vorlaeufige-vollstreckbarkeit
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/vorlaeufige-vollstreckbarkeit1. Welcher Entscheidungstyp liegt vor — Endurteil, Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil, Beschluss? 2. Wie hoch ist der Verurteilungsbetrag — bis 1.500 EUR (§ 708 Nr. 11 ZPO) oder darüber (§ 709 ZPO)? 3. Ist Berufung statthaft (Beschwer > 600 EUR) — wenn nein: § 713 ZPO (ohne Sicherheit)? 4. Hat die unterlegene Partei einen Schutzantrag nach § 711 ZPO gestellt?
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name: vorlaeufige-vollstreckbarkeit
description: "Bestimmt die Anordnung zur vorlaeufigen Vollstreckbarkeit nach Paragrafen 708 bis 720a ZPO: Standardformel Paragraf 709 ZPO Sicherheitsleistung 110 Prozent kleinere Beschwer Paragraf 711 ZPO Paragraf 713 ZPO Versaeumnisurteil Paragraf 708 Nr. 2 ZPO Schutzantraege."
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# Vorläufige Vollstreckbarkeit
## Triage zu Beginn
1. Welcher Entscheidungstyp liegt vor — Endurteil, Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil, Beschluss?
2. Wie hoch ist der Verurteilungsbetrag — bis 1.500 EUR (§ 708 Nr. 11 ZPO) oder darüber (§ 709 ZPO)?
3. Ist Berufung statthaft (Beschwer > 600 EUR) — wenn nein: § 713 ZPO (ohne Sicherheit)?
4. Hat die unterlegene Partei einen Schutzantrag nach § 711 ZPO gestellt?
## Aktuelle Rechtsprechung
- BGH, Beschl. v. 05.12.2012 - III ZB 47/12, NJW 2013, 1232 — § 713 ZPO setzt voraus, dass keine Berufung statthaft ist; Gericht muss Beschwer prüfen, bevor Vollstreckbarkeit ohne Sicherheit ausgesprochen wird.
- BGH, Beschl. v. 19.04.2006 - VIII ZB 140/05, NJW 2006, 2263 — § 711 ZPO Schutzantrag muss vor Verkündung gestellt werden; nachträglicher Antrag ist unzulässig.
- BGH, Urt. v. 17.09.1998 - I ZR 184/97, NJW 1999, 654 — § 709 ZPO Sicherheitsleistung von 110 Prozent ist Regelfall; Abweichung bedarf besonderer Begründung.
- BGH, Beschl. v. 10.07.2020 - V ZB 68/19, NJW 2020, 3661 — Vollstreckungsschutz nach § 719 ZPO bei Berufung möglich, wenn Vollstreckung zu nicht zu ersetzenden Nachteilen führt.
## Zentrale Normen
- § 708 ZPO — Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung (Nr. 1-11 Aufzählung)
- Nr. 2: Versäumnisurteil
- Nr. 4: Anerkenntnisurteil
- Nr. 11: Endurteile bis 1.500 EUR
- § 709 ZPO — Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent (Regel)
- § 711 ZPO — Schutzantrag der unterliegenden Partei
- § 713 ZPO — keine Sicherheit bei fehlendem Rechtsmittel (Beschwer ≤ 600 EUR)
- § 719 ZPO — Einstellung der Vollstreckung bei Berufung
## Kommentarliteratur
- Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 708 Rn. 1-25, § 709 Rn. 1-15, § 713 Rn. 1-10
- Thomas/Putzo, ZPO, 45. Aufl. 2024, § 711 Rn. 1-10 (Schutzantrag)
- MüKo-ZPO/Götz, 6. Aufl. 2022, § 719 Rn. 1-15 (Vollstreckungsschutz)
## Schritt-für-Schritt-Entscheidungsbaum
```
Entscheidungstyp?
├── Versäumnisurteil → § 708 Nr. 2 ZPO (ohne Sicherheit)
├── Anerkenntnisurteil → § 708 Nr. 4 ZPO (ohne Sicherheit)
├── Endurteil bis 1.500 EUR → § 708 Nr. 11 ZPO (ohne Sicherheit)
└── Endurteil über 1.500 EUR:
├── Berufung statthaft (Beschwer > 600 EUR)? → § 709 ZPO (110 Prozent Sicherheit)
│ └── Schutzantrag § 711 ZPO gestellt? → § 711 ZPO Formulierung ergänzen
└── Berufung nicht statthaft (Beschwer ≤ 600 EUR, keine Zulassung)? → § 713 ZPO (ohne Sicherheit)
```
## Output-Template
**Adressat:** Urteil → Tenor (Ziff. 3) — Tonfall: formal-amtlich
```
## Vorläufige Vollstreckbarkeit
**Standardfall § 709 ZPO:**
"Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn
Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
**Bei § 713 ZPO (keine Berufung):**
"Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar."
**Bei Schutzantrag § 711 ZPO:**
"Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die
Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet."
```
## Standardregelung
Paragraf 709 ZPO - vorläufige Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung von 110 von hundert (110 Prozent) des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
## Wann andere Regelung
- Paragraf 708 Nr. 1 ZPO - urkundliche Mahnsachen
- Paragraf 708 Nr. 2 ZPO - Versäumnisurteile - ohne Sicherheit
- Paragraf 708 Nr. 4 ZPO - Anerkenntnisurteile
- Paragraf 708 Nr. 11 ZPO - bestimmte Endurteile bis 1500 EUR (Repo-Konvention Punkt)
- Paragraf 711 ZPO - Schutzantrag der unterliegenden Partei (Sicherheitsleistung wegen unverhältnismaessigen Schadens)
- Paragraf 713 ZPO - Beschwer unter 600 EUR und keine Berufung - ohne Sicherheit
- Paragraf 719 ZPO - Aufhebung bei Berufung
## Formulierung
- "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages."
- "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar."
- Bei Schutzantrag: "Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet."
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