output-fremdsprachig-en-fr

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Für internationale Mandanten, grenzüberschreitende Sachverhalte und EU-rechtliche Verfahren ist eine englische oder französische Ausgabe des Subsumtionsergebnisses hilfreich. Dieser Skill erzeugt Ausgaben in beiden Sprachen und kennzeichnet sie ausdrücklich als nicht-amtliche Übersetzungen.

SKILL.md

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name: output-fremdsprachig-en-fr
description: "Gibt das Subsumtionsergebnis auf Englisch oder Franzoesisch aus. Enthaelt obligatorischen Hinweis auf nicht-amtliche Uebersetzung und Abweichung von deutschen Originalnormen. Nuetzlich fuer internationale Mandanten, grenzueberschreitende Sachverhalte und EU-Verfahren."
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# Output: Fremdsprachig (Englisch und Französisch)

## Zweck

Für internationale Mandanten, grenzüberschreitende Sachverhalte und EU-rechtliche Verfahren ist eine englische oder französische Ausgabe des Subsumtionsergebnisses hilfreich. Dieser Skill erzeugt Ausgaben in beiden Sprachen und kennzeichnet sie ausdrücklich als nicht-amtliche Übersetzungen.

## Triage zu Beginn

1. Welche Sprache wird benötigt? (Englisch / Französisch / zweisprachig)
2. Hat der Sachverhalt einen EU-Bezug? → Französisch empfohlen als EU-Amtssprache
3. Ist das Dokument für eine internationale Schiedsklausel bestimmt? → Englisch ICC/DIS-Standard
4. Ist eine notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich? → Hinweis: diese Ausgabe ist nicht beglaubigt

## Aktuelle Rechtsprechung mit EU-Bezug

- EuGH, Urt. v. 06.10.2021 - C-561/19, NJW 2021, 3499 — Das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV) erfordert eine genaue Formulierung der Vorlagefrage in der Amtssprache des vorlegenden Gerichts; Übersetzungen durch den EuGH erfolgen in alle EU-Amtssprachen, maßgeblich ist die Originalsprache des Vorlagegerichts.
- BGH, Urt. v. 04.03.2020 - IV ZR 110/19, NJW 2020, 1353 — Bei einem internationalen Schiedsverfahren nach DIS-Regeln ist die Verfahrenssprache vertraglich zu vereinbaren; fehlt eine Vereinbarung, entscheidet das Schiedsgericht nach Billigkeit.
- BVerfG, Beschl. v. 22.10.2019 - 2 BvR 1550/19, NJW 2020, 141 — Dokumente vor deutschen Gerichten müssen in deutscher Sprache eingereicht werden (§ 184 GVG); fremdsprachige Anlagen sind mit einer beglaubigten Übersetzung zu versehen, sofern das Gericht keine Ausnahme zulässt.

## Obligatorischer Hinweis (Pflicht in jeder fremdsprachigen Ausgabe)

Jedes Ausgabedokument in englischer oder französischer Sprache beginnt mit:

**Englisch:**
> **Non-official translation — for information purposes only:** This document is a non-official translation of a legal analysis conducted under German law and/or European Union law. The original German or French text of the applicable statutes, regulations and judgments is authoritative. This translation does not constitute legal advice and has not been prepared by a licensed attorney. It is a mechanical analysis based solely on information provided by the user.

**Französisch:**
> **Traduction non officielle — à titre informatif uniquement:** Ce document est une traduction non officielle d'une analyse juridique effectuée en vertu du droit allemand et/ou du droit de l'Union européenne. Le texte original allemand ou français des lois, règlements et jugements applicables fait foi. Cette traduction ne constitue pas un avis juridique et n'a pas été rédigée par un avocat agréé.

## Terminologie — Englisch

Das System verwendet anerkannte Übersetzungen für deutsche und EU-Rechtsbegriffe:

| Deutsch | Englisch |
|---------|---------|
| Tatbestandsmerkmal | constituent element / element of the offence |
| Subsumtion | subsumption / legal classification |
| Anspruchsgrundlage | legal basis / cause of action |
| Schadensersatz | damages / compensation |
| Treu und Glauben | good faith |
| Bereicherungsrecht | unjust enrichment |
| einstweilige Verfügung | interim injunction / preliminary injunction |
| Vorabentscheidungsersuchen | request for a preliminary ruling |
| Verhältnismäßigkeit | proportionality |
| Verwaltungsakt | administrative act / administrative decision |

## Terminologie — Französisch

| Deutsch | Französisch |
|---------|------------|
| Tatbestandsmerkmal | élément constitutif |
| Subsumtion | subsomption |
| Anspruchsgrundlage | fondement juridique |
| Schadensersatz | dommages-intérêts |
| Treu und Glauben | bonne foi |
| einstweilige Verfügung | ordonnance de référé / mesure provisoire |
| Vorabentscheidungsersuchen | renvoi préjudiciel |
| Verhältnismäßigkeit | proportionnalité |

## Struktur der fremdsprachigen Ausgabe

Die fremdsprachige Ausgabe folgt derselben Struktur wie die deutsche Ausgabe (Vier-Schritt-Schema, Beweisübersicht, Ergebnis), aber in der gewählten Sprache. Rechtsbegriffe werden beim ersten Auftreten in eckigen Klammern mit dem deutschen Originalterm versehen: „legal basis [Anspruchsgrundlage]".

## Sprachauswahl

Das System fragt am Anfang:
- (A) Englisch / English
- (B) Französisch / Français
- (C) Zweisprachig Deutsch-Englisch (parallele Spalten)
- (D) Dreisprachig Deutsch-Englisch-Französisch

Für Sachverhalte mit Bezug zu EU-Institutionen (EuGH, Kommission, Rat) empfiehlt das System Französisch als primäre EU-Arbeitssprache zusätzlich zur englischen Fassung.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.

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