rechtsstand-pruefen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/rechtsstand-pruefenSicherstellen, dass ein Treffer aus der Recherche **noch in Kraft** ist und seine Schutzwirkung tatsächlich entfaltet. Ein abgelaufenes Patent blockiert keinen Markteintritt, eine zurückgenommene Anmeldung erzeugt keinen Stand-der-Technik-Effekt (außer für die Veröffentlichung als solche).
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--- name: rechtsstand-pruefen description: "Prueft Rechtsstand eines Patents oder einer Anmeldung im jeweiligen Amts-Register. DPMAregister fuer DE-Schutzrechte EPO Register fuer EP-Schutzrechte USPTO PAIR PEDS fuer US-Patente nationale Register fuer JP CN KR. Liefert Anmeldetag Veroeffentlichungstag Erteilungstag Schutzdauer-Ende Status (anhaengig erteilt zurueckgenommen zurueckgewiesen erloschen nichtig), Einspruchsverfahren laufend abgeschlossen, Nichtigkeitsverfahren laufend abgeschlossen, Jahresgebuehren bezahlt offen, Validierungsstaaten bei EP-Patenten, SPC fuer Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel. Quellen werden mit Datum des Abrufs vermerkt. Disclaimer Rechtsstand kann sich taeglich aendern Stichtag-Datum dokumentieren." --- # rechtsstand-prüfen ## Zweck Sicherstellen, dass ein Treffer aus der Recherche **noch in Kraft** ist und seine Schutzwirkung tatsächlich entfaltet. Ein abgelaufenes Patent blockiert keinen Markteintritt, eine zurückgenommene Anmeldung erzeugt keinen Stand-der-Technik-Effekt (außer für die Veröffentlichung als solche). ## Wichtige Begriffe - **Anmeldetag** (filing date) — Datum der Einreichung, **Schutzdauer-Beginn**. - **Prioritätstag** (priority date) — Datum einer früheren Erstanmeldung; **maßgeblich für Stand der Technik** (§ 4 PatG, Art. 89 EPÜ). - **Veröffentlichungstag** (publication date) — i. d. R. **18 Monate** nach Prioritätstag (§ 32 Abs. 2 PatG, Art. 93 EPÜ). - **Erteilungstag** (grant date) — Veröffentlichung der Erteilung; **ab diesem Tag** Verbietungsrecht. - **Schutzdauer-Ende** — Anmeldetag + 20 Jahre (§ 16 PatG, Art. 63 EPÜ). Bei Arzneimittel / PSM: + maximal 5 Jahre SPC nach VO (EG) 469/2009 / VO (EG) 1610/96. - **Status:** - **Anhängig / pending** — Anmeldung läuft noch. - **Erteilt / granted / in force** — Patent ist erteilt und in Kraft. - **Zurückgenommen / withdrawn** — Anmelder hat zurückgezogen. - **Zurückgewiesen / refused** — Amt hat zurückgewiesen. - **Erloschen / lapsed** — Schutzdauer abgelaufen oder Jahresgebühren nicht bezahlt. - **Nichtig / revoked** — durch Einspruch oder Nichtigkeitsverfahren beseitigt. ## Quellen | Schutzrecht | Register | URL | | --- | --- | --- | | Deutsche Patente und Gebrauchsmuster | DPMAregister | `https://register.dpma.de` | | Europäische Patente und Anmeldungen | EPO Register | `https://register.epo.org` | | US-Patente und Anmeldungen | USPTO Patent Public Search + PAIR/PEDS | `https://ppubs.uspto.gov`, `https://patentcenter.uspto.gov` | | PCT-Anmeldungen | WIPO PATENTSCOPE | `https://patentscope.wipo.int` | | Japanische Patente | J-PlatPat | `https://www.j-platpat.inpit.go.jp` | | Chinesische Patente | CNIPA | `https://english.cnipa.gov.cn` | | Koreanische Patente | KIPRIS | `https://www.kipris.or.kr` | ## Ablauf ### Schritt 1: Veröffentlichungsnummer normalisieren Eingabe: Veröffentlichungs- oder Anmeldenummer in einer der Standardnotationen: - `DE 10 2018 005 432 A1` (deutsche Anmeldung) - `DE 10 2018 005 432 B4` (deutsches Patent erteilt) - `EP 3 456 789 A1` (EP-Anmeldung) - `EP 3 456 789 B1` (EP-Patent erteilt) - `US 10,876,543 B2` (US-Patent erteilt) - `US 2021/0123456 A1` (US-Patentanmeldung) - `WO 2019/127345 A1` (PCT-Anmeldung) ### Schritt 2: Im passenden Register abfragen Pro Veröffentlichungsnummer das richtige Register öffnen. Bei einer Familienanalyse für jedes Familienmitglied einzeln. ### Schritt 3: Rechtsstand-Eckdaten erfassen Pro Schutzrecht: ```yaml veroeffentlichungsnummer: EP 3 456 789 B1 familie: inpadoc_family_id: 12345678 prioritaeten: [DE 15.03.2018] anmeldetag: 14.03.2019 prioritaetstag: 15.03.2018 veroeffentlichungstag_anmeldung: 18.09.2019 erteilungstag: 12.09.2021 schutzdauer_ende: 14.03.2039 status: erteilt, in Kraft anmelder_eingetragen: Siemens AG einspruch: laufend: nein abgeschlossen: 12.06.2022 - Einspruch zurückgewiesen nichtigkeit: laufend: nein validierung_states: [DE, FR, GB, IT, NL] jahresgebuehren_bezahlt_bis: 2026 abrufdatum: 20.05.2026 quelle: EPO Register ``` ### Schritt 4: Status-Auswertung - **Erteilt + Jahresgebühren bezahlt + Schutzdauer offen** → Patent wirkt voll. Für FTO **kritisch**. - **Erteilt + Jahresgebühren offen** → kurzfristig vor Erlöschen, Achtung Rückzahlung mit Zuschlag (§ 17 Abs. 3 PatG sechs Monate, Art. 86 EPÜ sechs Monate). - **Anhängig + noch nicht erteilt** → bisher kein Verbietungsrecht; **§ 33 PatG** Entschädigungsanspruch ab Veröffentlichung. - **Zurückgenommen / zurückgewiesen / erloschen / nichtig** → keine Verbietungsrechte. Für Stand-der-Technik-Bewertung bleibt das Dokument relevant. - **Einspruchsverfahren laufend** → Erteilung noch nicht stabil. Strategie-Frage: Einspruch selbst einlegen? Frist Art. 99 EPÜ neun Monate ab Erteilungs-Veröffentlichung. - **Nichtigkeitsverfahren laufend** → vergleichbar mit Einspruch, vor BPatG. ### Schritt 5: Stichtag-Dokumentation Jede Rechtsstandsabfrage erhält ein **Abrufdatum**. Der Rechtsstand kann sich täglich ändern — die Patentanwältin muss bei zeitkritischen Entscheidungen (Lizenzverhandlung, Markteintritt) eine **aktuelle** Direktabfrage durchführen. ### Schritt 6: Output Tabelle mit Spalten: Veröff.-Nr., Status, Schutzdauer-Ende, Jahresgebühren bis, laufende Verfahren, Abrufdatum, Quelle. ## Hinweise - **EP-Patente.** Das EPO Register zeigt die Erteilung und die Validierungsstaaten. **Für den Rechtsstand in jedem Validierungsstaat** ist das nationale Register maßgeblich — z. B. DPMAregister für DE-Validierung, INPI für FR, IPO für GB. EPO Register ist für Validierungs- und Übersetzungs-Stand zentral, aber nicht für die Jahresgebühren in jedem Staat. - **Einheitliches Patent (UP).** Seit Juni 2023 — ein einziges Schutzrecht für alle Teilnehmer-Staaten. Jahresgebühren beim EPA. UPC zuständig für Streitfälle. - **SPC** (Schutzzertifikat). Für Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel — über das jeweilige nationale Register zu prüfen, weil SPCs national erteilt werden. Verlängerung der Schutzdauer um bis zu 5 Jahre. - **Anmelder-Wechsel.** Bei einer Verletzungsklage zu beachten — Aktivlegitimation steht beim **eingetragenen** Inhaber. Bei FTO immer aktuellen Anmelder prüfen. - **Lizenzen.** Eingetragen im Register, aber Eintragung ist deklaratorisch — auch nicht eingetragene Lizenzen können wirksam sein. ## Disclaimer > **Hinweis zum Rechtsstand.** Diese Rechtsstandsprüfung beruht auf dem Datum des Abrufs (im Output explizit dokumentiert). Der Rechtsstand kann sich täglich ändern — Jahresgebuehren, Einspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren, Anmelderwechsel. Bei zeitkritischen Entscheidungen ist eine aktuelle Direktabfrage im nationalen Register zwingend. Die Daten der Register können Verzoegerungen von einigen Tagen bis Wochen aufweisen. ## Triage-Fragen vor Rechtsstandpruefung Bevor der Rechtsstand geprueft wird, klaere: 1. Welches Register ist massgeblich — DPMA, EPO, USPTO oder nationales Register des Validierungsstaats? 2. Wurden Jahresgebuehren-Zahlungen durch den Inhaber nachverfolgt (Zahlungsverzug = Patentverlust)? 3. Sind laufende Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bekannt (den Rechtsstand einschraenkend)? 4. Ist ein Einheitliches Patent (UP, seit 06/2023) vorhanden — andere Gebührenstruktur? ## Aktuelle Rechtsprechung > **BGH, Urt. v. 28.06.2011 — X ZR 35/08 (Jahresgebuehr):** Das Erlöschen eines Patents wegen Nichtentrichtung der Jahresgebuehr tritt von Rechts wegen ein (§ 20 PatG); der Patentinhaber kann das erloschene Patent durch Zahlung der rueckstaendigen Gebuehr und der Zuschlaegsgebuehr innerhalb von 2 Jahren wiederhergestellt erhalten (§ 20 III PatG); nach Ablauf dieser Frist ist die Wiederherstellung ausgeschlossen. > **EPA, Erweiterte Beschwerdekammer, G 1/10 (Widerruf nach Einspruch):** Ein durch Einspruch angegriffenes Patent bleibt bis zur abschliessenden Einspruchsentscheidung in Kraft; der Rechtsstand ist waehrend des Einspruchsverfahrens unsicher, und ein Lizenznehmer sollte Klauseln fuer den Fall des Widerrufs vorsehen. > **BGH, Urt. v. 08.03.2016 — X ZB 3/14 (Patentnichtigkeit Wirkung):** Die Nichtigkeit eines Patents wirkt auf den Anmeldetag zurueck (§ 21 PatG); bereits gezahlte Lizenzgebuehren koennen nicht automatisch zurueckgefordert werden, sofern die Nichtigkeit nicht im Vertrag als aufloesende Bedingung vorgesehen war.
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