rechtsfolge-bestimmen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/rechtsfolge-bestimmen1. Ist der Tatbestand vollständig positiv subsumiert und sind Einwendungen/Einreden geprüft? 2. Handelt es sich um Primäranspruch (Erfüllung) oder Sekundäranspruch (Schadensersatz)? 3. Sind Nebenansprüche (Verzugszinsen, Anwaltskosten, Kosten) geltend zu machen? 4. Ist der Schaden berechenbar oder wird Schätzung nach § 287 ZPO erforderlich? 5. Ist die Rechtsfolge vollstreckungsfähig? (Tenor bestimmt genug für Vollstreckung)
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--- name: rechtsfolge-bestimmen description: "Bestimmt die Rechtsfolge nach erfolgreicher Subsumtion: Anspruchsinhalt, Hoehe, Tenor, Verwaltungsakt-Inhalt, Strafmass-Rahmen. Unterscheidet Primaeranspruch, Sekundaeranspruch und Nebenansprueche. Gibt Berechnungshinweise fuer Schadensersatz und Vertragsstrafen." --- # Rechtsfolge bestimmen ## Triage zu Beginn — kläre vor der Rechtsfolgenbestimmung 1. Ist der Tatbestand vollständig positiv subsumiert und sind Einwendungen/Einreden geprüft? 2. Handelt es sich um Primäranspruch (Erfüllung) oder Sekundäranspruch (Schadensersatz)? 3. Sind Nebenansprüche (Verzugszinsen, Anwaltskosten, Kosten) geltend zu machen? 4. Ist der Schaden berechenbar oder wird Schätzung nach § 287 ZPO erforderlich? 5. Ist die Rechtsfolge vollstreckungsfähig? (Tenor bestimmt genug für Vollstreckung) ## Zweck Ist der Tatbestand erfüllt und sind Einwendungen und Einreden geprüft, bestimmt dieser Skill die konkrete Rechtsfolge. ## Zentrale Normen - § 249 BGB — Naturalrestitution als Grundform des Schadensersatzes - § 249 Abs. 2 BGB — Geldersatz bei Körperverletzung/Sachbeschädigung - § 252 BGB — Entgangener Gewinn - § 253 Abs. 2 BGB — Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) - § 288 BGB — Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszinssatz; B2B: 9 Prozentpunkte) - § 339 BGB — Vertragsstrafe; § 343 BGB — richterliche Herabsetzung - §§ 704 ff. ZPO — Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 12.01.2021 - VI ZR 433/19, NJW 2021, 863 — Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) ist der Grundfall; Geldersatz nach § 249 Abs. 2 BGB erfordert eine Schätzung der fiktiven Reparaturkosten auf Basis des Sachverständigengutachtens, nicht des tatsächlich aufgewandten Betrags. - BGH, Urt. v. 15.09.2020 - VI ZR 517/19, NJW 2021, 155 — Das Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) bemisst sich nach Schwere der Verletzung, Dauer der Beeinträchtigung, Verschuldensgrad und wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien; die Schmerzensgeldtabelle (Hacks/Wellner/Häcker) ist Orientierungspunkt, keine verbindliche Vorgabe. - BGH, Urt. v. 29.10.2019 - XI ZR 452/18, NJW 2020, 263 — Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (B2B) betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgesetzt und ist auf bundesbank.de abrufbar. - BGH, Urt. v. 22.01.2020 - VIII ZR 401/17, NJW 2020, 1278 — Eine verwirkte Vertragsstrafe ist nach § 343 BGB herabzusetzen, wenn sie in einem groben Missverhältnis zum tatsächlichen Schaden steht; die Herabsetzung erfolgt durch Urteil, nicht automatisch. ## Kategorien von Rechtsfolgen ### Zivilrecht — Erfüllungsansprüche (Primär) - Zahlung einer bestimmten Geldsumme (Hauptforderung) - Herausgabe einer Sache (§ 985 BGB) - Unterlassung einer Handlung (§ 1004 BGB; §§ 8 ff. UWG) - Beseitigung einer Beeinträchtigung - Vornahme einer Handlung (Leistungsurteil nach § 894 ZPO) ### Zivilrecht — Schadensersatz (Sekundär) **Grundregel:** Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) — Herstellung des Zustands ohne das schädigende Ereignis. **Schadensberechnung:** - Differenzhypothese: Vergleich hypothetischer Zustand ohne Ereignis vs. tatsächlicher Zustand - Entgangener Gewinn (§ 252 BGB): Wahrscheinlichkeit nach gewöhnlichem Verlauf - Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB): nur bei Körper-, Gesundheits-, Freiheits- oder sexueller Selbstbestimmungsverletzung; BGH NJW 2021, 155 gibt Maßstab ### Vertragsstrafe § 339 BGB: Verwirkung bei Pflichtverletzung; Höhe nach Vereinbarung. Das System prüft: - Vertragsstrafe vereinbart? - Verwirkt (Pflichtverletzung nachgewiesen)? - Nach § 343 BGB herabzusetzen? (BGH NJW 2020, 1278) ### Nebenansprüche - Verzugszinsen § 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (Verbraucher); 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz (B2B) - Prozesskosten (§ 91 ZPO): Unterlieger trägt; Berechnung nach GKG und RVG - Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden: bei Beauftragung eines Anwalts nach Verzugseintritt (§§ 280/286 BGB) ### Verwaltungsrecht — Verwaltungsakt-Inhalt Das System beschreibt den Tenor eines Verwaltungsakts: - Belastender VA (Gebot, Verbot, Nebenbestimmungen): Prüfung von Bestimmtheit § 37 VwVfG und Verhältnismäßigkeit - Begünstigender VA (Genehmigung, Zulassung): Prüfung von Auflagen und Bedingungen ### Strafrecht — Strafrahmen Das System nennt den gesetzlichen Strafrahmen (Mindest- und Höchststrafe nach StGB) und weist auf strafzumessungsrelevante Umstände hin (§ 46 StGB). Es gibt keine Prognose für das konkrete Strafmaß. ## Entscheidungsbaum Rechtsfolge ``` Tatbestand erfüllt → Rechtsfolge bestimmen ├─ Primäranspruch (Erfüllung): § 433/280 BGB → Zahlung / Herausgabe / Unterlassung │ └─ Noch nicht erfüllt? → Klage auf Erfüllung ├─ Sekundäranspruch (SE): § 249 BGB → Naturalrestitution │ ├─ Körperverletzung/Sachbeschädigung? → § 249 Abs. 2 BGB Geldersatz möglich │ └─ Immaterielle Schäden? → § 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld └─ Nebenansprüche: Verzugszinsen § 288 BGB + RK als SE ``` ## Kommentarliteratur - Grüneberg BGB §§ 249-254 (Schadensrecht) — zentral für Schadensberechnung - Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge (Schmerzensgeld-Orientierungstabelle) - MüKo BGB § 288 (Verzugszinsen B2B) — aktuell mit BGH-Rspr. --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
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