output-klageschrift-bereicherungsklage

$npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/output-klageschrift-bereicherungsklage

1. Welcher Bereicherungsanspruch ist einschlägig (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 Leistungskondiktion, Alt. 2 Nichtleistungskondiktion, § 816 BGB, § 822 BGB)? 2. Was konkret ist herauszugeben (Geld, Sache, Nutzung) — Naturalrestitution oder Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB)? 3. Greift Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB), und ist der Beklagte bösgläubig (§ 819 BGB)? 4. Greift § 814 BGB oder § 817 S. 2 BGB als Ausschlussgrund? 5. Welches Gericht ist zuständig (Amtsgericht bis 5.000 EUR Streitwert, Landgericht ab 5.001 EUR)?

SKILL.md

.github/skills/output-klageschrift-bereicherungsklageView on GitHub ↗
---
name: output-klageschrift-bereicherungsklage
description: "Strukturhilfe fuer eine Klageschrift aus Bereicherungsrecht nach §§ 812 ff. BGB: Rubrum, Klageantrag auf Zahlung oder Herausgabe, Begruendung mit Obersatz-Definition-Untersatz-Ergebnis-Schema."
---

# Output: Klageschrift Bereicherungsklage

## Triage — kläre vor dem Schreiben

1. Welcher Bereicherungsanspruch ist einschlägig (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 Leistungskondiktion, Alt. 2 Nichtleistungskondiktion, § 816 BGB, § 822 BGB)?
2. Was konkret ist herauszugeben (Geld, Sache, Nutzung) — Naturalrestitution oder Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB)?
3. Greift Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB), und ist der Beklagte bösgläubig (§ 819 BGB)?
4. Greift § 814 BGB oder § 817 S. 2 BGB als Ausschlussgrund?
5. Welches Gericht ist zuständig (Amtsgericht bis 5.000 EUR Streitwert, Landgericht ab 5.001 EUR)?

## Zentrale Normen

§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB (Leistungs-/Nichtleistungskondiktion) — § 814 BGB (Ausschluss) — § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß) — § 818 BGB (Umfang der Herausgabe) — § 819 BGB (verschärfte Haftung) — § 291 BGB (Prozesszinsen) — §§ 253, 256 ZPO (Klageerhebung) — §§ 23, 71 GVG (Zuständigkeit)

## Rechtsprechung

BGH, Urt. v. 25.03.2015 – IV ZR 414/13, NJW 2015, 1540 — Die Beweislast für das Fehlen des Rechtsgrundes trägt der Bereicherungsgläubiger; er muss darlegen und beweisen, dass kein wirksamer Rechtsgrund bestanden hat oder dieser nachträglich weggefallen ist.

BGH, Urt. v. 29.09.1999 – XII ZR 313/98, NJW 2000, 203 — Die Entreicherungseinrede nach § 818 Abs. 3 BGB schützt den gutgläubigen Empfänger; bei Bösgläubigkeit nach § 819 BGB entfällt die Einrede und der Schuldner haftet nach den allgemeinen Vorschriften.

BGH, Urt. v. 08.11.1995 – XII ZR 192/93, NJW 1996, 250 — Prozesszinsen nach § 291 BGB beginnen bei Bereicherungsansprüchen mit Rechtshängigkeit (Klageerhebung); davor können Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB) nur bei vorherigem Verzug geschuldet sein.

BGH, Urt. v. 07.05.1997 – IV ZR 35/96, NJW 1997, 2381 — § 814 BGB setzt voraus, dass der Leistende im Zeitpunkt der Leistung positive Kenntnis der Nichtschuld hatte; bloße Zweifel schließen § 814 BGB nicht aus, so dass der Kondiktionsanspruch bestehen bleibt.

## Kommentarliteratur

Lorenz in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2023, § 812 Rn. 65–130 (Darlegungslast, Beweislast, Klageantrag).
Sprau in: Palandt/Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 812 Rn. 1–38, § 818 Rn. 1–25 (Klageaufbau, Rechtsfolgen).
Schwab in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2024, § 818 Rn. 1–60 (Entreicherung, Bösgläubigkeit, Wertersatz).

## Hinweis

Dieser Skill liefert ein strukturiertes Muster für eine Klageschrift auf Grundlage der §§ 812 ff. BGB. Er ersetzt keine anwaltliche Leistung. Bezeichnungen und Beträge sind Platzhalter.

## Rubrum

An das [Amtsgericht / Landgericht] [Ort]

**Klage**

des [Name des Klägers], [Anschrift] — Kläger —

gegen

[Name des Beklagten], [Anschrift] — Beklagter —

**Streitwert:** EUR [Betrag]

## Klageantrag

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [Datum] zu zahlen.

**Alternativ bei Herausgabeanspruch:**
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [genau bezeichneten Gegenstand] herauszugeben.

## Begründung

### I. Sachverhalt

[Tatsachenschilderung: Wer hat was an wen geleistet, wann, auf welcher Grundlage, warum fehlt der Rechtsgrund]

### II. Rechtliche Würdigung

**Obersatz:** Der Beklagte hat etwas durch Leistung des Klägers ohne rechtlichen Grund erlangt und ist gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zur Herausgabe verpflichtet.

**Etwas erlangt:** Der Beklagte hat [Leistungsgegenstand] erhalten. Dies stellt einen Vermögensvorteil dar.

**Durch Leistung:** Der Kläger hat bewusst und zweckgerichtet geleistet, nämlich zur [Zweckbestimmung].

**Ohne Rechtsgrund:** Der Rechtsgrund fehlt, weil [Vertrag nichtig / Anfechtung wirksam / Bedingung eingetreten].

**Ergebnis:** Der Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB besteht in Höhe von EUR [Betrag].

### III. Ausschlussgründe

§ 814 BGB greift nicht, da der Kläger keine positive Kenntnis der Nichtschuld hatte.

§ 817 S. 2 BGB greift nicht, da [Begründung].

### IV. Rechtsfolge und Entreicherung

Gemäß § 818 Abs. 1 BGB ist das Erlangte herauszugeben. Die Entreicherungseinrede (§ 818 Abs. 3 BGB) scheidet aus, weil [Begründung].

## Beweisangebote

[Urkunden, Zeugen, Sachverständige — konkret benennen]

---

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

SkillDescription
abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.