sanktionen-art-99-bis-101

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Art. 99 bis 101 KI-VO enthalten das Bußgeldsystem der KI-VO. Die Sanktionen sind nach Schwere des Verstoßes gestaffelt und erreichen für die schwersten Verstöße (verbotene Praktiken) sehr hohe Höchstbeträge. Dieser Skill gibt einen vollständigen Überblick.

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name: sanktionen-art-99-bis-101
description: "Bussgelder nach Art. 99 bis 101 KI-VO: bis 35 Mio EUR oder sieben Prozent Konzernumsatz bei verbotenen Praktiken bis 15 Mio EUR oder drei Prozent bei sonstigen Verstoszen bis 7.5 Mio EUR oder ein Prozent bei falschen Angaben. KMU-Privilegierung."
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# Sanktionen — Art. 99 bis 101 KI-VO

## Zweck

Art. 99 bis 101 KI-VO enthalten das Bußgeldsystem der KI-VO. Die Sanktionen sind nach Schwere des Verstoßes gestaffelt und erreichen für die schwersten Verstöße (verbotene Praktiken) sehr hohe Höchstbeträge. Dieser Skill gibt einen vollständigen Überblick.

## Bußgeldstufe 1 — Verbotene Praktiken (Art. 99 Abs. 3 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstoß gegen Art. 5 KI-VO (verbotene KI-Praktiken).

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 35 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu sieben Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

**Hinweis zur Berechnung:** Der Jahresumsatz bezieht sich auf den Konzernumsatz (Muttergesellschaft), nicht nur auf den Umsatz der handelnden Tochtergesellschaft. Dies macht die Sanktion besonders empfindlich für Konzerne.

**KMU-Privilegierung:** Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die niedrigeren Absolutbeträge, wenn diese niedriger sind als der prozentuale Wert.

## Bußgeldstufe 2 — Sonstige wesentliche Verstöße (Art. 99 Abs. 4 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstöße gegen:
- Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 9 bis 15 KI-VO)
- Die Pflichten von Anbietern, Betreibern, Einführern und Händlern (Art. 16 bis 27 KI-VO)
- Die Anforderungen an GPAI-Modelle (Art. 51 bis 55 KI-VO)
- Die Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO)

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 15 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

## Bußgeldstufe 3 — Falsche Informationen an Behörden (Art. 99 Abs. 5 KI-VO)

**Tatbestand:** Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen an benannte Stellen oder nationale Behörden.

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 7 500 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu ein Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

## Bußgelder für GPAI-Anbieter (Art. 101 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstöße von Anbietern von GPAI-Modellen gegen die Pflichten aus Art. 51 bis 55 KI-VO.

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 15 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

**Besonderheit:** Bei Verstößen gegen Auskunftspflichten gegenüber dem Europäischen KI-Büro kann ein Tagegeld verhängt werden (Art. 101 Abs. 3 KI-VO).

## KMU-Privilegierung (Art. 99 Abs. 6 KI-VO)

Bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigen die Behörden die Interessen und wirtschaftliche Lage kleiner und mittlerer Unternehmen. Für KMU und Start-ups gelten die niedrigeren der jeweils anwendbaren Beträge (absoluter Betrag oder prozentualer Wert).

**Definition KMU:** Weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis zu 50 Mio EUR oder Bilanzsumme bis zu 43 Mio EUR (nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).

## Strafschärfungs- und Milderungsgründe

Die Behörden berücksichtigen bei der Bemessung des Bußgelds:
- Art, Schwere, Dauer und Auswirkungen des Verstoßes
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Maßnahmen des Unternehmens zur Schadensbegrenzung
- Kooperationsbereitschaft mit der Behörde
- Vorangehende Verstöße
- Grad der Verantwortlichkeit

## Verhältnis zu nationalen Sanktionen (Art. 100 KI-VO)

Mitgliedstaaten können für Verstöße durch natürliche Personen, die keine Unternehmen sind, eigene Sanktionsregelungen einführen. In Deutschland sind die entsprechenden nationalen Durchführungsregelungen abzuwarten.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- EuGH, Urt. v. 07.12.2023 — C-634/21 (SCHUFA-Score), NJW 2024, 248 Rn. 49: KI-Scoring-System als automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 22 DSGVO — Masstab fuer Hochrisiko-Klassifikation und Betreiberpflichten nach KI-VO.
- EuGH, Urt. v. 04.10.2024 — C-203/22 (Dun & Bradstreet), NJW 2025, 56 Rn. 38: Betreiber muss Entscheidungslogik offenlegen — Art. 13 KI-VO Transparenzpflicht und Art. 26 Abs. 6 Korrekturrecht.
- BGH, Urt. v. 19.06.2018 — VI ZR 184/17, NJW 2018, 2877 Rn. 15: Organisationspflichten bei technischen Systemen — massgeblich fuer KI-VO Betreiberpflichten und interne Governance.
- EuGH, Urt. v. 16.07.2020 — C-311/18 (Schrems II), NJW 2020, 2557 Rn. 87: Drittlandtransfer bei KI-APIs erfordert Schutzgarantien; Art. 28 DSGVO AVV in KI-Lieferkette.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

## Kommentarliteratur
- Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 99 Rn. 5: Anwendungsbereich und Pflichten.
- Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 22 Rn. 10: Wechselwirkung KI-VO und DSGVO.

## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

## Output-Template — Pruefergebnis
**Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
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PRUEFERGEBNIS — SANKTIONEN ART 99 BIS 101
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 99 Rn. 5]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
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