verfassungsrecht-grundrechtspruefung
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/verfassungsrecht-grundrechtspruefungBei jeder Grundrechts-Frage: Schutzbereich – Eingriff – Verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Das ist das Standard-Schema, das fast jede Aufgabe verlangt.
SKILL.md
.github/skills/verfassungsrecht-grundrechtspruefungView on GitHub ↗
---
name: verfassungsrecht-grundrechtspruefung
description: Grundrechts-Pruefung Schutzbereich Eingriff verfassungs-rechtliche Rechtfertigung Verhaeltnismaessigkeit. Pro Grundrecht Art 1 Wuerde Art 2 Freiheit Art 3 Gleichheit Art 4 Religion Art 5 Meinung Art 6 Familie Art 8 Versammlung Art 12 Beruf Art 14 Eigentum. Drittwirkung mittelbar. Schranken-Schranken Schluss-Saetze.
---
# Verfassungsrecht — Grundrechts-Prüfung
## Zweck
Bei jeder Grundrechts-Frage: Schutzbereich – Eingriff – Verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Das ist das Standard-Schema, das fast jede Aufgabe verlangt.
## Schritt 1 — Drei-Stufen-Schema
```
A. Schutzbereich
I. Persönlich (wer ist Träger?)
II. Sachlich (welches Verhalten ist erfasst?)
B. Eingriff
Hoheitliches Handeln greift in Schutzbereich ein
C. Verfassungs-rechtliche Rechtfertigung
I. Eingriffs-Befugnis (Gesetz, Grundrechts-Schranke)
II. Verfassungsmäßigkeit des Eingriffs-Gesetzes
III. Verhältnismäßigkeit im Einzelfall
1. Legitimer Zweck
2. Geeignetheit
3. Erforderlichkeit
4. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.)
```
## Schritt 2 — Schutzbereich
### Persönlicher Schutzbereich
- **Deutsche Grundrechte** (Art. 8, Art. 9, Art. 11, Art. 12, Art. 16): nur deutsche Staatsangehörige
- **Jedermanns-Rechte** (Art. 1-7, Art. 10, Art. 13, Art. 14): alle natürlichen Personen
- **Juristische Personen** Art. 19 III GG, soweit „wesensmäßig"
### Sachlicher Schutzbereich
- **Was schützt das Grundrecht?**
- Welches Verhalten? Welche Eigenschaft? Welche Position?
#### Beispiel Art. 5 I GG (Meinungsfreiheit)
- Meinung: Werturteil, Stellungnahme
- Abgrenzung zur reinen Tatsachenbehauptung (eingeschränkter Schutz)
#### Beispiel Art. 12 GG (Berufsfreiheit)
- Beruf: ganzheitliche, planmäßige, auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit
- Wahl des Berufs / Wahl der Berufsausübung
## Schritt 3 — Eingriff
### Klassischer Eingriff
- **Final**: vom Staat gewollt
- **Unmittelbar**: durch Hoheits-Akt
- **Rechtsförmlich**: durch Hoheits-Akt
- **Mit Befehl und Zwang**: durch Hoheits-Akt
### Moderner Eingriffs-Begriff
- Jede Maßnahme, die die Grundrechts-Ausübung erheblich erschwert
- Auch mittelbar / faktisch / unbeabsichtigt
- BVerfG-Linie: weite Eingriffs-Definition
### Faktische Eingriffe
- Z.B. öffentliche Warnung mit Marktwirkung
- Z.B. Zwangs-Lage durch Verwaltungs-Akt eines Dritten
## Schritt 4 — Verfassungs-rechtliche Rechtfertigung
### Schranken-Systematik
#### Vorbehaltslose Grundrechte
- Art. 4, Art. 5 III, Art. 8 I (Versammlung indoor), Art. 9, Art. 14
- Schranken nur durch verfassungs-immanente Werte (kollidierende Verfassungs-Güter)
#### Einfacher Gesetzes-Vorbehalt
- „durch Gesetz", „durch und aufgrund eines Gesetzes"
- Z.B. Art. 8 II GG (Versammlung außer im Freien), Art. 11 II GG (Freizügigkeit)
#### Qualifizierter Gesetzes-Vorbehalt
- Mit Zusatz-Bedingung
- Z.B. Art. 11 II GG („zur Bekämpfung der Seuchen, ..."), Art. 12 I 2 GG („durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes")
### Eingriffs-Befugnis
Welches Gesetz erlaubt den Eingriff?
### Verfassungsmäßigkeit des Eingriffs-Gesetzes
- Formelle Verfassungsmäßigkeit (Gesetzgebungs-Kompetenz, Verfahren, Form)
- Materielle Verfassungsmäßigkeit (Bestimmtheits-Grundsatz, Rückwirkungs-Verbot, Verhältnismäßigkeit als Gesetz)
### Verhältnismäßigkeit im Einzelfall
#### Vier Prüfungs-Schritte
1. **Legitimer Zweck**: Verfolgt das Gesetz / die Maßnahme einen verfassungs-rechtlich nicht verbotenen Zweck?
2. **Geeignetheit**: Ist die Maßnahme geeignet, den Zweck zu erreichen? Vermutung zugunsten Gesetzgeber.
3. **Erforderlichkeit**: Gibt es ein milderes, gleich-geeignetes Mittel?
4. **Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn)**: Steht der Eingriff in vernünftigem Verhältnis zum Zweck? Abwägung Gewichtung der betroffenen Verfassungs-Güter.
## Schritt 5 — Grundrechte einzeln
### Art. 1 GG — Menschenwürde
- Absoluter Schutz, keine Abwägung
- BVerfGE Band 75 Seite 369 (Bertolt-Brecht-Lied)
- Schranken sind verfassungs-immanent
### Art. 2 I GG — Allgemeine Handlungsfreiheit
- Auffangs-Grundrecht
- Sehr weiter Schutzbereich
- Schranke: „Rechte anderer", „verfassungsmäßige Ordnung", „Sittengesetz"
### Art. 2 I iVm Art. 1 I GG — Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)
- Drei Sphären: Intimsphäre, Privatsphäre, Sozialsphäre
- Mittelbare Drittwirkung im Zivilrecht (BGB-Anspruch auf Unterlassung)
- BVerfGE Band 99 Seite 185 zu Werbung mit Lichtbild
### Art. 3 GG — Gleichheit
- **Art. 3 I**: allgemeiner Gleichheits-Satz
- Wesentlich Gleiches gleich, wesentlich Ungleiches ungleich behandeln
- **Art. 3 II/III**: spezielle Gleichheits-Sätze (Geschlecht, Religion etc.)
- Schemata: Vergleichs-Paar, Ungleichbehandlung, Rechtfertigung mit Differenzierungs-Grund
### Art. 4 GG — Religions-Freiheit
- Glaubens-, Gewissens-, Religionsausübungs-Freiheit
- Sehr weiter Schutzbereich
### Art. 5 I GG — Meinungs- und Pressefreiheit
- Meinung vs. Tatsachenbehauptung
- Schmähkritik nicht geschützt
- BVerfGE Band 90 Seite 241 (Holocaust-Leugnung)
### Art. 6 GG — Ehe und Familie
- Eheschutz Art. 6 I GG
- Elternrecht Art. 6 II GG
- Sehr weiter Schutzbereich für „Familie"
### Art. 8 GG — Versammlungs-Freiheit
- Versammlung: mindestens zwei Personen mit gemeinsamem Zweck
- Im Freien vs. in Räumen
- BVerfGE Band 69 Seite 315 (Brokdorf)
### Art. 9 GG — Vereinigungs-Freiheit
- Verein, Gesellschaft, Koalition (auch Gewerkschaft, Arbeitgeber-Verband)
### Art. 12 GG — Berufs-Freiheit
- Beruf-Wahl + Beruf-Ausübung
- Drei-Stufen-Theorie (BVerfGE Band 7 Seite 377 Apotheker-Urteil):
- 1. Stufe: Berufsausübungs-Regelung
- 2. Stufe: subjektive Berufswahl-Schranke
- 3. Stufe: objektive Berufswahl-Schranke
### Art. 14 GG — Eigentum
- Schutzbereich: Eigentum + Erbrecht
- Schranke: Inhalts- und Schranken-Bestimmung Art. 14 I 2 GG
- Enteignung Art. 14 III GG (Schwellen-Wert; Entschädigung)
- BVerfGE Band 58 Seite 300 (Nassauskiesung)
### Art. 16a GG — Asyl
- Politisch Verfolgte
- Komplexes Schema mit Ausnahme-Klauseln
## Schritt 6 — Drittwirkung
### Mittelbare Drittwirkung
- Grundrechte wirken im Zivilrecht **mittelbar** durch Generalklauseln (§ 138 BGB, § 242 BGB, § 826 BGB)
- BVerfGE Band 7 Seite 198 (Lüth-Urteil) — Klassiker
- Auslegungs-Methode: verfassungs-konform
### Unmittelbare Drittwirkung
- Nur bei Art. 9 III GG (Koalitions-Freiheit)
- Sonst: nur mittelbar
## Schritt 7 — Wechselwirkungs-Lehre
### Schranken-Schranken
- Die Schranke darf nicht so weit gehen, dass sie das Grundrecht ihrer Substanz beraubt
- Wesensgehalts-Garantie Art. 19 II GG
- Verhältnismäßigkeit als Schranken-Schranke
### Praktische Konkordanz
- Wenn zwei Grundrechte kollidieren
- Beide in optimale Wirksamkeit bringen
- Schonenster Ausgleich
## Schritt 8 — Konkretes Beispiel
### Beispiel: Versammlungs-Verbot
**Sachverhalt**: Die Stadt verbietet eine angemeldete Demonstration gegen den Ausbau einer Autobahn.
**Prüfung Art. 8 I GG**:
```
A. Schutzbereich
I. Persönlich: Deutscher (Veranstalter), juristische Person
II. Sachlich: friedliche Versammlung im Freien
B. Eingriff
Verbots-Verfügung der Stadt ist klassischer Eingriff
C. Verfassungs-rechtliche Rechtfertigung
I. Art. 8 II GG einfacher Gesetzes-Vorbehalt für Versammlungen im Freien
II. § 15 VersG als Ermächtigungs-Norm
III. Verfassungsmäßigkeit § 15 VersG
IV. Verhältnismäßigkeit im Einzelfall
1. Legitimer Zweck (Sicherheit, Verkehrs-Funktion)
2. Geeignet (Verbot verhindert Versammlung)
3. Erforderlich? (Auflagen wären milder)
4. Angemessen? (Konkordanz Versammlungs-Freiheit / öffentliche Sicherheit)
→ Eingriff voraussichtlich unverhältnismäßig
```
## Hilfsfragen für Deine Reflexion
- Habe ich den **Schutzbereich** klar bestimmt (persönlich + sachlich)?
- Habe ich den **Eingriff** klar identifiziert?
- Habe ich die **Schranken-Systematik** des Grundrechts identifiziert?
- Habe ich die **Verhältnismäßigkeit** in vier Schritten geprüft?
- Habe ich bei **Konkurrenzen** mehrere Grundrechte parallel geprüft?
## Übergang zu
- `methodenlehre-auslegung` — Verfassungs-konforme Auslegung
- `meinungsstreit-darstellen` — Bei strittigen Grundrechts-Fragen
- `oeffentliches-recht-statthaft-zulaessig-begruendet` — bei Verwaltungs-Klage mit Grundrechts-Bezug
- `subsumtion-schritt-fuer-schritt` — Subsumtions-Praxis
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.