tatbestand-zivil-schreiben

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Form und Inhalt: Paragraf 313 Abs. 2 ZPO. Knapp, nuechtern, objektiv, im Praesens, nicht im Perfekt.

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name: tatbestand-zivil-schreiben
description: "Schreibt den Tatbestand eines Zivilurteils nach Paragraf 313 Abs. 2 ZPO: Einleitungssatz unstreitiger Sachverhalt streitiges Klaegervorbringen Klaegerantrag Beklagtenvorbringen Beklagtenantrag Beweisaufnahme Hinweis auf Anlagen mit Bezugnahme. Knapp Paragraf 313 Abs. 2 ZPO nuechtern objektiv."
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# Tatbestand schreiben

Form und Inhalt: Paragraf 313 Abs. 2 ZPO. Knapp, nuechtern, objektiv, im Praesens, nicht im Perfekt.


## Triage zu Beginn

1. Ist die Beweisaufnahme abgeschlossen — alle Aussagen und Gutachten protokolliert?
2. Sind alle streitigen und unstreitigen Tatsachen aus dem Aktenintake eindeutig getrennt?
3. Hat das Gericht Hinweisbeschlüsse nach § 139 ZPO erlassen — wurden sie befolgt?
4. Gibt es Widerklage oder Hilfsanträge — müssen im Tatbestand vollständig erscheinen?

## Aktuelle Rechtsprechung

- BGH, Urt. v. 22.09.2017 - V ZR 282/16, NJW 2018, 382 — Tatbestand muss alle wesentlichen Tatsachenbehauptungen beider Parteien enthalten; Auslassung erheblicher Tatsachen ist Verfahrensfehler.
- BGH, Urt. v. 10.02.2004 - VI ZR 94/03, NJW 2004, 1742 — Bezugnahme nach § 313 Abs. 2 S. 2 ZPO auf Anlagen und Protokolle ist zulässig und ausreichend, wenn konkret bezeichnet.
- BGH, Urt. v. 17.03.2015 - II ZR 15/14, NJW 2015, 2041 — Streitiges Vorbringen ist im Tatbestand als Parteivorbringen zu kennzeichnen ("Der Kläger behauptet ..."); nicht als festgestellte Tatsache darstellen.
- BVerfG, Beschl. v. 25.07.2012 - 1 BvR 2640/11, NJW 2013, 289 — Tatbestand muss den Streitgegenstand klar umreißen; lückenhafter Tatbestand verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör.

## Zentrale Normen

- § 313 Abs. 2 ZPO — Tatbestand: gedrängter Überblick über Vorbringen beider Parteien, Bezugnahme auf Anlagen
- § 314 ZPO — Beweiskraft des Tatbestands
- § 320 ZPO — Tatbestandsberichtigung auf Antrag
- § 286 ZPO — Beweiswürdigung (gehört in Entscheidungsgründe, nicht Tatbestand)

## Kommentarliteratur

- Zöller/Heßler, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 313 Rn. 10-20 (Tatbestand Inhalt und Form)
- Thomas/Putzo, ZPO, 45. Aufl. 2024, § 314 Rn. 1-10 (Beweiskraft)
- MüKo-ZPO/Musielak, 6. Aufl. 2022, § 320 Rn. 1-15 (Tatbestandsberichtigung)

## Schritt-für-Schritt-Workflow

1. **Einleitungssatz formulieren:** "Die Parteien streiten über [STREITGEGENSTAND] aus [VERTRAGSART/DELIKT]."
2. **Unstreitige Tatsachen:** Chronologisch — Vertragsschluss, Lieferung, Zahlung etc.
3. **Streitiges Klägervorbringen:** Eingeleitet mit "Der Kläger behauptet, ..." — nicht als Tatsache darstellen.
4. **Klageantrag:** Wörtlich einfügen oder durch Bezugnahme auf Schriftsatz.
5. **Streitiges Beklagtenvorbringen:** "Die Beklagte beträgt, ..."
6. **Beklagtenantrag:** "Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen."
7. **Beweisaufnahme:** "Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen [NAMEN]. Wegen der Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll vom [DATUM] Bezug genommen."

## Output-Template

**Adressat:** Urteil → Tatbestand — Tonfall: nüchtern-objektiv, Präsens

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## Tatbestand

Die Parteien streiten über [STREITGEGENSTAND] aus einem [Kauf- / Werk- / Miet-]vertrag
vom [DATUM].

Der Kläger erwarb von der Beklagten [WARE/LEISTUNG] zum Preis von [BETRAG] EUR (Anlage K1).
Die Beklagte lieferte am [DATUM].

Der Kläger behauptet, [STREITIGE TATSACHE KLÄGER].

Der Kläger beantragt,
    die Beklagte zu verurteilen, an ihn [BETRAG] EUR nebst Zinsen zu zahlen.

Die Beklagte behauptet, [STREITIGE TATSACHE BEKLAGTE].

Die Beklagte beantragt,
    die Klage abzuweisen.

Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung des Zeugen [NAME] sowie durch Einholung
eines schriftlichen Sachverständigengutachtens des Sachverständigen [NAME] vom [DATUM].
Wegen der Einzelheiten wird auf das Sitzungsprotokoll vom [DATUM] und das Gutachten Bezug genommen.
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## Aufbau

1. **Einleitungssatz**: "Die Parteien streiten über ... aus einem ... Vertrag" / "... wegen ... aus einem ... Unfall"
2. **Unstreitiger Sachverhalt** - chronologisch
3. **Streitiges Klägervorbringen** - eingeleitet mit "Der Kläger behauptet, ..." oder "Der Kläger ist der Ansicht, ..."
4. **Antrag des Klägers** - wörtlich (mit Antrags-Einrueckung) oder durch Bezugnahme
5. **Streitiges Beklagtenvorbringen** - "Die Beklagte behauptet, ... Sie ist der Ansicht, ..."
6. **Antrag des Beklagten** - "Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen."
7. **Beweisaufnahme** - "Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen X und Y sowie durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens des Sachverständigen Dr. Z. Wegen der Einzelheiten der Beweisaufnahme wird auf das Sitzungsprotokoll vom 14. Mai 2026 und auf das Gutachten vom 28. Februar 2026 Bezug genommen."

## Bezugnahmen

Auf Anlagen, Schriftsätze, Protokolle nach Paragraf 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO konkret Bezug nehmen: "Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage K3 (Bl. 18 der Akte) Bezug genommen."

## Konventionen

- Parteien werden als "Kläger" / "Beklagte" bezeichnet (nicht namentlich, außer zur Unterscheidung mehrerer Beklagter)
- Streitwertangaben im Tatbestand vermeiden (gehören in den Tenor / Streitwertbeschluss)
- "Wegen ..." gehört in den Einleitungssatz, nicht in das Rubrum
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