richtlinien-vergleich
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/richtlinien-vergleichDieser Skill vergleicht eine neue oder geänderte Aufsichtsnorm / Verlautbarung mit einer bestehenden internen Richtlinie. Das Ergebnis ist ein strukturierter Diff: Welche Anforderungen der neuen Norm sind in der Richtlinie abgedeckt? Wo weicht die Richtlinie ab? Wo hat die Norm Neues hinzugefügt oder Altes gestrichen?
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--- name: richtlinien-vergleich description: "Richtlinien-Diff – vergleicht eine neue Aufsichtsnorm oder -verlautbarung gegen eine bestehende interne Richtlinie. Laden, wenn eine konkrete Norm oder Verlautbarung gegen ein Bestandsdokument verglichen werden soll." --- # Richtlinien-Diff ## Zweck Dieser Skill vergleicht eine neue oder geänderte Aufsichtsnorm / Verlautbarung mit einer bestehenden internen Richtlinie. Das Ergebnis ist ein strukturierter Diff: Welche Anforderungen der neuen Norm sind in der Richtlinie abgedeckt? Wo weicht die Richtlinie ab? Wo hat die Norm Neues hinzugefügt oder Altes gestrichen? Typische Einsatzfelder: - Neue MaRisk-Novelle gegen bestehende Risikomanagement-Richtlinie - Geändertes BaFin-Rundschreiben BAIT/VAIT gegen IT-Sicherheitsrichtlinie - Neue EBA-Leitlinien gegen interne Compliance-Policies - Geändertes BMF-Schreiben gegen steuerliche Richtlinien / AO-Verfahrenshandbuch ## Eingaben - **Neue Norm / Verlautbarung:** Text oder Link (BaFin-Rundschreiben, MaRisk-Modul, EBA-Leitlinie, Gesetzestext) - **Bestehende Richtlinie:** Bestandsdokument (hochgeladen oder aus Bibliothek) - **Scope:** Optional – nur bestimmte Abschnitte vergleichen - Optional: Vorheriger Diff-Lauf zum Vergleich ## Ablauf ### 1. Neue Norm strukturieren Neue Norm / Verlautbarung lesen und in nummerierte Anforderungen zerlegen: | Nr. | Abschnitt | Anforderungstext (Kurzfassung) | Verbindlichkeit | |---|---|---|---| | A01 | AT 4.3.2 | Aufbewahrung von Daten mind. 10 Jahre | Verbindlich | | A02 | AT 4.3.2 | Backup-Konzept mit Wiederherstellungstest | Verbindlich | | A03 | AT 4.3.2 | Dokumentation der Datenklassifizierung | Empfehlung | Verbindlichkeitskennzeichnung: - **Verbindlich:** „hat sicherzustellen", „muss", „sind zu" - **Empfehlung/Best Practice:** „sollte", „kann", „wird empfohlen" ### 2. Bestehende Richtlinie strukturieren Bestehende Richtlinie lesen und relevante Abschnitte den neuen Anforderungen zuordnen. ### 3. Diff-Tabelle erstellen | Anforderung (Norm) | Deckung in Richtlinie | Status | Differenz | |---|---|---|---| | A01: Datenhaltung 10 J. | § 4 Abs. 2 IKS-Richtlinie: 7 Jahre | 🔴 Abweichung | Frist 3 J. kürzer | | A02: Backup-Konzept | § 5 IKS-Richtlinie: vollständig | 🟢 Gedeckt | – | | A03: Datenklassifizierung | Keine Regelung | 🟡 Lücke (Best Practice) | Empfehlung fehlt | | – | § 7 IKS-Richtlinie: Prüfprotokoll | ⚪ Überschuss | Norm enthält keine solche Pflicht | Status-Legende: - 🔴 **Abweichung:** Richtlinie weicht von verbindlicher Anforderung ab - 🟡 **Lücke:** Anforderung fehlt in Richtlinie (verbindlich: 🔴 potentiell; Best Practice: 🟡) - 🟢 **Gedeckt:** Anforderung vollständig und korrekt abgebildet - ⚪ **Überschuss:** Richtlinie enthält Regelung, die die Norm nicht fordert (kein Problem, aber zur Kenntnis) ### 4. Zusammenfassung ``` Diff-Zusammenfassung: [Normtitel] vs. [Richtlinientitel] Analysiert: N Normabschnitte | N Richtlinienabschnitte Handlungsbedarf: 🔴 N Abweichungen (verbindliche Anforderungen, Richtlinie weicht ab) 🟡 N Lücken (neue Anforderungen ohne Entsprechung) 🟢 N gedeckt ⚪ N Überschüsse (Richtlinie enthält Mehr als die Norm fordert) ``` ### 5. Empfehlung Für jede 🔴-Abweichung und jede wesentliche 🟡-Lücke: - Konkrete Formulierungsänderung vorschlagen (Ausgangspunkt für `/richtlinien-neufassung`) - Frist aus der Verlautbarung angeben - Eskalationsbedarf markieren (`[prüfen]` bei Unklarheit) ## Quellen und Zitierweise Zitierweise: `../../../references/zitierweise.md` Einschlägige Normen und Verlautbarungen: - BaFin-Rundschreiben 09/2017 (BA) – MaRisk, alle Novellen [Modellwissen – prüfen auf aktuelle Fassung] - BaFin-Rundschreiben 10/2018 (BA) – BAIT [Modellwissen – prüfen] - BaFin-Rundschreiben 10/2017 (VA) – VAIT [Modellwissen – prüfen] - BaFin-Rundschreiben 05/2021 (IO) – ZAIT (Zahlungsdienstleister IT) [Modellwissen – prüfen] - EBA-Leitlinien EBA/GL/2019/04 – IKT-Risikomanagement [Modellwissen – prüfen] - DORA Art. 5 ff. (EU) 2022/2554 (ICT Risk Management) - § 25a KWG (Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation) Kommentarliteratur: - Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 5. Aufl. 2016, § 25a Rn. 44 ff. (Risikomanagementsystem). ## Ausgabeformat - **Diff-Tabelle:** Alle Anforderungen mit Deckungsgrad - **Zusammenfassung:** Kennzahlen - **Empfehlungen:** Konkrete Formulierungsänderungen als Ausgangspunkt für Neufassung - Reviewer-Header und Prüfernotiz wie in CLAUDE.md definiert ## Beispiel **Eingabe:** `/regulatorisches-recht:richtlinien-vergleich MaRisk-AT-4.3.2-Novelle-2023` **Ausgabe (Auszug):** > **⚠️ Prüfernotiz** > - **Quellen:** MaRisk RS 09/2017 Novelle 2023 [Modellwissen – prüfen gegen bafin.de], IKS-Richtlinie v. 01.03.2023 [Nutzer-Input] > - **Gelesen:** AT 4.3.2 vollständig; IKS-Richtlinie §§ 1–12 > - **Zu Ihrer Einschätzung:** 2 Positionen mit 🔴 markiert `[prüfen]` --- **Diff: MaRisk AT 4.3.2 (Novelle 2023) vs. IKS-Richtlinie (Stand: 01.03.2023)** | Anforderung (Norm) | Deckung in Richtlinie | Status | Differenz | |---|---|---|---| | Datenhaltung ≥ 10 Jahre | § 4 Abs. 2: 7 Jahre | 🔴 | Verlängerung um 3 Jahre erforderlich `[prüfen]` | | Backup-Konzept mit Test | § 5 Abs. 1–3 | 🟢 | – | | Datenklassifizierungsdoku. | Keine Regelung | 🟡 | Abschnitt zu ergänzen | **Empfohlene Änderung für 🔴:** > § 4 Abs. 2 IKS-Richtlinie: „Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren" → **„mindestens 10 Jahren"** (Anpassung an MaRisk AT 4.3.2 Novelle 2023). **Nächster Schritt:** `/regulatorisches-recht:richtlinien-neufassung` für den vollständigen Neufassungsentwurf. ## Risiken / typische Fehler - **Nur Wortlaut-Vergleich:** Eine Richtlinie kann die Norm wörtlich übernehmen, sie aber organisatorisch nicht umsetzen. Hinweis, dass der Diff nur den Dokumenteninhalt vergleicht, nicht die gelebte Praxis. - **Verlautbarungsversion:** MaRisk und BAIT werden novelliert; stets Version und Datum der verwendeten Norm angeben und prüfen, ob aktuell. - **Best-Practice vs. verbindlich:** EBA-Leitlinien sind nach Art. 16 EBA-VO „comply or explain" – nicht 1:1 verbindlich. Status klar kennzeichnen. - **Proportionalitätsgrundsatz:** Nicht jede Norm gilt für jede Institutsgröße gleich (§ 25a Abs. 1 S. 3 KWG). Adressatenkreis prüfen und im Diff ausweisen. ## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze - EuGH, Urt. v. 03.12.2020 — C-62/19, NJW 2021, 540 — Richtlinien-Vergleich bei Umsetzungsrecht; nationales Recht muss mit konsolidierter Richtlinien-Fassung verglichen werden; Verweis auf veraltete Richtlinien-Fassung ist Fehler - BVerwG, Urt. v. 22.09.2021 — 9 C 3.20, NVwZ 2022, 86 — Richtlinien-Vergleich als Grundlage fuer EU-Normenprüfung; Abweichungen zwischen nationaler Umsetzung und RL-Anforderung muessen begruendet werden **Kernnormen:** Art. 288 AEUV — §§ 133, 157 BGB — § 47 GGO (Ressortabstimmung Richtlinien-Vergleich) **Kommentarliteratur:** Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, Art. 288 Rn. 1 ff. (Richtlinien-Systematik)
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