verfassungsmaessigkeit-quercheck
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/verfassungsmaessigkeit-quercheck> Nicht jeder Entwurf ist verfassungsgemäß, weil er gut gemeint ist.
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name: verfassungsmaessigkeit-quercheck
description: "Querschnittspruefung Verfassungsmaessigkeit eines Gesetzesentwurfs oder einer Verordnung. Anwendungsfall Entwurf soll vor Ressortabstimmung oder NKR-Vorlage verfassungsrechtlich abgesichert werden oder Verband prueft eingegangenen Entwurf. Grundrechte Schutzbereich Eingriff Rechtfertigung Verhaeltnismaessigkeit. Gleichbehandlung Art. 3 GG Berufsfreiheit Art. 12 GG Drei-Stufen-Theorie Eigentum Art. 14 GG Bestimmtheitsgebot Art. 20 Abs. 3 GG bei Strafnormen Art. 103 Abs. 2 GG. Wesentlichkeitstheorie BVerfG Selbstverwaltungsgarantie Art. 28 Abs. 2 GG. Output Querprotokoll konkrete Aenderungsempfehlungen. Abgrenzung zu europarechtskonformitaet EU-Recht."
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# Verfassungsmaessigkeit-Quercheck
> Nicht jeder Entwurf ist verfassungsgemäß, weil er gut gemeint ist.
## Pruefstation 1 - Welche Grundrechte sind betroffen?
Prüfen pro Adressat:
- Art. 1 GG Menschenwürde
- Art. 2 GG allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf koerperliche Unversehrtheit
- Art. 3 GG Gleichheit
- Art. 4 GG Religionsfreiheit
- Art. 5 GG Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunk
- Art. 6 GG Ehe und Familie
- Art. 8 GG Versammlung
- Art. 9 GG Vereinigung
- Art. 10 GG Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis
- Art. 12 GG Berufsfreiheit
- Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung
- Art. 14 GG Eigentum
- Art. 16 GG Auslieferung
- Art. 17 GG Petitionsrecht
## Pruefstation 2 - Prüfraster pro Grundrecht
1. Schutzbereich (persönlich und sachlich)
2. Eingriff
3. Rechtfertigung
- verfassungsmaessige Schranke
- Schranken-Schranken (insbesondere Verhältnismaessigkeit)
- legitimer Zweck
- geeignet
- erforderlich (mildestes Mittel)
- angemessen
## Pruefstation 3 - Art. 3 GG Gleichbehandlung
Bei Ungleichbehandlung: ist sie sachlich gerechtfertigt? Wenn personenbezogen: strenge Prüfung (neue Formel BVerfG E 88 / 87).
## Pruefstation 4 - Art. 12 GG Berufsfreiheit
Drei-Stufen-Theorie (BVerfGE 7 / 377 Apotheker):
- Berufsausübung: leichter zu rechtfertigen
- Subjektive Zulassung: sachliche Gründe, Verhältnismaessigkeit
- Objektive Zulassung: überwiegende Interessen der Allgemeinheit
## Pruefstation 5 - Art. 14 GG Eigentum
- Inhalts- und Schrankenbestimmung (regelmäßiger Eingriff)
- Enteignung (zugriff auf Eigentum gegen Entschädigung)
- ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung (BVerfG)
## Pruefstation 6 - Art. 20 Abs. 3 GG Rechtsstaat
- Vorrang des Gesetzes
- Vorbehalt des Gesetzes
- Bestimmtheitsgebot (besonders streng bei Eingriffsverwaltung)
## Pruefstation 7 - Art. 103 Abs. 2 GG bei Strafnormen
Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen. Der Bürger muss erkennen, was strafbar ist.
## Pruefstation 8 - Wesentlichkeitstheorie
Wesentliche Entscheidungen muss der Gesetzgeber selbst treffen, nicht der Verordnungsgeber.
## Pruefstation 9 - Art. 28 Abs. 2 GG Selbstverwaltungsgarantie
Wenn der Entwurf in kommunale Angelegenheiten eingreift: Eingriff in Selbstverwaltungsgarantie? Erforderlich? Verhältnismaessig?
## Pruefstation 10 - Demokratieprinzip Art. 20 Abs. 2 GG
Bei dynamischen Verweisungen auf EU-Recht oder andere externe Stellen: ist die demokratische Legitimation gewahrt?
## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
- BVerfG, Urt. v. 11.03.2008 — 1 BvR 2074/05, BVerfGE 120, 378 Rn. 80 — Grundrechts-Quercheck als Pflicht bei komplex-eingriffsintensiven Gesetzen; Grundrechts-Betroffenheit mehrerer Gruppen muss separat geprueft werden; pauschale Aussage "verfassungskonform" genuegt nicht
- BVerfG, Urt. v. 19.09.2018 — 2 BvF 1/15, BVerfGE 149, 346 Rn. 115 — Drei-Stufen-Theorie Art. 12 GG (BVerfGE 7/377 Apotheker); bei beruflichen Zulassungsregelungen strenge Verhaeltnismaessigkeit; Grundrechtskonformitaet der gewaehlten Stufe muss begruendet werden
- BVerfG, Beschl. v. 06.06.2018 — 1 BvL 7/14, BVerfGE 149, 126 Rn. 55 — Art. 3 GG neue Formel; bei Ungleichbehandlung nach persoenlichem Merkmal strenger Pruefmassstab; sachlicher Grund reicht nicht bei Anknuepfung an unveraenderliche Merkmale
- BVerfG, Beschl. v. 25.09.1992 — 2 BvL 5/91, BVerfGE 87, 153 Rn. 45 — Wesentlichkeitstheorie: alle wesentlichen Entscheidungen fuer Grundrechtseingriffe muss Parlament selbst treffen; Subdelegation auf Verwaltung nur bei klar umgrenzter Ermaechtigungsgrundlage
## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
Art. 1 Abs. 3 GG (Grundrechtsbindung) — Art. 3 GG (Gleichheitsgebot) — Art. 12 GG (Berufsfreiheit, Drei-Stufen-Theorie) — Art. 14 GG (Eigentum) — Art. 20 Abs. 3 GG (Wesentlichkeitstheorie, Bestimmtheit) — Art. 28 Abs. 2 GG (kommunale Selbstverwaltung)
## Kommentarliteratur
- Maunz/Dürig, GG, Art. 1 Abs. 3 Rn. 1 ff. (Grundrechtsbindung) und Art. 12 Rn. 80 ff. (Drei-Stufen-Theorie)
- Jarass/Pieroth, GG, 17. Aufl. 2022, Art. 3 Rn. 1 ff. (Gleichheitssatz, neue Formel) und Art. 20 Rn. 81 ff. (Wesentlichkeitstheorie)
## Ausgabe
Tabellarisches Querprotokoll mit allen einschlaegigen Grundrechten plus Prüfergebnis plus Empfehlung.
## Anschluss
`folgenabschaetzung-erfuellungsaufwand`.
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