orange-flaggen-katalog
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/orange-flaggen-katalogOrange Flaggen sind Formulierungen, die zwar positiv klingen, aber deutlich unterhalb der Spitzennote liegen. Sie deuten auf eine befriedigende bis ausreichende Leistung hin — also Note 3, in manchen Kontexten auch Note 3 zu 4. Orange Signale sind besonders wichtig zu erkennen, weil sie bei flüchtiger Lektüre als gut erscheinen, in der Praxis aber eine mittelmäßige Beurteilung darstellen.
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--- name: orange-flaggen-katalog description: "Katalog schwacher positiver Formulierungen im Arbeitszeugnis, die auf Note 3 hindeuten. Umfasst alle Orange-Signale: fehlende Steigerungsadverbien, eingeschränkte Lobesformeln und strukturelle Abschwächungen mit Notentendenz Note 3." --- # Orange-Flaggen-Katalog Orange Flaggen sind Formulierungen, die zwar positiv klingen, aber deutlich unterhalb der Spitzennote liegen. Sie deuten auf eine befriedigende bis ausreichende Leistung hin — also Note 3, in manchen Kontexten auch Note 3 zu 4. Orange Signale sind besonders wichtig zu erkennen, weil sie bei flüchtiger Lektüre als gut erscheinen, in der Praxis aber eine mittelmäßige Beurteilung darstellen. Das zentrale Merkmal oranger Formulierungen ist das Fehlen von Steigerungsadverbien: „zur vollen Zufriedenheit" (ohne „stets") ist Orange; „gute Fachkenntnisse" (ohne „sehr gute" oder „hervorragende") ist Orange; „engagiert" (ohne „stets" oder „außerordentlich") ist Orange. Das Muster ist stets gleich: Die positive Grundaussage ist vorhanden, aber die Steigerung fehlt. Weitere orange Signale entstehen durch einschränkende Adverbien, die die Leistung relativieren: „überwiegend", „in der Regel", „im Allgemeinen" oder „meistens". Diese Wörter klingen nach einer Erläuterung, sind aber in der Zeugnispraxis als Einschränkungen kodiert, die eine Note-3-Beurteilung markieren. Orange Signale treten auch strukturell auf: Ein Zeugnis, das alle Bausteine enthält, aber keinen einzigen Superlativ und kein einziges „stets" verwendet, ist in seiner Gesamtheit orange — eine befriedigende Gesamtbeurteilung ohne herausragende Einzelaspekte. ## Geheimcode-Regeln | Orange-Flagge-Formulierung | Bedeutung | Notentendenz | |---|---|---| | „zur vollen Zufriedenheit" (ohne „stets") | Note 3 | Orange | | „gute Auffassungsgabe" (ohne Steigerung) | Befriedigende Intelligenz | Orange | | „engagiert" (ohne Adverb) | Mäßiges Engagement | Orange | | „überwiegend ordnungsgemäß" | Einschränkung auf Note 3 | Orange | | „in der Regel zuverlässig" | Gelegentliche Unzuverlässigkeit | Orange | | „hat sich in das Team integriert" | Keine besonderen sozialen Stärken | Orange | | Schlussformel nur aus Dank + Wunsch | Fehlendes Bedauern | Orange | | „war mit seinen Aufgaben vertraut" | Keine besondere Expertise | Orange | | „hat die übertragenen Aufgaben erfüllt" | Minimum ohne Übererfüllung | Orange | ## Beispiele **Beispiel 1 – Klassisches „zur vollen Zufriedenheit":** „Frau Peters erfüllte ihre Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit." — „Vollen" ohne „vollsten" → Note 2. Ohne „stets": „zur vollen Zufriedenheit" → Note 3, Orange. **Beispiel 2 – Fehlende Steigerung bei Fachkenntnissen:** „Herr Zimmer verfügt über gute Fachkenntnisse, die er in seiner täglichen Arbeit einsetzte." — „Gut" ohne „sehr gut" oder „hervorragend" → Orange. **Beispiel 3 – Einschränkungsadverb:** „Sie erledigte ihre Aufgaben überwiegend selbstständig und termingerecht." — „Überwiegend" als Einschränkung → Orange, Note 3. **Beispiel 4 – Orange Schlussformel:** „Wir danken Herrn König für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute." — Vorhanden: Dank und Wunsch. Fehlend: Bedauern → Orange, Note 3. **Beispiel 5 – Integration statt Teamstärke:** „Frau Bauer hat sich gut in unser Team integriert und war kollegial." — Integration als passive Formulierung statt aktiver Teamstärke → Orange. ## Ausgabeformat Der Skill listet alle orange Signale mit Zitat, Signaltyp (fehlende Steigerung/Einschränkungsadverb/strukturelle Abschwächung) und Notentendenz. Er gibt außerdem an, welche Formulierung stattdessen eine grüne Bewertung ergeben hätte. ## Rechtliche Einordnung und Normen - **§ 109 GewO** — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis - **§ 109 Abs. 2 GewO** — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig ## Aktuelle Rechtsprechung - **BAG, Urt. v. 18.11.2014 — 9 AZR 584/13**, NZA 2015, 345 — Beweislastverteilung: Note schlechter als befriedigend beweist Arbeitgeber; Note besser als befriedigend beweist Arbeitnehmer; diese Verteilung gilt für alle notenrelevanten Bestandteile. - **BAG, Urt. v. 12.08.2008 — 9 AZR 632/07**, BAGE 127, 232 — Wohlwollensgebot: Arbeitgeber muss Formulierungen wählen, die Fortkommen nicht unnötig erschweren; Berichtigungsanspruch bei Verstoß.