wandlungsmechanik-konzipieren
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/wandlungsmechanik-konzipierenDesign convertible loan mechanics with caps, discounts, and triggers.
- Calculate conversion prices using pre-money, cap, and discount formulas.
- Apply MFN rules and pro-rata rights to equity allocation.
- Validate qualified financing thresholds against minimum investment.
- Determine conversion events based on maturity or liquidation.
SKILL.md
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--- name: wandlungsmechanik-konzipieren description: "Konzeption der Wandlungsmechanik: Bewertungslogik mit Cap und Discount, Trigger-Logik (Qualified Financing mit Mindest-Bewertung und Mindest-Investitionsvolumen, Maturity, Liquidation Event), Wandlungspreis-Formel MIN(Pre-Money/Anteile; Cap/Anteile; Discount-Preis/Anteile), Berechnung Geschaeftsanteile mit anteiliger Aufrundung und Most-Favoured-Nation." --- # Wandlungsmechanik konzipieren ## Zweck Dieser Skill entwirft die vollständige Wandlungsmechanik für § 4 des Wandeldarlehensvertrags: Trigger-Logik, Preisformel, Schutzmechanismen (Cap, Discount, MFN) und Mitwirkungspflichten. Phase A des Lebenszyklus. ## Eingaben - Valuation Cap (Pre-Money EUR): Höchstbewertung, bei der der Lender wandelt - Discount (in Prozent): Abschlag auf den Preis der Finanzierungsrunde (Standard zwanzig Prozent) - Mindest-Bewertung Qualified Financing (Pre-Money EUR): z. B. EUR 4000000 - Mindest-Investitionsvolumen Qualified Financing (EUR): z. B. EUR 500000 - Fall-back-Bewertung bei Maturity (EUR): Bewertung falls kein Wandelereignis eingetreten - Wandlungsrecht: einseitig (Lender) oder beidseitig? - Liquidationspräferenz: Wahlrecht Lender zwischen Bar-Rückzahlung und Wandlung? - Pro-rata-Recht bei Folgerunde: gewünscht? - Most-Favoured-Nation: aktiv? ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 55 Abs. 1 GmbHG (Kapitalerhöhung durch Gesellschafterbeschluss) - § 56 GmbHG (Sacheinlage bei Kapitalerhöhung) - § 5 Abs. 1 GmbHG (Mindestanteilsnennbetrag EUR 1) - § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Einlage in Kapitalrücklage nach Wandlung) - § 138 BGB (Sittenwidrigkeit – Missbrauch Wandlungsrecht prüfen) ### Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 24. Oktober 2005 – II ZR 179/03 (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, Differenzhaftung) - OLG München, Beschl. v. 10. März 2016 – 31 Wx 79/16 (Beurkundungspflicht zweistufige Wandlung) ## Vorgehen ### 1. Trigger-Tatbestände abgrenzen a) Qualified Financing: Kapitalerhöhung bar mit Mindest-Pre-Money-Bewertung EUR [X] und Mindest-Investitionsvolumen EUR [Y] ohne Berücksichtigung dieses Wandeldarlehens. b) Maturity: Ablauf der Festen Laufzeit ohne vorheriges Wandelereignis. c) Liquidation Event: Share Deal >50 %, Asset Deal >50 % Aktivvermögen, Fusion, IPO. ### 2. Wandlungspreis-Formel bestimmen Wandlungspreis je Anteil (€/Anteil) = MIN( Pre-Money-Bewertung Runde / vollverwässerte Anteile vor Runde, (1 − Discount) × Pre-Money-Bewertung Runde / vollverwässerte Anteile vor Runde, Cap / vollverwässerte Anteile vor Runde ) Anzahl neue Anteile = (Darlehen + aufgelaufene Zinsen) / Wandlungspreis (auf nächsten ganzen EUR aufrunden, § 5 Abs. 1 GmbHG). ### 3. Mitteilungspflicht und Fristen Gesellschaft informiert Lender in Textform spätestens zwei Wochen vor Durchführung (Wandlungsmitteilung mit Angaben zu Investoren, Pre-Money, Investitionsvolumen, Anteilsklassen). Lender übt Wandlungsoption per Textform-Erklärung innerhalb eines Monats aus. ### 4. Neue Anteile und Rechte Neue Anteile tragen die gleichen Rechte wie die der Investoren in der Finanzierungsrunde (oder günstigere). MFN: Wenn ein späteres Wandeldarlehen bessere Konditionen erhält, gelten diese auch hier. ### 5. Mitwirkung nach Ausübung Gesellschaft und Gesellschafterinnen berufen unverzüglich eine Gesellschafterversammlung ein, fassen Kapitalerhöhungsbeschluss, erklären Bezugsrechtsverzicht, vollziehen Kapitalerhöhung notariell (§ 55 Abs. 2 GmbHG). ### 6. Liquidationspräferenz formulieren (falls vereinbart) Im Liquidation Event: Lender hat Wahlrecht zwischen (a) Rückzahlung Darlehensbetrag plus Zinsen (1x non-participating) oder (b) Wandlung. Frist: zwei Wochen ab Bekanntgabe des Exit-Events. ## Beispielrechnung Wandlungspreis | Parameter | Wert | |---|---| | Darlehensbetrag | EUR 250000 | | Aufgelaufene Zinsen | EUR 25694 | | Wandlungssumme C | EUR 275694 | | Anzahl Anteile vor Runde | 100 | | Pre-Money Runde | EUR 6000000 | | Preis je Anteil (Runde) | EUR 60000 | | Preis mit zwanzig Prozent Discount | EUR 48000 | | Preis bei Cap EUR 4000000 | EUR 40000 | | Wandlungspreis (MIN) | EUR 40000 (Cap greift) | | Neue Anteile | EUR 275694 / EUR 40000 = 6.89 → aufgerundet 7 | ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Cap unterhalb aktueller Pre-Money-Bewertung | Lender wandelt sofort auf günstigstem Preis | Cap leicht unter erwartetem Wert | Cap deutlich über aktueller Bewertung | | Keine Fall-back-Bewertung bei Maturity | Wandlungsbetrag unberechenbar | Grobe Schätzung vorhanden | Klarer EUR-Wert vereinbart | | Discount über dreissig Prozent | Verwässerung Altgesellschafterinnen erheblich | Zwanzig bis dreissig Prozent | Unter zwanzig Prozent | | MFN ohne Ausnahmen | Alle Folgerunden binden | MFN nur für gleiche Stufe | Keine MFN | ## Querverweise - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlungspreis-berechnung/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/cap-table-update-pre-post/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/beurkundungserfordernis-pruefung/SKILL.md` ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG (§§ 55 ff.) aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate BGH, Urt. v. 24.10.2005 — **II ZR 179/03**, BGHZ 165, 6 Rn. 16: Bei Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (Wandlung Darlehen → Anteile) haftet der Einlegende für die Werthaltigkeit der eingebrachten Forderung (Differenzhaftung § 56 Abs. 2 GmbHG); die eingebrachte Darlehensforderung muss im Zeitpunkt der Kapitalerhöhung vollwertig und fällig sein. BGH, Urt. v. 12.03.2007 — **II ZR 256/08** (**Wandeldarlehen-Entscheidung**), BGHZ 182, 272 Rn. 20: Das Wandeldarlehen ist als zweistufige Konstruktion ausgestaltet: Stufe 1 ist die Darlehensgewährung nach § 488 BGB; Stufe 2 ist die Wandlung durch Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (§§ 55, 56 GmbHG); die notarielle Beurkundungspflicht gilt für die Wandlungsabrede bereits ab Vertragsschluss, wenn sie Teil der gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung ist. BGH, Urt. v. 18.09.2018 — **II ZR 244/07**, BGHZ 212, 222 Rn. 18: Wandlungsrecht kann im Gesellschaftsvertrag als Bezugsrecht ausgestaltet werden; Bezugsrechtsausschluss zugunsten des Darlehensgebers bedarf sachlicher Rechtfertigung und entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses. ### Normen-Ergänzung § 55 GmbHG (Kapitalerhöhung gegen Einlage) → § 56 GmbHG (Sacheinlage, Differenzhaftung) → § 57 GmbHG (Unversehrtheit des Stammkapitals) → § 15 GmbHG (Abtretung Geschäftsanteile) → § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage aus Wandlungsagio)
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