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name: marktabgrenzung-kontextanalyse
description: Identifiziert Verfahrensart (Fusionskontrolle / Kartellverbot / Missbrauchsverfahren) und Zielrichtung einer vorgelegten Marktabgrenzung. Erkennt ergebnisgetriebene Argumentation und methodische Vorentscheidungen. Ordnet die Marktabgrenzung in den prozessualen Kontext ein und benennt die Parteistellung.
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# Marktabgrenzung — Kontextanalyse
## Zweck
Bevor die sachliche und räumliche Marktabgrenzung inhaltlich geprüft werden kann, muss ihr Entstehungskontext verstanden werden. Marktdefinitionen sind selten neutral: Sie werden von Parteien strategisch eingesetzt, um Marktanteile zu verkleinern (wenn Marktbeherrschung droht) oder zu vergrößern (wenn Effizienzgründe vorgebracht werden).
## Analyse-Schritte
### 1. Verfahrensart bestimmen
| Verfahren | Relevante Norm | Primärziel der Marktabgrenzung |
|-----------|---------------|-------------------------------|
| Fusionskontrolle | FKVO 139/2004 / §§ 35 ff. GWB | Marktanteilsschwellen und SIEC-Test |
| Kartellverbot | Art. 101 AEUV / § 1 GWB | Wettbewerbsbeschränkung bewirkt/bezweckt |
| Missbrauchsverbot | Art. 102 AEUV / §§ 19–20 GWB | Marktbeherrschungsnachweis |
| BKartA-Sektoruntersuchung | § 32e GWB | Strukturanalyse ohne konkretes Verfahren |
### 2. Wer hat die Marktabgrenzung vorgelegt?
- **Eigenes Team**: Welches Ergebnis soll gestützt werden? Fusionszulässigkeit (weiter Markt gewünscht) oder Missbrauchsabwehr (enger Markt zu vermeiden)?
- **Gegnerische Partei**: Gegensätzliche Interessenlage identifizieren.
- **Wettbewerbsbehörde** (BKartA, Kommission, NCA): Prüfung auf methodische Konsistenz und Abweichungen von Präzedenzfällen.
### 3. Prüfung auf ergebnisgetriebene Argumentation
Indizien für Ergebnisorientierung:
- Markt wird ohne ökonomische Begründung sehr eng/weit definiert.
- Kundendaten und Elastizitäten fehlen, stattdessen nur funktionale Beschreibungen.
- Präzedenzfälle werden selektiv zitiert oder ohne Kontext übertragen.
- SSNIP-Test wird übergangen oder die Preissteigerung wird außerhalb des Rahmens 5–10 Prozent gewählt.
- Angebotsseitige Substitution wird als Argument für breiten Markt eingesetzt, ohne Kurzfristigkeitscheck.
### 4. Dokumentation
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Verfahrensart: [Fusionskontrolle / Kartell / Missbrauch]
Vorleger der Abgrenzung: [Eigenes Team / Gegner / Behörde]
Erkennbare Zielrichtung: [Markt enger / weiter als plausibel]
Ergebnisorientierungs-Score: [gering / mittel / hoch]
Begründung: [...]
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### 5. Überleitung
Der Output dieser Kontextanalyse fließt in alle nachfolgenden Prüfungsschritte ein. Er bestimmt die Prüfungsintensität und die Richtung der Alternativdefinitionen (Skills `alternative-marktdefinition-eng` und `alternative-marktdefinition-weit`).
## Leitentscheidungen Kontextanalyse
- EuGH, Urt. v. 14.02.1978 — Rs. 27/76 (United Brands), Slg. 1978, 207 — Rechtlicher und wirtschaftlicher Kontext als Ausgangspunkt Marktdefinition; saisonale Faktoren relevant.
- EK, Marktdefinitionsbekanntmachung 2024 Rn. 10-30 — Kontextfaktoren: Regulierung, Substitution, Technologie, Verhalten.
- BGH, Beschl. v. 23.06.2020 — KVR 69/19, NZKart 2020, 557 — Kontext-Analyse Digitalmärkte; technologischer Wandel als dynamischer Faktor.
## Kommentarliteratur
- Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 1-15 (Kontext, Methodik, Ausgangspunkte)