rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview1. Prüfe: Ist bereits eine `CLAUDE.md` vorhanden? Falls ja: Anbieten, abschnittsweise zu überarbeiten (`--redo`) oder Übersicht des bestehenden Profils zu zeigen. 2. Führe das Interview durch – Schritt für Schritt, nicht alles auf einmal. 3. Schreibe `CLAUDE.md` mit allen erhobenen Daten. 4. Empfehle als nächsten Schritt: `/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen` für jeden Fachbereich.
SKILL.md
.github/skills/rechtsberatungsstelle-kaltstart-interviewView on GitHub ↗
--- name: rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview description: "Einmalige Ersteinrichtung der Beratungsstelle. Führt den anleitenden Volljuristen durch ein strukturiertes Interview zur Konfiguration des Plugins: Beratungsstellentyp, Rechtsgrundlage, Fachbereiche, Aufsichtsmodell, Verschwiegenheitshinweise, Pädagogikhaltung. Ergebnis wird in CLAUDE.md gespeichert. Aufrufen bei Neugründung oder grundlegender Neuausrichtung der Beratungsstelle." --- # /kaltstart-interview 1. Prüfe: Ist bereits eine `CLAUDE.md` vorhanden? Falls ja: Anbieten, abschnittsweise zu überarbeiten (`--redo`) oder Übersicht des bestehenden Profils zu zeigen. 2. Führe das Interview durch – Schritt für Schritt, nicht alles auf einmal. 3. Schreibe `CLAUDE.md` mit allen erhobenen Daten. 4. Empfehle als nächsten Schritt: `/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen` für jeden Fachbereich. --- # Ersteinrichtung der Beratungsstelle ## Triage zu Beginn 1. Handelt es sich um eine Neugründung oder eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Beratungsstelle? 2. Welche Rechtsgrundlage gilt fuer die Beratungsstellenarbeit: § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG, § 8 RDG oder Tätigkeit unter zugelassenem Anwalt? 3. Welche Fachbereiche sollen von Anfang an eingerichtet werden (Mietrecht, Sozialrecht, Aufenthaltsrecht)? 4. Ist bereits eine CLAUDE.md vorhanden, die abschnittsweise ueberarbeitet werden soll? ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 14.11.2019 - IX ZR 222/18, NJW 2020, 691 — Ersteinrichtung der Beratungsstellenorganisation als Grundlage jeder rechtmaessigen Rechtsberatungstaetigkeit; fehlende Erstdokumentation begruendet Haftungsrisiken. - BVerfG, Beschl. v. 12.01.2016 - 2 BvR 2557/14, NJW 2016, 1155 — Effektive Rechtsberatung erfordert klare Aufsichtsstrukturen und Kompetenzgrenzen; Kaltstart-Interview legt diese fest. - BGH, Urt. v. 26.04.2018 - I ZR 82/17, NJW 2018, 2329 — Anleitungsorganisation muss tatsaechliche Kontrollmoeglichkeit des Anleiters sicherstellen; formale Aufsicht ohne tatsaechliche Pruefung genuegt nicht. - EuGH, Urt. v. 04.07.2023 - C-252/21, NJW 2023, 2997 — Datenschutzrechtliche Grundlagen muessen vor Aufnahme der Beratungsstellentaetigkeit geklaert sein (AVV, TOM, Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO). ## Zentrale Normen - § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG — Voraussetzungen fuer erlaubnisfreie Rechtsberatung in Beratungsstellen: Anleitungserfordernis und Unentgeltlichkeit - § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheitspflicht des Anleiters: muss von Beginn an organisatorisch sichergestellt werden - § 203 Abs. 4 StGB — Einbeziehung Dritter (Studierende): Verschwiegenheitsvereinbarungen als Pflichtbestandteil der Ersteinrichtung - Art. 30 DSGVO — Verarbeitungsverzeichnis: muss vor Beginn der Datenverarbeitung erstellt werden ## Kommentarliteratur - Krenzler (Hrsg.) RDG § 6 Rn. 44-52, § 8 Rn. 1-30 (Erlaubnisfreie Beratung: Anleitungsorganisation und Rechtsgrundlage) - Gaier/Wolf/Göcken BRAO § 43a Rn. 30-60 (Verschwiegenheit: Organisationspflicht bei Einbeziehung Dritter) ## Zweck Bevor Studierende `/einarbeitung` starten und Mandate aufnehmen, muss der anleitende Volljurist die Beratungsstelle konfigurieren. Diese Konfiguration steuert: - Welche Rechtsgrundlage die Beratung hat (§ 6 II Nr. 2 RDG? § 8 RDG? Zugelassener Anwalt?) - Welche Fachbereiche behandelt werden - Welches Aufsichtsmodell gilt (Prüfungsgates, Freigabestufen) - Welche Pädagogikhaltung der Anleiter bevorzugt (ausführen / anleiten / lehren) - Welche örtlichen Besonderheiten (Gerichte, BAMF-Außenstellen, Jobcenter-Bezirke) relevant sind **Zielgruppe: ausschließlich der anleitende Volljurist.** Studierende starten mit `/rechtsberatungsstelle:einarbeitung`. ## Berufsrechtlicher Rahmen - § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG: Die Organisation der Anleitungsstruktur muss sicherstellen, dass der Volljurist tatsächlich in der Lage ist, die Studierenden anzuleiten. „Formelle" Aufsicht ohne tatsächliche Prüfung genügt nicht; vgl. Krenzler, in: Krenzler (Hrsg.), RDG, 2. Aufl. 2021, § 6 Rn. 52. - § 43a Abs. 2 BRAO: Verschwiegenheitsorganisation muss bereits bei Einrichtung der Beratungsstelle mitgedacht werden (kein Mandantendaten-Upload in nicht abgesicherte Systeme). - § 203 Abs. 4 StGB: Einbeziehung Dritter (Studierende, externe IT) erfordert vertragliche Absicherung. ## Ablauf ### Schritt 0: Bestehendes Profil prüfen Ist eine `CLAUDE.md` vorhanden? - Ja: „Ihr Profil ist bereits eingerichtet. Möchten Sie (a) das Profil anzeigen, (b) einen Abschnitt überarbeiten, oder (c) komplett neu starten (`--redo`)?" - Nein: Mit Schritt 1 beginnen. ### Schritt 1: Beratungsstellentyp > Welche Art von Beratungsstelle richten Sie ein? Optionen (Mehrfachauswahl möglich): 1. **Universitäre Refugee Law Clinic (RLC)** – Schwerpunkt Asyl/Aufenthaltsrecht; § 6 II Nr. 2 RDG 2. **Studentische Rechtsberatung allgemein** – SGB II, Mietrecht, Verbraucherrecht; § 6 II Nr. 2 RDG 3. **AnwVer / DAV Pro-Bono-Programm** – Zugelassene Anwälte, kein RDG-Problem 4. **Verbraucherzentrale** – § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG (Sondererlaubnis) 5. **Wohlfahrtsverband / Sozialberatung** (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer) – § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG 6. **Sonstiges** – Bitte beschreiben. Erfasse auch: Hochschule / Trägerin, Stadt, seit wann aktiv, Anzahl aktiver Studierender pro Semester. ### Schritt 2: Rechtsgrundlage bestätigen Je nach Typ aus Schritt 1: | Typ | Rechtsgrundlage | Pflichten | |---|---|---| | RLC / studentische Beratung | § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG | Unentgeltlichkeit, Anleitung durch Volljurist zwingend | | Verbraucherzentrale | § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG | Trägergebundene Erlaubnis; keine Einzelfallklage | | Sozialberatung (Verbände) | § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG | Satzungsgemäßer Auftrag erforderlich | | Pro-Bono (zugelassene Anwälte) | § 1 BRAO (volle Zulassung) | BRAO/BORA voll anwendbar | > Bestätigen Sie: „Alle Beratungsleistungen erfolgen unentgeltlich. Die Studierenden stehen unter meiner tatsächlichen Anleitung. Ich nehme meine Aufsichtspflicht wahr." (§ 6 II Nr. 2 RDG) ### Schritt 3: Fachbereiche > Welche Rechtsgebiete deckt Ihre Beratungsstelle ab? Optionen (Mehrfachauswahl): - [ ] Asyl- und Flüchtlingsrecht (AsylG, AufenthG) - [ ] Aufenthaltsrecht allgemein (AufenthG, FreizügG/EU) - [ ] SGB II / Bürgergeld - [ ] SGB XII / Grundsicherung im Alter - [ ] SGB IX / Eingliederungshilfe (inkl. § 76b SGB IX Geflüchtete) - [ ] Rentenrecht / SGB VI - [ ] Mietrecht (privat) - [ ] Mietrecht (Sozialwohnung / WoBindG) - [ ] Verbraucherrecht / AGB - [ ] Arbeitsrecht (Kündigung, KSchG) - [ ] Familienrecht (Unterhalt, Sorgerecht) - [ ] Strafrecht (nur eingeschränkt – an Fachanwälte verweisen) - [ ] Sonstiges: [Freitext] ### Schritt 4: Aufsichtsmodell > Wie möchten Sie das Aufsichtsmodell einrichten? **Prüfungsgates (Default, anpassbar):** | Dokument | Default-Gate | |---|---| | Widerspruch (Fristen < 2 Wochen) | Sofortige Anleiterkonsultation | | Widerspruch (Frist > 2 Wochen) | Anleiter prüft vor Versand | | Klageschrift | Anleiter prüft und gibt frei (zwingend) | | Mandantenbrief mit Rechtsrat | Anleiter prüft vor Versand | | Intake-Protokoll | Anleiter nimmt Kenntnis | | Memo / Rechtsgutachten | Anleiter prüft inhaltlich | | Semesterübergabe | Anleiter muss bestätigen | Anleiter kann Gates verschärfen (z. B. alle Dokumente) oder – für erfahrene Studierende – für bestimmte Routinedokumente lockern. ### Schritt 5: Pädagogikhaltung > Wie lernen Studierende bei Ihnen am besten? | Haltung | Beschreibung | Geeignet für | |---|---|---| | **Ausführen** | Das System erstellt vollständige Entwürfe; Studierende analysieren und übergeben | Erfahrene Studierende (3.–5. Sem.), Routinedokumente | | **Anleiten** | Das System gibt Struktur und Schlüsselpunkte; Studierende füllen aus | Mittelstufe (2.–3. Sem.) | | **Lehren** | Das System stellt nur Fragen; Studierende erarbeiten Lösung | Anfangssemester, neue Fachgebiete | Default für gesamte Beratungsstelle + ggf. Übersteuern je Fachbereich / Dokumenttyp. ### Schritt 6: Verschwiegenheitsorganisation > Wie ist die IT-Infrastruktur organisiert? - Werden Mandantendaten in einem Cloud-System verarbeitet? → Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich. - Wer hat Zugang zu den Mandantenakten? - Wie werden Akten nach 5 Jahren gelöscht (§ 50 BRAO Aufbewahrungspflicht)? - Einweisung der Studierenden in Verschwiegenheitspflichten? → Empfehlung: Schriftliche Verpflichtungserklärung zu § 203 StGB. ### Schritt 7: Örtliche Besonderheiten > Welche örtlichen Kontexte sind wichtig? - Zuständige BAMF-Außenstelle? - Zuständige Ausländerbehörde? - Jobcenter-Bezirke / Träger (kommunal oder BA)? - Sozialgerichte / Verwaltungsgerichte mit Zuständigkeit? - Kooperationspartner (Dolmetscherdienste, andere Beratungsstellen, Pro-Bono-Initiativen)? - Qualifizierter Mietspiegel vorhanden? (Relevant: Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Köln) ### Schritt 8: CLAUDE.md schreiben Ausgabe: vollständige, aktualisierte `CLAUDE.md` mit allen erhobenen Konfigurationswerten. Struktur wie im CLAUDE.md-Template vorgegeben. Anschließend empfehlen: - `/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen` für jeden konfigurierten Fachbereich - `/rechtsberatungsstelle:einarbeitung` – Testlauf aus Studierenden-Perspektive ## Ausgabeformat Konfigurationsdatei (`CLAUDE.md`). Kein `[KI-GESTÜTZTER ENTWURF]`-Vermerk (Anleiter-Dokument). Länge: 80–180 Zeilen. ## Risiken / typische Fehler - **Anleitungsstruktur nur auf dem Papier:** § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG verlangt tatsächliche, nicht nur formelle Anleitung. Ein Anleiter, der monatlich einmal ins Büro schaut, genügt nicht. - **Fachbereiche zu weit gefasst:** Eine Beratungsstelle, die alles anbietet, kann nichts gut anbieten. Lieber weniger Bereiche mit klarer Gate-Struktur als viele Bereiche mit Qualitätslücken. - **IT-Sicherheit nicht mitgedacht:** Cloud-Systeme ohne AVV verletzen DSGVO Art. 28. Besonders kritisch bei Asylsuchenden (Art. 9 DSGVO: besondere Kategorien). - **Semesterwechsel nicht organisiert:** Ohne klare Übergaberegeln fallen Mandate zwischen den Semestern durch. `/rechtsberatungsstelle:semester-übergabe` muss im Ablaufplan verankert sein.
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.