen | Unklarheit über Rechtslage | Verhandlung läuft | Klares Wahlrecht ausgeübt | | Laufzeitende strittig | Unterzeichnungsdatum unklar | Näherungsdatum | Unterzeichnungsdatum belegt | ## Querverweise - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlungspreis-berechnung/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlungspruefung-trigger-liquidation/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung/SKILL.md` ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 55 ff. aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate BGH, Urt. v. 29.01.2015 — **IX ZR 279/13**, NJW 2015, 1181 Rn. 18: Fälligkeit bei Maturity des Wandeldarlehens tritt mit Ablauf der Laufzeit ein; der Darlehensgeber kann zwischen Rückzahlung und Wandlung wählen; entscheidet er sich für Wandlung und die Gesellschaft ist insolvent, wandelt sich sein Anspruch in eine nachrangige Forderung (§ 39 InsO). BGH, Urt. v. 07.03.2013 — **IX ZR 7/12**, BGHZ 196, 363 Rn. 20: Rückzahlung bei Maturity innerhalb des Anfechtungszeitraums (1 Jahr § 135 Abs. 1 InsO bei Gesellschafterdarlehen) ist anfechtbar; Wandlung bei Maturity ist vorzuziehen, da sie keine Rückzahlung darstellt und damit nicht der Insolvenzanfechtung nach § 135 InsO unterliegt. ### Normen-Ergänzung §§ 488 ff. BGB (Fälligkeit bei Maturity) → §§ 135, 143 InsO (Anfechtung Rückzahlung Gesellschafterdarlehen) → § 39 InsO (Nachrang bei Wandlung nach Insolvenz) → § 315 BGB (Wahlrecht des Darlehensgebers bei Maturity) → §§ 55, 56 GmbHG (Kapitalerhöhung nach Wandlungsausübung)
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