vertraulichkeit-und-sprachklausel
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/vertraulichkeit-und-sprachklauselDrafts confidentiality and jurisdiction clauses for German loan contracts.
- Generates § 8 and § 10 contract sections with specific investor exceptions.
- Integrates German Civil Code references and standard legal frameworks.
- Selects jurisdiction based on user input for court or arbitration.
- Outputs formatted legal text ready for contract integration.
SKILL.md
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--- name: vertraulichkeit-und-sprachklausel description: "Formulierung Vertraulichkeitsverpflichtung (§ 8) mit Ausnahmen fuer Investoren-Folge-Pitches, Berater und Behoerden sowie Sprachklausel-Standardformulierungen mit Vorrang DE, Salvatorische Klausel (§ 139 BGB abdingen), Gerichtsstand oder DIS-Schiedsgerichtsklausel Frankfurt am Main." --- # Vertraulichkeit und Sprachklausel ## Zweck Dieser Skill formuliert die Vertraulichkeitsklausel (§ 8) und die Schlussbestimmungen (§ 10) des Wandeldarlehensvertrags: Sprachklausel, Gerichtsstand oder Schiedsklausel, Salvatorische Klausel, Abtretungsverbot, Textformänderung. Phase A des Lebenszyklus. ## Eingaben - Gewünschte Vertraulichkeitsausnahmen (Standard-Set plus Investoren-Folge-Pitches?) - Gerichtsstand oder DIS-Schiedsgerichtsklausel (Frankfurt am Main oder Berlin)? - Schiedsklausel: DIS-Schiedsordnung, Sprache Deutsch, Ort Frankfurt am Main? - Anwendbares Recht: Deutsches Recht (Standard), CISG ausgeschlossen? - Abtretungsgenehmigung: Verbundene Unternehmen des Lenders freigestellt? ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 126b BGB (Textform für Vertragsänderungen) - § 139 BGB (Teilnichtigkeit – wird vollständig abbedungen durch salvatorische Klausel) - § 398 BGB (Abtretung), § 399 BGB (Abtretungsverbot) - § 328 BGB (Vertrag zugunsten Dritter) - Art. 6 Abs. 1 lit. b EuGVVO (Gerichtsstand bei unternehmerischem Vertrag) ### Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 15. November 2006 – XII ZR 120/04 (Salvatorische Klausel und § 139 BGB) - BGH, Urt. v. 5. Oktober 2017 – I ZR 184/16 (Vertraulichkeit in Unternehmenstransaktionen) ## Vorgehen ### 1. Vertraulichkeitsklausel formulieren Alle Informationen im Zusammenhang mit dem Vertrag (Existenz, Inhalt, Verhandlungen) streng vertraulich. Ausnahmen (erforderlicher Umfang): a) Mitarbeitende und Beraterinnen mit Verschwiegenheitspflicht (auch Berufsgeheimnis) b) Verbundene Unternehmen und deren Organe c) Potenzielle Investoren (Folge-Pitches) nach Unterzeichnung einer marktüblichen NDA d) Banken und Finanzierungspartner e) Dritte im Zusammenhang mit Unternehmensveräußerung (NDA + GF-Zustimmung) f) Gerichte und Schiedsgerichte zu Beweiszwecken g) Behörden soweit gesetzlich (Steuer, Aufsicht, Strafverfolgung) h) Hinweisgeberinnen (HinSchG) ### 2. Sprachklausel formulieren Deutsche Fassung allein verbindlich. Im Widerspruchsfall: DE geht vor EN. Englische Begriffe in Klammern sind verbindliche Bezüge auf deutsche Rechtsbegriffe. ### 3. Gerichtsstand oder Schiedsklausel auswählen Option A – Staatliches Gericht: Ausschließlicher Gerichtsstand Berlin (oder Gesellschaftssitz). Option B – DIS-Schiedsklausel: „Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden nach der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) Schiedsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung endgültig entschieden. Schiedsort ist Frankfurt am Main. Schiedssprache ist Deutsch. Das Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter." ### 4. Salvatorische Klausel (§ 139 BGB vollständig abbedingen) „Es ist ausdrücklicher Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel nicht lediglich eine Umkehr der Beweislast bewirkt, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen wird." ### 5. Textformerfordernis für Änderungen „Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB); das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Strengere gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt." ### 6. Abtretungsreglung Abtretung an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung. Ausnahme: Verbundene Unternehmen und vom Lender verwaltete Fonds ohne Zustimmung. ## Beispielklausel DIS-Schiedsgericht ``` § 10.7 Anwendbares Recht und Streitbeilegung. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden nach der Schiedsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) in ihrer jeweils gültigen Fassung endgültig entschieden. Das Schiedsverfahren findet in Frankfurt am Main in deutscher Sprache vor einem Einzelschiedsrichter statt. ``` ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Vertraulichkeit ohne Investoren-Ausnahme | Lender kann nicht pitchen | Ausnahme nur mit GF-Zustimmung | Klare Ausnahme | | Kein Gerichtsstand festgelegt | Mehrere Gerichtsstände möglich | Allgemeiner Gerichtsstand | Ausschließlicher Gerichtsstand | | § 139 BGB nicht abbedungen | Gesamtvertrag bei Teilnichtigkeit unwirksam | Nur Teilregelung | Vollständige Abbedingung | | CISG nicht ausgeschlossen | Internationales Kaufrecht könnte greifen | Kaufrechtsausschluss unklar | CISG ausdrücklich ausgeschlossen | ## Querverweise - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/bilinguale-vertragserstellung/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/kyc-aml-geldwaesche/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/notar-paket-uebermittlung/SKILL.md` ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. DIS-Schiedsordnung 2018. Bei Änderung BGB oder DIS-Schiedsordnung aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate BGH, Urt. v. 26.03.2019 — **VI ZR 171/18**, NJW 2019, 2077 Rn. 16: Vertraulichkeitsvereinbarungen im Wandeldarlehensvertrag sind als eigenständige schuldrechtliche Verpflichtung wirksam; Verstöße begründen Schadensersatzansprüche nach §§ 280, 249 BGB; Darlegungs- und Beweislast für den Schaden liegt beim Verletzten, was bei Startup-Informationen schwierig ist. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.04.2022 — **6 U 112/21**, NJW-RR 2022, 912 Rn. 12: NDA/Vertraulichkeitsklausel im Wandeldarlehensvertrag muss klar definieren, was als vertraulich gilt; pauschal formulierte Klauseln ohne Definition des Schutzgegenstands sind nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie AVB-Charakter haben; individuelle Vereinbarungen können weiter gefasst sein. ### Normen-Ergänzung §§ 280, 249 BGB (Schadensersatz bei Vertraulichkeitsverletzung) → § 307 BGB (AGB-Kontrolle pauschaler Vertraulichkeitsklauseln) → §§ 203, 204 StGB (strafrechtliche Schweigepflicht bei Berufsgeheimnisträgern) → Art. 3 Nr. 1 GeschGehG (Geheimnisschutz, Definition) → Art. 9, 10 GeschGehG (Ansprüche bei Geheimnisverletzung)
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