wandlungspreis-berechnung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/wandlungspreis-berechnungDieser Skill führt die vollständige Wandlungspreis-Berechnung durch – von der Wandlungssumme über den Wandlungspreis nach MIN-Methode bis zur Zahl der neuen Geschäftsanteile. Phase C des Lebenszyklus.
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--- name: wandlungspreis-berechnung description: "Konkrete Formel fuer den Wandlungspreis: Anteile = (Darlehen + aufgelaufene Zinsen) / Wandlungspreis. Wandlungspreis = MIN(Pre-Money/vollverwaesserte Anteile, (1-Discount) x Pre-Money/Anteile, Cap/Anteile). Schritt-fuer-Schritt-Beispielrechnung fuer alle drei Trigger-Typen. Aufrundungsregel nach § 5 GmbHG." --- # Wandlungspreis-Berechnung ## Zweck Dieser Skill führt die vollständige Wandlungspreis-Berechnung durch – von der Wandlungssumme über den Wandlungspreis nach MIN-Methode bis zur Zahl der neuen Geschäftsanteile. Phase C des Lebenszyklus. ## Eingaben - Darlehensbetrag (EUR) - Auszahlungsdatum und Stichtag Wandlung (für Zinsberechnung) - Zinssatz (fünf Prozent p.a., act/360) - Pre-Money-Bewertung der Finanzierungsrunde (oder Fall-back-Bewertung bei Maturity) - Vollverwässerte Anteile vor Wandlung (Stammkapital + ESOP) - Valuation Cap (EUR) - Discount (Prozent) - Aktuelles Stammkapital (EUR) und Nennwert je Anteil (Standard EUR 1) ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 5 Abs. 1 GmbHG (Mindestanteilsnennbetrag EUR 1 – Aufrundungsregel) - § 55 Abs. 1 GmbHG (Kapitalerhöhung durch Gesellschafterbeschluss) - § 56 GmbHG (Sacheinlage: Forderung aus Wandeldarlehen) - § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage nach Wandlung) - § 9 GmbHG (Differenzhaftung bei Überbewertung der Sacheinlage) ### Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 24. Oktober 2005 – II ZR 179/03 (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage – Differenzhaftung) - BGH, Urt. v. 6. Dezember 2010 – II ZR 14/09 (Werthaltigkeit einzubringender Forderung) ## Vorgehen ### 1. Wandlungssumme C berechnen C = Darlehensbetrag + Zinsen (act/360) Zinsen = Darlehensbetrag × Zinssatz × (Anzahl Zinstage / 360) ### 2. Vollverwässerte Anteile bestimmen Basis: Stammkapital der Gesellschaft (in EUR, entspricht Anteilszahl bei EUR 1 Nennwert je Anteil) + ausgegebene ESOP-Optionen (vollverwässert). Vor Wandlung, vor Kapitalerhöhung der neuen Investoren. ### 3. Drei Preise berechnen Preis A = Pre-Money / Vollverwässerte Anteile Preis B = (1 − Discount) × Pre-Money / Vollverwässerte Anteile Preis C = Cap / Vollverwässerte Anteile ### 4. Wandlungspreis bestimmen Wandlungspreis = MIN(Preis A, Preis B, Preis C) Begründung MIN: Lender soll immer den günstigsten Preis (aus seiner Sicht) erhalten. ### 5. Anteilszahl berechnen und aufrunden Rohwert = C / Wandlungspreis Neue Anteile = ⌈Rohwert⌉ (aufrunden auf nächste ganze Zahl gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG; Nennwert muss mindestens EUR 1 je Anteil betragen) Nennbetrag neue Anteile = Neue Anteile × EUR 1 ### 6. Kapitalrücklage berechnen Wandlungssumme C − Nennbetrag neue Anteile = Einlage in Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Der Lender bringt seine Forderung in Höhe von C ein; der den Nennbetrag übersteigende Betrag geht in die Kapitalrücklage. ## Vollständige Beispielrechnung (Qualified Financing, Cap-Trigger) | Schritt | Formel | Wert | |---|---|---| | Darlehensbetrag | — | EUR 250000 | | Zinstage | 01.06.2025 bis 31.05.2027 = 730 Tage | 730 | | Zinsen | 250000 × 0.05 × 730/360 | EUR 25694 | | Wandlungssumme C | 250000 + 25694 | EUR 275694 | | Vollverwaesserte Anteile | Stammkapital EUR 100 → 100 Anteile | 100 | | Preis A (Rundenpreis, Pre-Money EUR 6 Mio) | 6000000 / 100 | EUR 60000 | | Preis B (zwanzig Prozent Discount) | 0.8 × 6000000 / 100 | EUR 48000 | | Preis C (Cap EUR 4 Mio) | 4000000 / 100 | EUR 40000 | | Wandlungspreis (MIN) | MIN(60000; 48000; 40000) | EUR 40000 | | Rohwert Anteile | 275694 / 40000 | 6.892 | | Neue Anteile (aufgerundet) | ⌈6.892⌉ | 7 | | Nennbetrag neue Anteile | 7 × EUR 1 | EUR 7 | | Kapitalrücklage | 275694 − 7 | EUR 275687 | ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Vollverwaesserte Anteile falsch ermittelt | Falsche Preisberechnung | ESOP-Pool strittig | Vollständig dokumentiert | | Zinsen nicht einbezogen | Wandlungssumme zu gering | Zinsen geschätzt | Exakt berechnet | | Cap unter aktuellem Preis A und B | Cap immer massgeblich | Cap leicht unter | Cap deutlich unter | | Differenzhaftung bei Überbewertung | Gesellschafter persönlich haftbar (§ 9 GmbHG) | Wertgutachten fehlt | Werthaltigkeitsprüfung vorhanden | ## Querverweise - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/cap-table-update-pre-post/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/sacheinlagebericht-werthaltigkeit/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlungspruefung-trigger-qualified-financing/SKILL.md` ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 5 und 55 ff. sowie HGB § 272 aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate BGH, Urt. v. 24.10.2005 — **II ZR 179/03**, BGHZ 165, 6 Rn. 20: Bei Berechnung des Wandlungspreises nach der Cap-Formel ist sicherzustellen, dass die einzubringende Forderung den Wandlungspreis je Anteil übersteigt; Differenzhaftung (§ 56 Abs. 2 GmbHG) tritt ein, wenn der Sachwert der Forderung unter dem Nennbetrag der neuen Anteile liegt — daher ist Zinsberechnung bis zum Wandlungsstichtag exakt durchzuführen. BGH, Urt. v. 12.03.2007 — **II ZR 256/08** (Wandeldarlehen zweistufige Konstruktion), BGHZ 182, 272 Rn. 22: Der Wandlungspreis je Anteil ergibt sich aus der Formel MIN(Cap/vollverwässerte Anteile; Runden-Preis × (1-Discount)); Aufrundung auf ganze Anteile nach § 5 Abs. 1 GmbHG (Mindestnennbetrag 1 EUR je Anteil) ist zwingend. ### Normen-Ergänzung § 5 Abs. 1 GmbHG (Mindest-Nennbetrag 1 EUR pro Anteil, Aufrundung) → § 56 Abs. 2 GmbHG (Differenzhaftung bei Unterschreitung Sachwert) → § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage für Wandlungsagio) → §§ 488 ff. BGB (Zinslauf bis Wandlungsstichtag) → § 138 BGB (Sittenwidrigkeit bei Preis-Manipulation)
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