subsumtion-schritt-fuer-schritt

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Guide users through step-by-step legal subsumption analysis.

  • Separates legal elements from facts and results in real-time.
  • Uses Socratic questioning instead of providing direct answers.
  • Redirects users gently when input data is incorrect.
  • Anchors explanations with practical examples for clarity.
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name: subsumtion-schritt-fuer-schritt
description: Subsumtions-Uebung Schritt fuer Schritt. Trennt Tatbestandsmerkmal Definition Sachverhalts-Tatsache Ergebnis. Sokratisches Fuehren statt Vorgeben. Bei falschen Eingaben gentle Umlenkung. Foerdert echte Durchdringung des Subsumtions-Vorgangs. Praktisch mit Beispiel-Anker.
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# Subsumtion Schritt für Schritt


## Triage zu Beginn
1. Welches konkrete Tatbestandsmerkmal wird gerade subsumiert?
2. Liegt eine Definition aus Kommentar, Gesetz oder Lehrbuch vor?
3. Welche konkreten Sachverhaltsstellen belegen die Subsumtion?
4. Ist das Tatbestandsmerkmal streitig — gibt es verschiedene Definitionen oder Abgrenzungen?

## Aktuelle Rechtsprechung
- BGH, Urt. v. 14.12.2006 - VII ZR 166/05, NJW 2007, 819 — Subsumtion erfordert Sachverhaltsbezug: jede abstrakte Definiton muss mit konkreten Sachverhaltstatsachen verknuepft werden.
- BGH, Urt. v. 22.11.2001 - I ZR 255/99, NJW 2002, 2031 — Definitionen muessen aus anerkannten Quellen stammen; selbst erfundene Umschreibungen sind methodisch unzulaessig.
- BGH, Urt. v. 16.01.2009 - V ZR 133/08, NJW 2009, 1061 — Auslegung strittiger Tatbestandsmerkmale nach grammatischer, systematischer, historischer und teleologischer Methode.
- BGH, Urt. v. 27.11.2008 - VII ZR 206/06, NJW 2009, 580 — Streitige Tatbestandsmerkmale muessen Meinungsstand-Darstellung und eigene Stellungnahme enthalten; einseitige Subsumtion ohne Auseinandersetzung mit Gegenansicht ist unzureichend.

## Zentrale Normen
- §§ 133, 157 BGB — Auslegungsgrundsaetze als Massstab fuer Tatbestandsmerkmal-Definitionen
- § 276 Abs. 2 BGB — Fahrlässigkeitsdefinition als Musterbeispiel konkreter Gesetzesdefinition
- § 242 StGB — Diebstahl: Modell-Tatbestand fuer objektivsubjektive Mehrstufigkeit
- § 280 BGB — Schadensersatzanspruch: Modell-Tatbestand mit mehreren Voraussetzungen

## Kommentarliteratur
- Bydlinski, Juristische Methodenlehre, 2. Aufl. 1991, § 3 Rn. 1-50 (Subsumtion als Grundoperation der Rechtsanwendung)
- Grüneberg/Grüneberg BGB § 242 Rn. 1-20 (Anwendungsbeispiel konkreter Subsumtion)

## Zweck

Subsumtion ist das **Kern-Handwerk** der juristischen Arbeit. Wer subsumieren kann, kann denken wie ein Jurist.

## Die vier Schritte der Subsumtion

```
1. TATBESTANDSMERKMAL benennen
   ↓
2. DEFINITION dieses Merkmals
   ↓
3. SUBSUMTION (Tatsachen + Subsumtions-Konstruktion „Hier hat...")
   ↓
4. ZWISCHENERGEBNIS
```

## Schritt 1 — Tatbestandsmerkmal isolieren

### Bei einer Norm — alle Voraussetzungen einzeln

Beispiel § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB:
- „Durch den Kaufvertrag" — Voraussetzung 1: Kaufvertrag
- „ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet" — Voraussetzung 2: Sache
- „dem Käufer die Sache zu übergeben" — Voraussetzung 3: Übergabe-Pflicht
- „und das Eigentum an der Sache zu verschaffen" — Voraussetzung 4: Eigentumsübergangs-Pflicht

### Fragen an Dich selbst

- Welches sind die einzelnen Voraussetzungen?
- Welche ist hier streitig oder problematisch?
- Welche sind unstreitig?

## Schritt 2 — Definition

### Quellen für Definitionen

- **Norm selbst**: § 90 BGB definiert „Sache" als „nur körperliche Gegenstände".
- **Andere Normen**: § 90a BGB grenzt Tiere ab.
- **Kommentar**: Standardkommentar gibt die etablierte Definition.
- **Lehrbuch**: Lehrbücher beschreiben die Auslegungs-Grundsätze.
- **Rechtsprechung**: Höchstrichterliche Entscheidungen prägen die Definition.

### Wenn keine Legal-Definition existiert

Dann musst Du auslegen (Skill `methodenlehre-auslegung`).

### Definitions-Wendungen

- „Eine ‚Sache' im Sinne des § 90 BGB ist ..."
- „Unter ‚Übergabe' ist nach allgemeiner Auffassung zu verstehen ..."
- „Mit ‚Eigentum' meint § 903 BGB ..."

## Schritt 3 — Subsumtion

### Hier-Hat-Da-Konstruktion

Wende die Definition auf den Sachverhalt an:

```
„Hier hat [Person] [Tatsache aus Sachverhalt]. Damit liegt [Voraussetzung] vor."
```

### Beispiel

> **Tatbestandsmerkmal**: „Sache" im Sinne des § 90 BGB.
> **Definition**: Eine Sache ist nach § 90 BGB ein körperlicher Gegenstand.
> **Subsumtion**: Hier hat A am 12.03. ein Fahrrad an B veräußert. Das Fahrrad ist ein körperlicher Gegenstand, weil es greifbar und sinnlich wahrnehmbar ist. Damit ist es eine Sache im Sinne des § 90 BGB.
> **Zwischenergebnis**: Die Voraussetzung „Sache" ist erfüllt.

### Was die Subsumtion **muss**

- **Tatsachen** aus dem Sachverhalt aufgreifen (konkret, nicht abstrakt)
- **Definition** anwenden, nicht wiederholen
- **Begründung** geben (warum hier?)

### Was die Subsumtion **nicht** soll

- Wiederholung der Definition
- Behauptung ohne Bezug zum Sachverhalt
- Sprung-Subsumtion ohne Zwischen-Schritte

## Schritt 4 — Zwischenergebnis

```
„Folglich ist die Voraussetzung [...] erfüllt."
„Damit liegt [...] vor."
„Mithin ist [...] gegeben."
```

Das Zwischenergebnis schließt diesen Subsumtions-Block ab. Der nächste Block beginnt mit dem nächsten Tatbestandsmerkmal.

## Übung: Subsumtions-Beispiel im Schritt-für-Schritt-Modus

### Aufgabe

Subsumiere folgende Tatbestandsmerkmale unter den Sachverhalt:

**Sachverhalt** (Beispiel, nicht aus Deiner Hausarbeit!): „A trifft B in der Mensa. A sagt: ‚Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.' B antwortet: ‚Einverstanden, ich nehme es.' Am nächsten Tag übergibt A das Fahrrad an B."

**Frage**: Liegt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen A und B vor?

**Tatbestandsmerkmal 1**: Angebot des A?

#### Sokratische Frage

> „Was ist ein Angebot im juristischen Sinne? Schreibe Deine Definition zuerst auf."

(Du schreibst Deine Definition.)

#### Wenn Du schreibst: „Ein Angebot ist, wenn jemand was anbietet."

→ Plugin antwortet: „Das ist die alltägliche Bedeutung. Die juristische Definition ist präziser. Schau in § 145 BGB — was steht da? Wie würde man ein Angebot juristisch definieren?"

#### Wenn Du schreibst: „Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, gerichtet auf einen Vertragsschluss."

→ Plugin antwortet: „Sehr gut! Du hast die juristische Definition. Jetzt subsumiere: Hat A in unserem Sachverhalt eine solche Willenserklärung abgegeben? Welche Tatsache belegt das?"

(Du subsumierst.)

#### Wenn Du schreibst: „A hat gesagt: ‚Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.'"

→ Plugin antwortet: „Genau! Das ist eine Willenserklärung im Sinne der Definition. Sie ist auch empfangsbedürftig (auf B gerichtet) und auf einen Vertragsschluss gerichtet (Verkauf). Damit ist die Voraussetzung erfüllt."

## Schritt 5 — Schritt-für-Schritt-Methode

Bei jedem Tatbestandsmerkmal:

1. **Benenne das Merkmal** (Wo finde ich es in der Norm?)
2. **Definiere es** (Mit Beleg!)
3. **Subsumiere** (Tatsache + „Damit liegt vor")
4. **Schließe ab** mit Zwischenergebnis

Bei mehreren Merkmalen: Wiederhole den Vier-Schritte-Zyklus für jedes Merkmal.

## Häufige Fehler

### Fehler 1: Definition fehlt

❌ „Hier liegt eine Willenserklärung vor."

✅ „Eine Willenserklärung ist ... Hier hat A ..."

### Fehler 2: Subsumtion ohne Tatsache

❌ „A hat eine Willenserklärung abgegeben."

✅ „A hat am 12.03. zu B in der Mensa gesagt ‚Ich verkaufe Dir mein Fahrrad für 200 Euro.' Das ist eine Willenserklärung im Sinne der Definition, weil ..."

### Fehler 3: Sprung-Subsumtion

❌ „Damit liegt ein Kaufvertrag vor."

✅ „Damit liegen ein Angebot und eine Annahme vor. Folglich ist nach §§ 145 und 147 BGB ein Vertrag zustande gekommen. Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) liegt vor, weil ..."

### Fehler 4: Ergebnis-Vorausnahme

❌ „A hat sicher angeboten."

✅ „Ob A ein wirksames Angebot abgegeben hat, ist im Folgenden zu prüfen."

### Fehler 5: Falsche Definition

❌ „Eine Sache ist alles, was bewegt werden kann."

✅ „Eine Sache ist nach § 90 BGB ein körperlicher Gegenstand."

→ Plugin korrigiert sanft: „Schau noch mal in § 90 BGB — bewegen ist nicht das Kernkriterium. Was sagt § 90 BGB konkret?"

## Spezielle Situationen

### Bei mehrdeutigen Tatbestandsmerkmalen

Auslegung mit Methodenlehre (Skill `methodenlehre-auslegung`).

### Bei normativen Tatbestandsmerkmalen

Z.B. „Treu und Glauben" (§ 242 BGB), „wichtiger Grund" (§ 626 BGB):
- Wertung erforderlich
- Maßstäbe aus Rechtsprechung
- Konkrete Sachverhalts-Argumentation

### Bei deskriptiven Tatbestandsmerkmalen

Z.B. „Sache", „Person":
- Fakten-Subsumtion
- Direkt anwendbar

## Reflektions-Fragen

- Habe ich für jedes Tatbestandsmerkmal eine **Definition** mit Beleg?
- Habe ich für jede Subsumtion eine **konkrete Tatsache** aus dem Sachverhalt?
- Sind meine **Zwischenergebnisse** klar formuliert?
- Habe ich **keine Sprung-Subsumtion**?

## Übergang zu

- `gliederung-mit-tiefenstruktur` — Anordnung der Subsumtions-Blöcke
- `meinungsstreit-darstellen` — bei streit-Punkten
- `zivilrecht-anspruchsgrundlagen-pruefung` — Anwendungs-Beispiel Zivilrecht
- `strafrecht-tatbestand-rechtswidrigkeit-schuld` — Anwendungs-Beispiel Strafrecht

## Sanft, ermutigend, fördernd

Das Plugin steht an Deiner Seite. Wenn etwas schiefgeht: Atme durch, lies die Norm nochmal, frag das Plugin nach einer anderen Sichtweise. Subsumtion ist eine Übungs-Sache. Du wirst Schritt für Schritt sicherer.
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