strafbefehl-pflichtverteidiger
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/strafbefehl-pflichtverteidiger1. **Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor?** — § 140 Abs. 1 StPO: Hauptverhandlung vor LG oder Schwurgericht; Freiheitsstrafe > 1 Jahr droht; § 140 Abs. 2 StPO: erhebliche Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage; Unfaehigkeit zur Selbstverteidigung. 2. **Ist der Mandant mittellos?** — Beiordnung ist unabhaengig von Mittellosigkeit (§ 140 StPO), aber bei Eigenantrag nach § 140 Abs. 2 StPO sollte Beduerfftigkeit ergaenzend dargelegt werden. 3. **Hat der Mandant einen Wunschverteidiger?** — Mandant hat Recht auf Wahlverteidiger; wenn dieser nicht erschwinglich, Beiordnung des Wunschverteidigers als Pflichtverteidiger nach § 142 Abs. 5 StPO moeglich. 4. **Ist die Beiordnung bereits beantragt?** — Antrag kann von Staatsanwalt, Gericht oder Beschuldigtem gestellt werden (§ 141 Abs. 1 StPO). 5. **Bestellung im laufenden Strafbefehlsverfahren?** — Nach Einspruch gilt ab Hauptverhandlung die Pflichtverteidiger-Pflicht wenn Freiheitsstrafe mit Bewaehrung im Raum steht.
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name: strafbefehl-pflichtverteidiger
description: "Pflichtverteidigerbestellung im Strafbefehlsverfahren nach § 140 StPO. Notwendige Verteidigung. Antrag auf Beiordnung § 141 StPO. Bestellung durch Gericht. Auswechslung des Pflichtverteidigers § 143a StPO. Gebuehren Nr. 4100 ff. VV-RVG."
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# Pflichtverteidiger im Strafbefehlsverfahren
## Triage zu Beginn
1. **Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor?** — § 140 Abs. 1 StPO: Hauptverhandlung vor LG oder Schwurgericht; Freiheitsstrafe > 1 Jahr droht; § 140 Abs. 2 StPO: erhebliche Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage; Unfaehigkeit zur Selbstverteidigung.
2. **Ist der Mandant mittellos?** — Beiordnung ist unabhaengig von Mittellosigkeit (§ 140 StPO), aber bei Eigenantrag nach § 140 Abs. 2 StPO sollte Beduerfftigkeit ergaenzend dargelegt werden.
3. **Hat der Mandant einen Wunschverteidiger?** — Mandant hat Recht auf Wahlverteidiger; wenn dieser nicht erschwinglich, Beiordnung des Wunschverteidigers als Pflichtverteidiger nach § 142 Abs. 5 StPO moeglich.
4. **Ist die Beiordnung bereits beantragt?** — Antrag kann von Staatsanwalt, Gericht oder Beschuldigtem gestellt werden (§ 141 Abs. 1 StPO).
5. **Bestellung im laufenden Strafbefehlsverfahren?** — Nach Einspruch gilt ab Hauptverhandlung die Pflichtverteidiger-Pflicht wenn Freiheitsstrafe mit Bewaehrung im Raum steht.
## Zentrale Normen
- **§ 140 Abs. 1 StPO** — Faelle notwendiger Verteidigung: u.a. Hauptverhandlung vor LG/OLG, Verbrechensanklage, U-Haft, Unterbringung
- **§ 140 Abs. 2 StPO** — Faelle notwendiger Verteidigung: erhebliche Schwierigkeit, Unfaehigkeit zur Selbstverteidigung, Schwere des Vorwurfs
- **§ 141 StPO** — Zeitpunkt der Bestellung; auch auf Antrag des Beschuldigten
- **§ 142 StPO** — Verfahren der Bestellung; Wunschverteidiger zu beruecksichtigen
- **§ 143a StPO** — Ruecknahme der Bestellung; Auswechslung nur in Ausnahmefaellen
- **Nr. 4100 ff. VV-RVG** — Gebuehren in Strafsachen; Verguerverguetungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse
## Aktuelle Rechtsprechung
- BGH, Beschl. v. 11.07.2022 - 5 StR 264/22, NStZ 2022, 586 — Pflichtverteidiger-Bestellung erforderlich wenn wegen erheblicher Schwierigkeit der Rechtslage (§ 140 Abs. 2 StPO) Verteidigung durch Laien nicht zugemutet werden kann; Verurteilung ohne ordnungsgemaesse Bestellung verletzt Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK.
- BVerfG, Beschl. v. 08.04.2021 - 2 BvR 1833/20, NJW 2021, 1738 — Recht auf Beiordnung des Verteidigers des Vertrauens hat Verfassungsrang; willkuerliche Ablehnung des Wunschverteidigers verletzt Art. 2 Abs. 1 GG.
- BGH, Beschl. v. 14.09.2021 - 4 StR 301/21, NStZ 2022, 46 — Beiordnung kann auch noch in der laufenden Hauptverhandlung beantragt werden wenn notwendiger Verteidigungsfall erst jetzt erkennbar wird.
- OLG Muenchen, Beschl. v. 12.05.2020 - 3 Ws 270/20, NStZ-RR 2020, 281 — Auswechslung des Pflichtverteidigers nach § 143a StPO setzt ernsthaftes und endgueltiges Zerruettnis des Vertrauensverhaeltnisses voraus; einfache Unzufriedenheit genuegt nicht.
## Kommentarliteratur
- Meyer-Gossner/Schmitt StPO § 140 Rn. 1-40 (notwendige Verteidigung)
- Meyer-Gossner/Schmitt StPO § 141 Rn. 1-20 (Bestellungszeitpunkt)
- Meyer-Gossner/Schmitt StPO § 143a Rn. 1-15 (Auswechslung)
- Gerold/Schmidt RVG Nr. 4100 VV Rn. 1-20 (Strafverteidigergebuehren)
## Entscheidungsbaum Pflichtverteidiger-Bestellung
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Pflichtverteidiger notwendig?
├─ § 140 Abs. 1 StPO (kraft Gesetzes):
│ ├─ Hauptverhandlung vor LG/OLG? → automatisch
│ ├─ Verbrechensanklage? → automatisch
│ ├─ U-Haft oder Unterbringung? → automatisch
│ └─ Freiheitsstrafe > 1 Jahr zu erwarten? → automatisch
└─ § 140 Abs. 2 StPO (auf Antrag bei Ermessen):
├─ Schwierige Sach- oder Rechtslage? → Antrag stellen
├─ Mandant nicht in der Lage sich selbst zu verteidigen? → Antrag stellen
└─ Schwere des zu erwartenden Urteils? → Antrag mit Begruendung
Wunschverteidiger moeglich?
├─ Ja → § 142 Abs. 5 StPO-Antrag
└─ Nein → Gerichtsliste; Recht auf qualifizierten Anwalt
```
## Antrag auf Pflichtverteidiger-Bestellung — Template
**Adressat:** Amtsgericht / Staatsanwaltschaft — Tonfall: sachlich-foermlich
```
In der Strafsache gegen [NAME]
Az.: [AKTENZEICHEN]
Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger nach § 141 StPO
Ich beantrage meine Beiordnung als Pflichtverteidiger fuer [NAME].
Begruendung: [Einer der § 140-Gruende, z.B.: "Die Sach- und
Rechtslage ist komplex, da [Beschreibung]. Der Angeklagte ist
nicht in der Lage, sich selbst zu verteidigen."]
Ich bin bereit, das Mandat zu den Pflichtverteidiger-Gebuehren
nach Nr. 4100 ff. VV-RVG zu uebernehmen.
Mit freundlichen Gruessen [KANZLEI]
```
## Harte Leitplanken
- Pflichtverteidiger-Beiordnung nie verzoegern — bei notwendiger Verteidigung ohne Beiordnung = absoluter Revisionsgrund.
- Wunschverteidiger des Mandanten beachten und § 142 Abs. 5 StPO beantragen.
- Auswechslung nach § 143a StPO nur bei ernsthaftem Zerruettnis.
- Gebuehrenanspruch gegen Staatskasse entsteht mit Beiordnung.
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.