mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz1. Betrifft der Sachverhalt Konzern- oder grenzüberschreitende Insolvenzanfechtung? 2. Liegt Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor? 3. Sind mehr als 50.000 EUR betroffen, oder handelt es sich um Grundstücksübertragungen? 4. Ist regulatorische Überlagerung (KWG, MaRisk) oder Kapitalmarktrecht einschlägig? 5. Besteht paralleler Bedarf an einstweiligem Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung)?
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--- name: mandatsabbruch-empfehlung-an-fachanwalt-insolvenz description: "Komplexitaetsindikatoren fuer Bereicherungs- und Anfechtungsrecht: Wann ist der Einsatz dieses Pruefungstools nicht mehr ausreichend und ein Fachanwalt fuer Insolvenzrecht hinzuzuziehen?" --- # Mandatsabbruch und Empfehlung an Fachanwalt ## Triage — kläre vor dem Hinweis 1. Betrifft der Sachverhalt Konzern- oder grenzüberschreitende Insolvenzanfechtung? 2. Liegt Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor? 3. Sind mehr als 50.000 EUR betroffen, oder handelt es sich um Grundstücksübertragungen? 4. Ist regulatorische Überlagerung (KWG, MaRisk) oder Kapitalmarktrecht einschlägig? 5. Besteht paralleler Bedarf an einstweiligem Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung)? ## Zentrale Normen § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) — § 19 InsO (Überschuldung) — § 138 InsO (nahestehende Personen) — Art. 3 ff. EuInsVO (internationale Zuständigkeit) — § 14a FAO (Fachanwalt für Insolvenzrecht) — § 14g FAO (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) — § 208 InsO (Masseunzulänglichkeit) ## Rechtsprechung BGH, Urt. v. 05.12.2013 – IX ZR 93/11, NJW 2014, 1388 — Die Feststellung des Zeitpunkts der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO erfordert eine umfassende Liquiditätsprüfung; bei Streit über den Zeitpunkt ist sachverständige Unterstützung und anwaltliche Spezialberatung unerlässlich. BGH, Urt. v. 21.02.2013 – IX ZR 52/10, NJW 2013, 1873 — Bei konzerninternen Vermögenstransfers und Anfechtung nach § 133 InsO ist die Prüfung der Benachteiligungsabsicht besonders komplex; eine mechanische Prüfung anhand einfacher Indikatoren reicht nicht aus. BGH, Urt. v. 19.05.2011 – IX ZR 9/10, NJW 2011, 2492 — Bei Grundstücksübertragungen kurz vor Insolvenz sind neben Anfechtungsrecht auch notarielle, grundbuchrechtliche und steuerrechtliche Fragen zu klären; anwaltliche Spezialisierung ist erforderlich. BGH, Urt. v. 27.04.2010 – XI ZR 338/08, NJW 2010, 2341 — Im Kapitalmarktrecht (prospektpflichtiger Vertrieb, Emissionserlöse) überlagert das spezielle Prospekthaftungsrecht das Bereicherungsrecht; ohne spezialisierten Berater droht Normenauswahl- und Verjährungsfehler. ## Kommentarliteratur Kayser in: MüKoInsO, 4. Aufl. 2023, § 129 Rn. 1–20 (Anfechtungsrecht allgemein, Grenzen der Selbsthilfe). Uhlenbruck in: Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2023, Einleitung Rn. 50–70 (Spezialisierungsbedarf im Insolvenzrecht). Kirchhof in: MüKoInsO, 4. Aufl. 2023, § 17 Rn. 50–80 (Streit über Zahlungsunfähigkeit, Sachverständige). ## Zweck Dieser Skill benennt Situationen, in denen die mechanische Prüfung an ihre Grenzen stößt. In diesen Fällen ist anwaltliche Beratung durch einen Spezialisten zwingend. ## Komplexitätsindikatoren ### Kategorie 1: Insolvenzrechtliche Sonderfragen - Streit über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO). - Anfechtung nach § 133 InsO bei Unternehmensgruppen (konzerninterne Transfers). - Grenzüberschreitende Sachverhalte (EuInsVO). - Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO): Rangfragen bei Masseverbindlichkeiten. - Anfechtung gegenüber nahestehenden Personen (§ 138 InsO). ### Kategorie 2: Bereicherungsrechtliche Sonderfragen - Mehrpersonenverhältnisse mit mehr als drei Beteiligten und doppeltem Mangel. - Kapitalmarktrecht (Emissionserlös, prospektpflichtiger Vertrieb). - Rückforderungsansprüche aus nichtigen Dauerschuldverhältnissen (ex-nunc-Abwicklung). - Internationale Sachverhalte (IPR: Recht am Erfüllungsort). ### Kategorie 3: Verfahrensrechtliche Komplexität - Vollstreckungserinnerung und sofortige Beschwerde neben Anfechtungsklage. - Einstweiliger Rechtsschutz (Arrest, einstweilige Verfügung). ### Kategorie 4: Betragsgrößen und wirtschaftliche Bedeutung - Betroffene Vermögenswerte oberhalb von 50.000 EUR. - Grundstücksübertragungen und dingliche Sicherheiten. - Ansprüche gegen Kreditinstitute (KWG, MaRisk). ## Empfehlung Bei einem oder mehreren dieser Indikatoren ist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht (§ 14a FAO) oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (§ 14g FAO) hinzuzuziehen. ## Output-Template **Prüfung: Mandatsabbruch erforderlich?** Sachverhalt (kurz): [...] | Indikator | Vorhanden? | |---|---| | Zahlungsunfähigkeitszeitpunkt streitig | ja / nein | | Konzerninterne Transaktion | ja / nein | | Grenzüberschreitender Sachverhalt | ja / nein | | Betroffener Wert > 50.000 EUR | ja / nein | | Grundstücksübertragung | ja / nein | | Einstweiliger Rechtsschutz nötig | ja / nein | | Kapitalmarktrechtliche Überlagerung | ja / nein | **Empfehlung:** Fachanwalt für Insolvenzrecht / Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Dieses Tool reicht für diesen Fall nicht aus. --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.