tenor-bauen-zivil
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tenor-bauen-zivilErstellt vollstreckbaren Tenor für Zivilurteile gemäß ZPO
- Löst die Konstruktion eines vollstreckbaren Urteils-Tenors gemäß ZPO
- Berücksichtigt Paragrafen 91, 708, 511 ZPO und BGB-Rechtsprechung
- Analysiert Anträge, Erfolge, Zinssätze und Vollstreckbarkeit
- Liefert präzisen, bestimmt formulierten Tenor mit Kosten und Streitwert
SKILL.md
.github/skills/tenor-bauen-zivilView on GitHub ↗
--- name: tenor-bauen-zivil description: "Konstruiert den Tenor eines Zivilurteils: Hauptsache (genau bezifferter Zahlungsantrag mit Zinsen ab) Kosten Paragraf 91 ff ZPO vorlaeufige Vollstreckbarkeit Paragraf 708 ff ZPO Streitwert Beruefungszulassung Paragraf 511 ZPO Tenorierung beim Kostenfestsetzungsverfahren. Beachtet Bestimmtheitsgebot und Vollstreckbarkeit." --- # Tenor bauen Zivilurteil Der Tenor ist das Herzstück des Urteils. Er muss vollstreckbar sein. ## Triage zu Beginn 1. Welche Anträge wurden gestellt — Hauptantrag, Hilfsantrag, Widerklage? 2. Ist der Kläger voll, teilweise oder gar nicht erfolgreich? 3. Welcher Zinssatz gilt — 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) oder 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB, B2B)? 4. Ist vorläufige Vollstreckbarkeit mit oder ohne Sicherheitsleistung anzuordnen (§ 708 Nr. 11 oder § 709 ZPO)? ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 07.07.2011 - VII ZR 213/10, NJW 2011, 2885 — Tenor muss vollstreckbar und bestimmt sein; Bezugnahmen auf den Tatbestand im Tenor sind unzulässig. - BGH, Urt. v. 19.07.2011 - II ZR 300/10, NJW 2011, 3510 — Kostenquote muss mit dem Streitwert und dem tatsächlichen Obsiegen übereinstimmen; fehlerhafte Quoten sind per Berichtigung nach § 319 ZPO korrigierbar. - BGH, Urt. v. 17.09.2019 - II ZR 167/18, NJW 2020, 234 — Zinsbeginn "seit Rechtshängigkeit" ist § 291 BGB; Verzugszinsen ab Mahnung nach § 286 BGB — beides kann nebeneinander ausgesprochen werden. - BGH, Beschl. v. 05.12.2012 - III ZB 47/12, NJW 2013, 1232 — Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung (§ 713 ZPO) setzt voraus, dass Berufung mangels Beschwer nicht statthaft ist. ## Zentrale Normen - § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO — Bestimmtheitsgebot für den Antrag (gilt spiegelbildlich für Tenor) - § 288 Abs. 1 BGB — Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) - § 288 Abs. 2 BGB — Verzugszinssatz im B2B-Bereich (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz) - § 291 BGB — Rechtshängigkeitszinsen (ab Klageerhebung) - § 708 Nr. 11 ZPO — Vollstreckbarkeit ohne Sicherheit bis 1.500 EUR - § 709 ZPO — Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung von 110 Prozent - § 713 ZPO — Vollstreckbarkeit ohne Sicherheit bei fehlendem Rechtsmittel ## Kommentarliteratur - Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 709 Rn. 1-20 (vorläufige Vollstreckbarkeit) - Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 288 Rn. 1-15 (Verzugszinsen Höhe und Beginn) - Thomas/Putzo, ZPO, 45. Aufl. 2024, § 313 Rn. 20-30 (Tenor Form und Bestimmtheit) ## Schritt-für-Schritt-Workflow 1. **Hauptsacheantrag prüfen:** Zahlungsbetrag, Zinssatz, Zinsbeginn — konkret und vollstreckbar formulieren. 2. **Hilfsanträge/Widerklage:** Reihenfolge wie im Klageantrag; Hilfsantrag mit "hilfsweise:" kennzeichnen. 3. **Kostenentscheidung:** § 91 ZPO (voller Sieg) oder § 92 ZPO (Quotelung). 4. **Vorläufige Vollstreckbarkeit:** Passende Norm wählen (§ 708, 709 oder 713 ZPO). 5. **Streitwertbeschluss:** Im Tenor oder separat (§ 63 GKG). ## Output-Template **Adressat:** Urteil → Tenor — Tonfall: formal-amtlich ``` ## Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [BETRAG] EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem [DATUM] zu zahlen. [Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.] 2. Die [Beklagte / Kosten werden gequotelt: Kläger X von Hundert, Beklagte Y von Hundert] trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar [gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages]. 4. Der Streitwert wird auf [BETRAG] EUR festgesetzt. ``` ## Aufbau 1. **Hauptsache** (Verurteilung / Klageabweisung) - bezifferter Zahlungsantrag mit Zinsen "ab" Datum / "seit" Datum - bei Mehrforderungen: Reihenfolge wie im Antrag, mit Hilfsanträgen kenntlich machen 2. **Kosten** (Paragraf 91 ff ZPO) - bei vollem Obsiegen: "Der Beklagte traegt die Kosten des Rechtsstreits." - bei teilweisem Obsiegen: Quote nach Paragraf 92 ZPO - bei mehreren Beklagten: Paragraf 100 ZPO 3. **Vorläufige Vollstreckbarkeit** (Paragraf 708 ff ZPO) - Standardformel: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages." - Bei Beschwer unter 600 EUR: Paragraf 713 ZPO - ohne Sicherheit - Bei Versäumnisurteil: Paragraf 708 Nr. 2 ZPO 4. **Streitwert** (gesonderter Beschluss oder im Tenor) 5. **Berufungszulassung** (Paragraf 511 Abs. 4 ZPO bei AG-Urteilen mit Beschwer unter 600 EUR) ## Bestimmtheitsgebot Der Tenor muss aus sich heraus vollstreckbar sein. Keine Bezugnahmen auf den Tatbestand. ## Beispiele - "Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Komma fünffünfsiebenzig Euro (genauer: 1577 EUR oder 1577.00 EUR) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Januar 2026 zu zahlen." - "Die Klage wird abgewiesen." - "Die Kosten des Rechtsstreits traegt die Beklagte." - "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von einhundertzehn Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages." - "Der Streitwert wird auf 1577 Euro festgesetzt." Im Repository werden Geldbetraege im Fliesstext mit Punkt geschrieben (Repo-Konvention).
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.