marktabgrenzung-kontextanalyse
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/marktabgrenzung-kontextanalyseBevor die sachliche und räumliche Marktabgrenzung inhaltlich geprüft werden kann, muss ihr Entstehungskontext verstanden werden. Marktdefinitionen sind selten neutral: Sie werden von Parteien strategisch eingesetzt, um Marktanteile zu verkleinern (wenn Marktbeherrschung droht) oder zu vergrößern (wenn Effizienzgründe vorgebracht werden).
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--- name: marktabgrenzung-kontextanalyse description: Identifiziert Verfahrensart (Fusionskontrolle / Kartellverbot / Missbrauchsverfahren) und Zielrichtung einer vorgelegten Marktabgrenzung. Erkennt ergebnisgetriebene Argumentation und methodische Vorentscheidungen. Ordnet die Marktabgrenzung in den prozessualen Kontext ein und benennt die Parteistellung. --- # Marktabgrenzung — Kontextanalyse ## Zweck Bevor die sachliche und räumliche Marktabgrenzung inhaltlich geprüft werden kann, muss ihr Entstehungskontext verstanden werden. Marktdefinitionen sind selten neutral: Sie werden von Parteien strategisch eingesetzt, um Marktanteile zu verkleinern (wenn Marktbeherrschung droht) oder zu vergrößern (wenn Effizienzgründe vorgebracht werden). ## Analyse-Schritte ### 1. Verfahrensart bestimmen | Verfahren | Relevante Norm | Primärziel der Marktabgrenzung | |-----------|---------------|-------------------------------| | Fusionskontrolle | FKVO 139/2004 / §§ 35 ff. GWB | Marktanteilsschwellen und SIEC-Test | | Kartellverbot | Art. 101 AEUV / § 1 GWB | Wettbewerbsbeschränkung bewirkt/bezweckt | | Missbrauchsverbot | Art. 102 AEUV / §§ 19–20 GWB | Marktbeherrschungsnachweis | | BKartA-Sektoruntersuchung | § 32e GWB | Strukturanalyse ohne konkretes Verfahren | ### 2. Wer hat die Marktabgrenzung vorgelegt? - **Eigenes Team**: Welches Ergebnis soll gestützt werden? Fusionszulässigkeit (weiter Markt gewünscht) oder Missbrauchsabwehr (enger Markt zu vermeiden)? - **Gegnerische Partei**: Gegensätzliche Interessenlage identifizieren. - **Wettbewerbsbehörde** (BKartA, Kommission, NCA): Prüfung auf methodische Konsistenz und Abweichungen von Präzedenzfällen. ### 3. Prüfung auf ergebnisgetriebene Argumentation Indizien für Ergebnisorientierung: - Markt wird ohne ökonomische Begründung sehr eng/weit definiert. - Kundendaten und Elastizitäten fehlen, stattdessen nur funktionale Beschreibungen. - Präzedenzfälle werden selektiv zitiert oder ohne Kontext übertragen. - SSNIP-Test wird übergangen oder die Preissteigerung wird außerhalb des Rahmens 5–10 Prozent gewählt. - Angebotsseitige Substitution wird als Argument für breiten Markt eingesetzt, ohne Kurzfristigkeitscheck. ### 4. Dokumentation ``` Verfahrensart: [Fusionskontrolle / Kartell / Missbrauch] Vorleger der Abgrenzung: [Eigenes Team / Gegner / Behörde] Erkennbare Zielrichtung: [Markt enger / weiter als plausibel] Ergebnisorientierungs-Score: [gering / mittel / hoch] Begründung: [...] ``` ### 5. Überleitung Der Output dieser Kontextanalyse fließt in alle nachfolgenden Prüfungsschritte ein. Er bestimmt die Prüfungsintensität und die Richtung der Alternativdefinitionen (Skills `alternative-marktdefinition-eng` und `alternative-marktdefinition-weit`). ## Leitentscheidungen Kontextanalyse - EuGH, Urt. v. 14.02.1978 — Rs. 27/76 (United Brands), Slg. 1978, 207 — Rechtlicher und wirtschaftlicher Kontext als Ausgangspunkt Marktdefinition; saisonale Faktoren relevant. - EK, Marktdefinitionsbekanntmachung 2024 Rn. 10-30 — Kontextfaktoren: Regulierung, Substitution, Technologie, Verhalten. - BGH, Beschl. v. 23.06.2020 — KVR 69/19, NZKart 2020, 557 — Kontext-Analyse Digitalmärkte; technologischer Wandel als dynamischer Faktor. ## Kommentarliteratur - Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 1-15 (Kontext, Methodik, Ausgangspunkte)