schlussformel-bewertung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/schlussformel-bewertungEvaluates the closing formula of a work reference for completeness
- Analyzes presence of three key elements: regret, gratitude, and future wishes
- Relies on natural language processing to detect and score each component
- Assigns measurable impact to missing or weak elements based on legal standards
- Returns structured feedback with a detailed overall rating and element-specific scores
SKILL.md
.github/skills/schlussformel-bewertungView on GitHub ↗
--- name: schlussformel-bewertung description: "Bewertet die Schlussformel eines Arbeitszeugnisses nach Vollständigkeit der drei Elemente: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für geleistete Arbeit und Zukunftswünsche. Fehlende Elemente senken die Gesamtnote messbar." --- # Schlussformel-Bewertung Die Schlussformel ist das letzte, was ein potenzieller neuer Arbeitgeber im Zeugnis liest — und sie hat erhebliche Signalwirkung. Eine vollständige Schlussformel besteht aus drei Elementen: (1) Bedauern über das Ausscheiden, (2) Dank für die geleistete Arbeit und (3) Wünsche für die Zukunft. Das Fehlen auch nur eines dieser Elemente ist nach BAG-Rechtsprechung ein kodiertes Negativsignal. Das Bedauern signalisiert, dass der Arbeitgeber den Verlust als schmerzhaft empfindet. Formeln wie „Wir bedauern es sehr, Herrn Müller zu verlieren" oder „Wir hätten Frau Weber gerne gehalten" sind starke Signale (Note 1). Schwächere Varianten wie „Wir nehmen Abschied von Herrn Fischer" oder das vollständige Fehlen eines Bedauerns sind rote Signale. Das bloße „Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch" ohne Bedauern ist ein klares Negativ-Signal. Der Dank bezieht sich auf die geleisteten Beiträge. „Wir danken ihr herzlich für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit" ist stark. „Wir danken für die geleistete Arbeit" ist schwächer — der fehlende Superlativ und das fehlende Adverb senken den Ton erheblich. Die Zukunftswünsche sollten persönlich und nicht-generisch klingen. „Wir wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg" ist Standard (Note 2). „Wir wünschen ihr Erfolg auf ihrem weiteren Lebensweg" klingt sachlich und kühl — ein Abstieg gegenüber dem Standard. Völlig fehlende Zukunftswünsche sind ein rotes Signal. ## Geheimcode-Regeln | Schlussformel-Variante | Note | Ampel | |---|---|---| | Alle drei Elemente vollständig und warm formuliert | Note 1-2 | Grün | | Alle drei Elemente, aber nüchtern | Note 2-3 | Grün/Orange | | Dank und Wunsch vorhanden, kein Bedauern | Note 3 | Orange | | Nur Zukunftswunsch, kein Dank, kein Bedauern | Note 4 | Rot | | Keine Schlussformel | Note 5 | Rot | | „auf eigenen Wunsch" ohne Bedauern | Negativsignal | Rot | | „Wir wünschen Herrn X für seinen weiteren Weg alles Gute" | Minimalformel | Orange | ## Beispiele **Beispiel 1 – Grün (Note 1):** „Wir bedauern es außerordentlich, Frau Hoffmann zu verlieren, und danken ihr herzlich für ihre hervorragenden Leistungen. Für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Weg wünschen wir ihr alles erdenklich Gute und weiterhin viel Erfolg." **Beispiel 2 – Orange (fehlendes Bedauern):** „Wir danken Herrn Klein für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute." — Kein Bedauern → Note 3. **Beispiel 3 – Rot (nur Wunsch):** „Wir wünschen Herrn Fuchs für seinen weiteren Weg alles Gute." — Kein Dank, kein Bedauern → Note 4-5. **Beispiel 4 – Rot (keine Formel):** Das Zeugnis endet mit dem letzten Leistungssatz, ohne jede Schlussformel. → Note 5. **Beispiel 5 – Orange (kühle Formulierung):** „Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Herrn Bauer. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute." — Sachliche Distanz durch Passivformulierung, fehlendes Bedauern. ## Ausgabeformat Der Skill gibt die erkannten Schlussformel-Elemente einzeln aus (Bedauern: ja/nein/schwach; Dank: ja/nein/schwach; Wunsch: ja/nein/schwach), die Gesamtbewertung der Schlussformel mit Ampelfarbe und Notentendenz sowie eine Einordnung im Kontext der Gesamtnote. ## Rechtliche Einordnung und Normen - **§ 109 GewO** — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis - **§ 109 Abs. 2 GewO** — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig ## Aktuelle Rechtsprechung - **BAG, Urt. v. 18.11.2014 — 9 AZR 584/13**, NZA 2015, 345 — Beweislastverteilung: Note schlechter als befriedigend beweist Arbeitgeber; Note besser als befriedigend beweist Arbeitnehmer; diese Verteilung gilt für alle notenrelevanten Bestandteile. - **BAG, Urt. v. 12.08.2008 — 9 AZR 632/07**, BAGE 127, 232 — Wohlwollensgebot: Arbeitgeber muss Formulierungen wählen, die Fortkommen nicht unnötig erschweren; Berichtigungsanspruch bei Verstoß.
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