missbrauchsverbot-modus

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- Art. 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung. - § 19 GWB: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. - § 20 GWB: Relative Marktmacht, Diskriminierungsverbot.

SKILL.md

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name: missbrauchsverbot-modus
description: Prueft Marktabgrenzung und Missbrauch nach Art 102 AEUV und Paragraf 19 GWB. Behinderungsmissbrauch (Kampfpreise Margin Squeeze Refusal to Deal Selbstbeguenstigung) und Ausbeutungsmissbrauch (ueberhoeahte Preise). Marktbeherrschung als Voraussetzung und Kausalitaet zwischen Stellung und Missbrauch.
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# Missbrauchsverbot — Modus

## Rechtsrahmen

- Art. 102 AEUV: Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung.
- § 19 GWB: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
- § 20 GWB: Relative Marktmacht, Diskriminierungsverbot.

## Prüfungsaufbau

### Schritt 1: Marktbeherrschung

Voraussetzung für Art. 102 AEUV ist eine beherrschende Stellung auf dem relevanten Markt. Marktdefinition ist damit unausweichliche Vorfrage jedes Missbrauchsverfahrens.

Marktanteils-Indizien:
- Ab 40 Prozent: § 18 Abs. 4 GWB Vermutung.
- Ab 50 Prozent: AKZO-Vermutung Marktmacht (EuGH Rs. C-62/86).
- Unterhalb 40 Prozent: Marktmacht durch andere Faktoren möglich (Netzwerkeffekte, Patente, Datenzugang).

### Schritt 2: Missbrauchstatbestand

#### Behinderungsmissbrauch

**Kampfpreise (predatory pricing):**
- Preise unter AVC (Average Variable Cost) → in der Regel missbräuchlich.
- Preise zwischen AVC und ATC: Missbräuchlich wenn Verdrängungsabsicht nachweisbar.
- Standard: EuGH Rs. C-62/86 — *AKZO* (1991).

**Margin Squeeze:**
- Differenz zwischen Vorleistungspreis und Endkundenpreis zu gering für effiziente Wettbewerber.
- EuGH Rs. C-280/08 P — *Deutsche Telekom* (2010).

**Refusal to Deal / Essential Facility:**
- Verweigerung des Zugangs zu essenzieller Infrastruktur oder Information.
- EuGH Rs. C-7/97 — *Bronner* (1998): Strikte Voraussetzungen (Unerlässlichkeit, Eliminierung effektiven Wettbewerbs, keine objektive Rechtfertigung).
- EuGH verb. Rs. C-241/91 P und C-242/91 P — *Magill* (1995): Urheberrecht schützt nicht vor Lizenzierungspflicht, wenn neue Produkte verhindert werden.

**Selbstbegünstigung (Self-Preferencing):**
- EuG Rs. T-612/17 — *Google Shopping* (2021): Bevorzugung eigener Dienste in allgemeinen Suchergebnissen.
- Neue Kategorie des Missbrauchs, noch nicht abschließend kodifiziert.

**Kopplungs- und Bündelungsstrategien:**
- EuG Rs. T-201/04 — *Microsoft* (2007): Kopplung des Media Players an Windows.

#### Ausbeutungsmissbrauch

**Überhöhte Preise:**
- EuGH Rs. 27/76 — *United Brands* (1978): Preis erheblich über wettbewerblichem Preis ohne objektive Rechtfertigung.
- Selten angewendet, methodisch schwierig (kein Vergleichsmarkt).

**Unfaire Geschäftsbedingungen:**
- Auferzwingen unangemessener Konditionen (Art. 102 lit. a AEUV).

### Schritt 3: Auswirkung auf Handelsbeziehungen

Zwischenstaatlichkeitsklausel: Spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten.

## Leitentscheidungen Missbrauchsverbot

- EuGH, Urt. v. 13.02.1979 — Rs. 85/76 (Hoffmann-La Roche), Slg. 1979, 461 — Treuerabatte als Missbrauch Art. 102 AEUV; marktbeherrschendes Unternehmen darf nicht Kundenbindung durch wettbewerbsfremde Mittel erzwingen.
- EuGH, Urt. v. 14.02.1978 — Rs. 27/76 (United Brands), Slg. 1978, 207 — Unzumutbare Handelsbedingungen als Missbrauchsform; Ermessen der EK bei Marktdefinition.
- EuGH, Urt. v. 19.04.2012 — C-549/10 P (Tomra), Slg. 2012, I-221 — Abschottungsabsicht bei Treuerabatten; Hinweis auf subjektive Ausschlussabsicht unzureichend ohne objektive Marktauswirkung.
- BGH, Urt. v. 23.03.2021 — KZR 6/19, NZKart 2021, 342 — § 19 GWB Missbrauch; excessive pricing; Vergleichsmarkt-Methode; Beweiswuerdigung BGH.

## Kommentarliteratur

- Bechtold/Bosch GWB § 19 Rn. 1-100 (Missbrauchsverbote, Typen, Beweislast)
- Immenga/Mestmaecker EU-Wettbewerbsrecht Art. 102 AEUV Rn. 1-200 (Kommentar)

## Prüfprotokoll Missbrauch

```
Markt: [definiert]
Marktbeherrschung: [ja / zweifelhaft]
Marktanteil: [%]
Missbrauchstatbestand: [Kampfpreise / Margin Squeeze / Refusal to Deal / Self-Preferencing / Überhöhte Preise / andere]
Objektive Rechtfertigung: [ja / nein]
Zwischenstaatlichkeit: [erfüllt / nicht erfüllt]
Ergebnis: [missbräuchlich / nicht missbräuchlich / offen]
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SkillDescription
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