verwaltungsprozess-modus
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/verwaltungsprozess-modusActivate VwGO procedural settings for administrative court cases.
- Handles objection notices, appeal types, and suspension effects.
- Integrates with legal databases containing BVerwG case law.
- Decides actions based on specific VwGO paragraph requirements.
- Delivers tailored procedural guidance for administrative litigation.
SKILL.md
.github/skills/verwaltungsprozess-modusView on GitHub ↗
--- name: verwaltungsprozess-modus description: "Modus-Skill fuer VwGO-Verfahren: Anfechtungs- und Verpflichtungsklage Berufung nach Paragraph 124 VwGO Revision nach Paragraph 132 VwGO. Beruecksichtigt Vorverfahren Widerspruchsbescheid aufschiebende Wirkung nach Paragraph 80 VwGO und Eilrechtsschutz nach Paragraph 123 VwGO. BVerwG-Leitsaetze enthalten." --- # Verwaltungsprozess-Modus (VwGO) ## Zweck Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für Verwaltungsgerichtsverfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Verwaltungsverfahren sind durch das obligatorische Vorverfahren und die besondere Stellung der Behörde als Beklagte geprägt. ## Triage — kläre vor Aktivierung des Modus 1. Liegt ein Widerspruchsbescheid vor? (Klagefrist 1 Monat ab Zustellung — § 74 VwGO!) 2. Welche Klageart ist einschlägig? (Anfechtung, Verpflichtung, Feststellung, allgemeine Leistungsklage) 3. Hat die Klage aufschiebende Wirkung oder besteht sofortige Vollziehbarkeit? (§ 80 VwGO) 4. Eilrechtsschutz erforderlich? (§ 80 Abs. 5 VwGO oder § 123 VwGO) 5. Ist Berufungszulassung erforderlich und welcher Zulassungsgrund liegt vor (§ 124 VwGO)? ## Zentrale Normen (VwGO) - §§ 42-43 VwGO — Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Feststellungsklage; Klagebefugnis - §§ 68-70 VwGO — Widerspruchsverfahren; Widerspruchsfrist 1 Monat - § 74 VwGO — Klagefrist 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid - § 80 VwGO — Aufschiebende Wirkung; § 80 Abs. 5 VwGO — Antrag auf Anordnung / Wiederherstellung - § 123 VwGO — Einstweilige Anordnung bei Verpflichtungs- und Leistungsklagen - §§ 124-124a VwGO — Berufungszulassung und Berufungsbegründung - § 132 VwGO — Revisionszulassung (Divergenz, Grundsatzbedeutung, Verfahrensmangel) - § 58 Abs. 2 VwGO — Jahresfrist bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung ## Rechtsprechung (BVerwG — Leitsätze) - BVerwG, Urt. v. 14.04.2016 - 4 C 1.15, NVwZ 2016, 1398 — Zur Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO: Dritte können nur klagen wenn sie in eigenen subjektiven Rechten verletzt sein können; Schutznormtheorie als Massstab. - BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 6 C 1.19, NVwZ 2020, 478 — Zur aufschiebenden Wirkung nach § 80 VwGO: Abwägung zwischen Vollziehungsinteresse der Behörde und Aufschubinteresse des Betroffenen; Prognose der Erfolgsaussichten. - BVerwG, Beschl. v. 15.01.2020 - 9 B 36.19, NVwZ 2020, 570 — Zur grundsätzlichen Bedeutung als Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Rechtsfrage muss über den Einzelfall hinaus bedeutsam und höchstrichterlich noch nicht geklärt sein. - BVerwG, Urt. v. 28.11.2018 - 7 C 18.17, NVwZ 2019, 477 — Zum Rechtsschutz gegen belastende Verwaltungsakte: Klagefrist des § 74 VwGO ist absolute Ausschlussfrist; Versäumnis führt zur Bestandskraft des Verwaltungsakts. ## Kommentarliteratur - Kopp/Schenke VwGO § 42 Rn. 1 ff. (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) - Maurer/Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht § 12 Rn. 1 ff. (Verwaltungsakt als Handlungsform) - Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG § 80 Rn. 1 ff. (Aufschiebende Wirkung) - BeckOK VwGO/Posser § 124 Rn. 1 ff. (Berufungszulassung) ## Klagenarten (§ 42 VwGO) | Klageart | Ziel | Voraussetzung | |---|---|---| | Anfechtungsklage | Aufhebung eines VA | § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO | | Verpflichtungsklage | Erlass eines VA | § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO | | Allgemeine Leistungsklage | Sonstiges Verwaltungshandeln | analog | | Feststellungsklage | Feststellung eines Rechtsverhältnisses | § 43 VwGO | ## Vorverfahren (§§ 68 ff. VwGO) Das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) ist grundsätzlich Klagevoraussetzung. **Im Aktenauszug erfassen:** - Datum des angefochtenen Verwaltungsakts - Datum der Widerspruchseinlegung - Datum des Widerspruchsbescheids (Fristbeginn für Klage!) - Behörde, die den Widerspruchsbescheid erlassen hat ## Kritische Fristen (VwGO) | Frist | Norm | Dauer | |---|---|---| | Widerspruchsfrist | § 70 VwGO | 1 Monat ab Bekanntgabe VA | | Klagefrist | § 74 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Widerspruchsbescheid | | Berufungsfrist | § 124a Abs. 1 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil | | Zulassungsantragsfrist | § 124a Abs. 4 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil | | Revisionsfrist | § 139 VwGO | 1 Monat ab Zustellung Urteil | **Besonderheit:** Fehlerhafter Beginn der Klagefrist durch fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung führt zu Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO). ## Aufschiebende Wirkung (§ 80 VwGO) **Im Aktenauszug besonders hervorheben:** - Hat die Klage aufschiebende Wirkung? (Grundsatz § 80 Abs. 1 VwGO) - Ist die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 80 Abs. 2 VwGO)? - Hat die Behörde die sofortige Vollziehung angeordnet (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO)? - Wurde ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellt? ## Eilrechtsschutz (§ 123 VwGO) Für Verpflichtungs- und sonstige Leistungsklagen: einstweilige Anordnung zur Regelung des vorläufigen Zustands. ## Berufungszulassung (§ 124 VwGO) Berufung bedarf der Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht. Zulassungsgründe: - Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (Nr. 1) - Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten (Nr. 2) - Grundsätzliche Bedeutung (Nr. 3) - Divergenz (Nr. 4) - Verfahrensmangel (Nr. 5) **Im Aktenauszug:** Welchen Zulassungsgrund trägt die Berufungsklägerin vor? ## Besonderheiten im Aktenauszug - Beklagte ist regelmäßig eine Behörde (Bund / Land / Gemeinde) - Verwaltungsakt mit vollständigem Inhalt und Datum erfassen - Widerspruchsbescheid als eigenes Dokument in der Sachverhaltschronologie - Behördliche Aktenzeichen neben Gerichtsaktenzeichen angeben
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