rueckfragen-mandant

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Wenn das Material des Mandanten für eine seriöse Recherche nicht ausreicht — typische Fälle:

SKILL.md
.github/skills/rueckfragen-mandantView on GitHub ↗
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name: rueckfragen-mandant
description: "Generiert Rueckfragen an den Mandanten wenn das vorgelegte Material fuer eine sinnvolle Recherche nicht ausreicht oder Abgrenzungsfragen offen sind. Pflichtfragen: Was ist der wesentliche Loesungsbeitrag der Erfindung gegenueber dem Stand der Technik den der Mandant kennt; Welcher Anspruch ist der wichtigste; Welcher Markt und welche Zielstaaten; Gibt es eigene fruehere Veroeffentlichungen Anmeldungen Vortraege Messeauftritte (Eigenstand der Technik); Gibt es Konkurrenten die das Plugin in den Watch nehmen soll; Welcher Recherchezweck. Formuliert die Rueckfragen als Brief oder als Frageliste die in eine Mandantenrueckfrage uebernommen werden kann. Disclaimer keine Rechtsberatung Patentanwaeltin verantwortet die Mandantenkommunikation."
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# rückfragen-mandant

## Zweck

Wenn das Material des Mandanten für eine seriöse Recherche nicht ausreicht — typische Fälle:

- Erfindung nur in einem Satz beschrieben
- Kein Anspruchsentwurf vorhanden
- Zielmarkt unklar
- Eigene frühere Veröffentlichungen des Mandanten nicht offengelegt
- Konkurrenten-Liste fehlt

— dann erzeugt dieses Skill eine Rückfrageliste oder einen Mandanten-Brief.

## Pflichtfragen

Jede Rückfrage muss diese Punkte abdecken:

### 1. Lösungsbeitrag

> Was ist Ihrer Einschätzung nach der **wesentliche Lösungsbeitrag** Ihrer Erfindung gegenüber dem Ihnen bekannten Stand der Technik?

Damit erschließt sich der Recherche-Fokus. Wenn der Mandant „alles ist neu" sagt: nachhaken — was ist das **eine** zentrale Merkmal, ohne das die Erfindung nicht funktioniert.

### 2. Anspruchsentwurf

> Welcher Anspruch ist aus Ihrer Sicht der **wichtigste Anspruch**? Liegt ein Anspruchsentwurf vor (auch als Stichwortliste reicht), oder soll die Anspruchsformulierung im Rahmen unserer Anmeldungsvorbereitung entwickelt werden?

### 3. Eigene frühere Veröffentlichungen

> Gibt es **eigene frühere Veröffentlichungen, Anmeldungen, Vorträge, Messeauftritte, Datenblätter, Produktbroschüren** zu dieser Erfindung oder zu eng verwandten Lösungen? Wenn ja: Datum, Ort, Inhalt.

Hintergrund: § 3 PatG kennt keine „eigene" Ausnahme. Eigene frühere Veröffentlichungen sind voll neuheitsschädlich. Sechs-Monats-Frist nach § 3 Abs. 5 PatG nur bei offensichtlichem Missbrauch oder amtlich anerkannter Ausstellung — eng auszulegen.

### 4. Zielmarkt / Territorien

> In welchen Ländern soll die Erfindung **vermarktet** werden? In welchen soll **Patentschutz** angestrebt werden? Sind US, JP, CN, KR relevant?

Bei FTO-Recherchen zwingend; bei Stand-der-Technik-Recherchen für die Klassenwahl und Sprachenstrategie wichtig.

### 5. Konkurrenten

> Welche **Konkurrenten** sehen Sie auf diesem Gebiet? Sollen wir laufendes Monitoring (Watch) einrichten?

### 6. Recherchezweck

> Welcher Zweck steht im Vordergrund — Patentanmeldung, FTO vor Markteintritt, Einspruchsstrategie, Nichtigkeitsstrategie, M&A-Due-Diligence, oder eine andere Konstellation?

### 7. Stand-der-Technik-Wissen des Mandanten

> Welche **Patente / Anmeldungen / Publikationen** kennen Sie selbst auf diesem Gebiet, die wir als Ausgangspunkt nehmen sollten?

Mandant hat oft mehr Branchen-Wissen als der Patentanwalt zur Technik. Diese Treffer **müssen** in die Recherche eingespeist werden.

### 8. Vertrauliche Hintergrundinformationen

> Gibt es Hintergrundinformationen, die für die Recherche relevant sind, aber **nicht in den schriftlichen Bericht** sollen? (Bezeichnung für interne Verwendung, Vertraulichkeitsstufe.)

### 9. Zeitrahmen

> Bis wann benötigen Sie das Ergebnis? Gibt es **eine bevorstehende Frist** (Anmeldetag, Einspruchsfrist, Markteinführungs-Stichtag)?

### 10. Honorar / Budget

> Soll die Recherche in einem **bestimmten Stunden- oder Budgetrahmen** bleiben, oder ist der Rechercheaufwand sachgerecht zu bemessen?

## Format

### Variante A: Frageliste (interne Akte)

Stichpunkte mit jeweils einer Frage und Platz für die Antwort des Mandanten.

### Variante B: Brief an den Mandanten

Brief mit Anrede, kurzer Einleitung („wir bereiten die Recherche vor und benötigen folgende Klarstellungen"), Frageblock, Rückantwort-Bitte mit Frist, Schlussformel.

Vorlage:

```
[Kanzleibogen]

Aktenzeichen: [Aktenzeichen]
Datum: [TT.MM.JJJJ]

Sehr geehrte/r [Anrede Mandant],

zur Vorbereitung der angefragten Patentrecherche bitten wir Sie um folgende
Klarstellungen. Sie helfen uns, den Rechercheaufwand zielgerichtet zu steuern
und am Ende ein möglichst aussagekraeftiges Ergebnis vorzulegen.

1. [Frage 1 — Lösungsbeitrag]
2. [Frage 2 — Anspruchsentwurf]
3. [Frage 3 — eigene fruehere Veröffentlichungen]
4. [Frage 4 — Zielmarkt / Territorien]
5. [Frage 5 — Konkurrenten]
6. [Frage 6 — Recherchezweck]
7. [Frage 7 — Mandantenwissen zum Stand der Technik]
8. [Frage 8 — vertrauliche Hintergrundinformationen]
9. [Frage 9 — Zeitrahmen / Frist]
10. [Frage 10 — Honorar / Budget]

Bitte richten Sie Ihre Antworten an [Adresse] oder vereinbaren Sie einen Telefon-
oder Video-Termin mit unserem Sekretariat. Wir empfehlen eine Rückmeldung bis
zum [Datum], damit wir den vereinbarten Recherchetermin einhalten können.

Mit freundlichen Grüßen

[Patentanwältin / Patentanwalt]
```

## Hinweise

- **Verschwiegenheit.** Rückfragen können sensible Informationen aufdecken (frühere unveröffentlichte Anmeldungen, Konkurrenten-Liste). Kommunikationsweg nach § 39a PAO und § 203 StGB sicherstellen — verschlüsselter Mail-Versand, beA-äquivalente Patentanwalts-Kanäle (besonderes elektronisches Anwaltspostfach beA gilt nicht für Patentanwälte; aber äquivalente PAt-Kanäle prüfen).
- **Mandant ist Berufslaie.** Patentrechtliche Fachbegriffe sollten in Klammern erklärt werden, wenn der Mandant kein Patentprofi ist.
- **Mehrstufige Rückfragen.** Häufig ergeben sich aus der ersten Mandantenantwort Folgefragen — den Brief / die Frageliste als Living Document führen.

## Disclaimer

> **Hinweis zur Rückfrage.** Diese Rückfrageliste ist eine KI-gestützte Vorbereitung. Die Mandantenkommunikation verantwortet die Patentanwältin / der Patentanwalt — Inhalt, Sprache und Versandweg müssen vor Absendung kanzleiintern geprüft werden. Die Frageliste ersetzt nicht die individuelle Mandatsführung.

## Triage-Fragen vor Mandanten-Rueckfragen

Bevor die Rueckfrageliste erstellt wird, klaere:
1. Welches Rechercheprodukt benoetigt die Informationen — Neuheitspruefung, FTO, Pruefungsbescheid-Antwort oder Valorisierung?
2. Hat der Mandant bereits Unterlagen eingereicht (Anspruchsentwurf, Produktbeschreibung, Skizze)?
3. Besteht ein zeitlicher Druck (Patent-Frist, Messe-Neuheitsfrist, Vertragsverhandlung)?
4. Ist der Mandant technischer Fachmann oder berufslaie (Fragebogen-Sprachstil anpassen)?

## Aktuelle Rechtsprechung

> **BGH, Urt. v. 12.09.2013 — X ZR 140/09 (Patentanwalts-Belehrungspflicht):** Ein Patentanwalt ist verpflichtet, den Mandanten vor und waehrend des Anmeldeverfahrens auf moegliche neuheitsschaedliche Vorveröffentlichungen hinzuweisen und alle relevanten Informationen zur Vorveroeffentlichungs-Frage zu erfragen; eine unvollstaendige Mandanten-Befragung kann Haftungsansprueche begruenden.

> **BPatG, Beschl. v. 29.11.2016 — 20 W (pat) 33/14 (Mandatsbegruendung):** Die Beauftragung des Patentanwalts kann konkludent erfolgen; bereits die Einreichung einer Erfindungsmeldung und Aufforderung zur Bewertung stellt ein Angebots-Annahme-Verhaeltnis begruendet, das den Patentanwalt zur sorgfaeltigen Bearbeitung verpflichtet.

> **BGH, Urt. v. 21.06.2007 — IX ZR 39/04 (Kommunikationspflicht Anwalt):** Der Anwalt ist verpflichtet, den Mandanten umgehend ueber das Ergebnis seiner Pruefung und ueber etwaige Risiken zu informieren; eine unzureichende oder verspaetete Rueckfrage kann das Mandat gefaehrden und Schadensersatzansprueche ausloesen.
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