terminologie-konsistenz

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Verifiziert Begriffskonsistenz gegen Rechtsordnung

  • Prüft ungewollte Definitionsabweichungen in neuen Gesetzen.
  • Nutzt HGB, BGB und EU-VO als Referenzdatenbanken.
  • Wertet Abweichlungen als bewusst oder versehentlich aus.
  • Liefert markierte Begriffsliste mit Änderungsvorschlägen.
SKILL.md
.github/skills/terminologie-konsistenzView on GitHub ↗
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name: terminologie-konsistenz
description: "Terminologie-Konsistenz im legistischen Entwurf pruefen und Begriffstabelle aufbauen. Anwendungsfall Entwurf enthaelt neue Legaldefinitionen oder Referent prueft ob Begriffe konsistent verwendet werden und keine ungewollten Abweichungen von bestehenden Legaldefinitionen in anderen Gesetzen vorliegen. Faustregel ein Begriff eine Bedeutung. Pruefung gegen HdR und GGO. Abweichung gerechtfertigt und ausdruecklich oder versehentliche Bruchbildung. Output Begriffsliste kritische Faelle markiert Aenderungsvorschlag."
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# Terminologie-Konsistenz

> Ein Wort, eine Bedeutung. Quer durch die ganze Rechtsordnung.

## Schritt 1 - Begriffsernte

Alle in der Norm verwendeten Fachbegriffe sammeln. Substantive zuerst, dann Adjektive und Verben, die definierte Bedeutung haben.

## Schritt 2 - Prüfung "schon definiert?"

Pro Begriff suchen:

- Stammgesetz (interne Definition?)
- HGB, BGB, ZPO, StPO, VwGO, SGB I (Allgemeine Begriffe)
- DSGVO (personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher etc.)
- EU-VO (DSA, DMA, AI Act, eIDAS 2.0)
- Landesgesetze des betreffenden Landes

## Schritt 3 - Konsistenz-Matrix

| Begriff | Definition Entwurf | Andere Norm | Abweichung | Bewertung | Vorschlag |
|---|---|---|---|---|---|
| Postfach | elektr. Postf. | beA-Verordnung | beA = nur Anwalt | bewusst weiter | OK, andere Bezeichnung wählen |
| Unternehmen | iSd HGB | DSA Art. 3 g | DSA umfasst auch Plattformen ohne HReg | nein | Verweis auf DSA klarstellen |
| Zweigniederlassung | iSd HGB | Niederlassung iSd EU | abweichend | nein | Wahl klarstellen |

## Schritt 4 - HdR-Test

Handbuch der Rechtsförmlichkeit des Bundes (BMJ, 3. Auflage 2008, in Bearbeitung 4. Auflage):

- Bestimmte Begriffe meiden ("etwaige", "gegebenenfalls" - Unbestimmtheit)
- Aktiv statt Passiv
- Singular ist Plural-feindlich, wenn Mehrzahl gemeint ist
- Praesens ist Vergangenheits-feindlich

## Schritt 5 - GGO-Test

Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO): formale Mindestanforderungen.

## Schritt 6 - Genderaspekt

Geschlechtergerechte Sprache. Bei Personenbezeichnungen entweder:

- Paarform "die Bürgerin oder der Bürger"
- generisches Femininum oder Maskulinum
- neutrale Formulierung "die Person"

Inkonsistenz vermeiden - eine Formel je Gesetz.

## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze

- BVerfG, Beschl. v. 09.06.2004 — 2 BvR 1249/04, BVerfGE 111, 54 Rn. 35 — konsistente Terminologie als Teil des Normenklarheits-Gebots; wenn Gesetz denselben Begriff in verschiedener Bedeutung verwendet, verletzt es Bestimmtheitsgebot
- BVerwG, Urt. v. 17.05.2017 — 9 C 8.16, NVwZ 2017, 1482 — inkonsistente Begriffsverwendung fuehrt zu Auslegungsnotstand; Gericht muss anhand Entstehungsgeschichte und Systematik aufloesen; spaetere Korrektur durch Gesetz-Aenderung erforderlich
- EuGH, Urt. v. 06.07.2023 — C-511/21, NJW 2023, 2891 — EU-Rechtsetzung setzt einheitliche Terminologie voraus; nationales Umsetzungsgesetz darf EU-Begriffe nicht umdeuten; Abweichung von EU-Terminologie kann Richtlinien-Verletzung bedeuten

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)

§§ 43-46 HdR (einheitliche Begriffsverwendung, Terminologie-Gebot) — Art. 20 Abs. 3 GG (Bestimmtheitsgebot, Normenklarheit) — § 288 AEUV (EU-Richtlinie verlangt einheitliche terminologische Umsetzung) — §§ 1-5 DIN 1422 (Norm Terminologie-Konsistenz in Rechtstexten)

## Kommentarliteratur

- Schneider, Gesetzgebung, 3. Aufl. 2002, § 5 Rn. 30 ff. (Terminologie-Disziplin, Definitionen-Gebot)
- Jarass/Pieroth, GG, 17. Aufl. 2022, Art. 20 Rn. 84 ff. (Normenklarheit, Bestimmtheitsgrundsatz)

## Ausgabe

Begriffstabelle als Anhang zum Entwurf. Kritische Fälle (Bruchbildung) markiert.

## Anschluss

`zirkelschluss-pruefen`, dann `referentenentwurf-bauen`.
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