mandat-aktualisierung

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Aktualisiert Prozessmandate mit strukturierten Verlaufsakten

  • Ermöglicht schnelles Erfassen von Statusänderungen und Entwicklungen in Mandaten
  • Basiert auf internen Prozessmodellen und Mandatsdatenbanken
  • Erfasst Ereignisse wie Fristverschiebungen, Risikoeinschätzungen und Feldaktualisierungen
  • Erzeugt datierte Protokolleinträge und aktualisiert das Mandat direkt

SKILL.md

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name: mandat-aktualisierung
description: "Fügt einem Prozessmandat einen datierten Eintrag in die Verlaufsakte hinzu und aktualisiert den Protokolleintrag — erfasst neue Entwicklungen, Statusänderungen, Risikoneubewertungen, Fristverschiebungen und Änderungen bei der Vergleichskompetenz. Lädt, wenn der Nutzer eine Aktualisierung zu einem Prozessmandat eintragen, eine neue Entwicklung notieren oder eine Statusänderung im Portfolio festhalten möchte."
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# Mandats-Aktualisierung

## Zweck

Ein Prozessportfolio bleibt nur dann nützlich, wenn es aktuell ist. Dieser Skill macht das Einpflegen einer Entwicklung effizient — strukturiertes Erfassen in wenigen Minuten, ohne freien Textdrift. Lädt bei jeder Anfrage, einen neuen Vorgang in ein laufendes Prozessmandat einzutragen.

## Eingaben

- **Mandatsbezeichnung (Slug)** (erforderlich): Kurzbezeichnung des Mandats. Falls nicht angegeben, wird eine Liste zuletzt aktualisierter Mandate zur Auswahl angeboten.
- **Ereignistyp**: Auswahl aus Kategorien oder Freitext.
- **Datum**: Standardmäßig heute; kann für rückwirkende Einträge überschrieben werden.
- **Zusammenfassung**: Ein kurzer Absatz — was ist passiert, was bedeutet es, welche unmittelbaren Folgen hat es.
- **Feldupdates** (soweit durch das Ereignis berührt): Status, Verfahrensstadium, Risikoeinstufung, Wesentlichkeit, Streitwert/Exposure, nächste Frist, externe Bevollmächtigte, interne Verantwortliche.

## Rechtlicher Rahmen

### Kernvorschriften

- **§§ 214–229 ZPO** — Fristen, Versäumnis, Wiedereinsetzung; zentral für die Fristenkontrolle im Prozessmandat.
- **§§ 516, 548, 569 ZPO** — Berufungs-, Revisions- und Beschwerdebegründungsfristen (Monats- bzw. Zwei-Monats-Fristen nach Zustellung); jede Fristverlängerung ist einzutragen.
- **§ 116 VwGO** — Zustellung und Fristen im Verwaltungsgerichtsverfahren.
- **§§ 317–329 StPO** — Rechtsmittelfristen im Strafverfahren (Berufungsfrist: eine Woche ab Urteilsverkündung, § 317 StPO).
- **§ 43a Abs. 1, 4 BRAO** — Sachkundige, gewissenhafte Berufsausübung; Pflicht zur lückenlosen Aktenführung als Berufspflicht.
- **§ 11 BORA** — Sorgfaltspflicht bei Fristnotierung und Aktenführung.
- **§§ 257, 261 HGB; § 147 AO** — Aufbewahrungspflichten für Handels- und Steuerunterlagen (6–10 Jahre); relevant für den Beweissicherungsaspekt.

### Leitentscheidungen

- **BGH, Urt. v. 22.04.2010 – IX ZR 160/09, NJW 2010, 2655 Rn. 14 ff.** — Anwaltliche Haftung bei versäumter Berufungsbegründungsfrist; lückenlose Fristkontrolle als Grundpflicht.
- **BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – VIII ZB 61/19, NJW 2020, 765 Rn. 10** — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Voraussetzungen und Dokumentationspflichten bei Fristversäumnis.
- **BVerwG, Beschl. v. 08.03.2018 – 2 B 31/17, NVwZ-RR 2018, 591 Rn. 6** — Fristenberechnungsgrundlagen im verwaltungsgerichtlichen Rechtsmittelverfahren.

### Kommentarliteratur

- `Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 233 Rn. 12` — Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis; Anforderungen an die Fristenkontrolle einer Kanzlei.
- `Gehrlein, in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, § 214 Rn. 5` — Fristberechnung und Fristenkontrolle; organisatorische Anforderungen.
- `Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 317 Rn. 3` — Berufungsfrist im Strafverfahren; Beginn und Wahrung (Doppelautoren-Kommentar).

## Ablauf

### Schritt 0: Konfliktsschranke

Vor dem Einpflegen eines Eintrags wird geprüft, ob das Mandat in `_log.yaml` enthalten ist. Fehlt es:

> „Das Mandat [Bezeichnung] ist nicht im Mandatsprotokoll erfasst. Bitte zunächst `/prozessrecht:mandat-aufnahme` ausführen, damit die Interessenkonfliktprüfung erfolgt und die Mandatsakte angelegt wird."

### Schritt 1: Ereignistyp

Angebotene Kategorien:

- **Verfahrensrechtlich** — Schriftsatz eingereicht/erhalten, Beschluss ergangen, Termin stattgefunden, Frist gesetzt
- **Beweiserhebung** — Urkunden vorgelegt/erhalten, Zeugenvernehmung, § 142 ZPO-Anordnung
- **Sachlich** — neue Tatsachen, relevantes Dokument aufgetaucht, Entscheidung zur Sache
- **Strategie** — Positionswechsel, Vergleichsangebot gemacht/erhalten, Änderung der Vergleichskompetenz
- **Risikoneubewertung** — Schwere oder Wahrscheinlichkeit hat sich geändert
- **Beteiligte** — Neue Person einbezogen, Wechsel der externen Bevollmächtigten
- **Administrativ** — Mandatsvertrag geschlossen, Budget angepasst, Beweissicherungsanordnung erneuert

Freitext möglich, wenn keine Kategorie passt.

### Schritt 2: Datum

Standard: heute. Überschreibung möglich (z. B. für die Nacherfassung eines Ereignisses der letzten Woche).

### Schritt 3: Zusammenfassung

Ein Absatz: Was ist passiert, was bedeutet es, welche unmittelbaren Folgen sind erkennbar.

### Schritt 4: Protokollfelder aktualisieren

Nur die durch das Ereignis betroffenen Felder werden abgefragt:

- `status:` — Hat sich das Stadium verschoben (z. B. Klageerhebung → Beweisaufnahme)?
- `verfahrensstadium:` — Detailangabe zum Unterstand
- `risiko:` — Neubewertung erforderlich?
- `wesentlichkeit:` — Änderung? (neue Tatsachen können Rückstellungs- oder Offenlegungspflicht auslösen)
- `streitwert_exposure:` — Anpassen bei neuen Erkenntnissen
- `nächste_frist:` — Neues kommendes Datum, falls bekannt
- `externe_bevollmaechtigte:` — Wechsel?
- `interne_verantwortliche:` — Neu oder ausgeschieden?
- `beweissicherung:` — Erneuert, erweitert, aufgehoben?

Verfahrensrechtliche Updates berühren in der Regel nur `verfahrensstadium` und `nächste_frist`; ein Vergleichsangebot kann `wesentlichkeit`, `streitwert_exposure` und `status` berühren.

### Schritt 4a: Vergleichsannahmeschranke

Handelt es sich um eine **Vergleichsannahme** (die Partei nimmt ein Vergleichsangebot an, unterzeichnet einen Vergleich oder erteilt grundsätzlich Vollmacht zur Annahme — nicht bloßes Erfassen eines Angebots oder Gegenentwurfs):

> Ein Vergleich hat endgültige Rechtswirkungen — er beseitigt den Klagegegenstand, erfordert typischerweise eine gegenseitige Erlassklausel und kann steuerliche sowie versicherungsrechtliche Folgen haben. Wurde dies mit einem Anwalt besprochen? Falls ja: bitte bestätigen. Falls nein, hier ist ein Briefing für das Gespräch:
>
> [Zusammenfassung: Mandat, Vergleichskonditionen (Betrag, Struktur, Erlassumfang, Vertraulichkeit), gefährdetes Interesse, Stand der Vergleichskompetenz, Risiken, Fragen an den Anwalt.]

Ohne ausdrückliche Bestätigung wird die Annahme nicht eingetragen und die Wesentlichkeit nicht auf Vergleichsbasis umklassifiziert.

### Schritt 4b: Wesentlichkeitsprüfung

Bei bestimmten Ereignistypen ist eine Wesentlichkeitsprüfung obligatorisch — der Nutzer muss explizit antworten:

| Ereignistyp | Hinweistext |
|---|---|
| Sachlich (neue Tatsachen, relevantes Dokument, Entscheidung zur Sache) | „Dieses Ereignis ist sachlicher Natur. Ändert es die Wesentlichkeitseinstufung? Aktuell: [X]. Optionen: rückgestellt / offengelegt / beobachtet / keine. Änderung?" |
| Strategie (Positionswechsel, Vergleichsangebot gemacht oder erhalten) | „Vergleichsaktivität kann eine Wesentlichkeitsumstufung auslösen. Aktuell: [X]. Wenn das Angebot die Exposure verschiebt oder den Streit von 'bestritten' auf 'wahrscheinlich und schätzbar' bewegt, bitte umklassifizieren." |
| Risikoneubewertung | „Risiko hat sich verändert. Die Wesentlichkeit sollte folgen. Aktuell: [X]. Umklassifizieren?" |
| Behördliche Maßnahme | „Behördenhandeln (Durchsuchung, Vorladung, Ordnungsverfügung) löst regelmäßig eine Offenlegungsanalyse aus. Aktuell: [X]. Änderung?" |

„Keine Änderung" muss explizit bestätigt werden. Im Verlaufseintrag wird festgehalten:

```markdown
**Wesentlichkeitsprüfung:** [keine Änderung / geändert von X nach Y]
**Begründung:** [ein Satz]
```

### Schritt 5: Belegdokument (optional)

Falls das Update ein Dokument betrifft (Beschluss, Schriftsatz, Korrespondenz), wird gefragt, ob ein Pfad verlinkt werden soll.

## Ausgabeformat

### Verlaufseintrag in `verlauf.md`

Jüngster Eintrag oben, direkt unter dem `---` nach dem Header:

```markdown
## [JJJJ-MM-TT] — [Ereignistyp]: [Kurztitel]

[Zusammenfassung in einem Absatz.]

**Geänderte Felder:**
- [Feld]: [alt → neu]
- [Feld]: [alt → neu]

**Verweisung Dokument:** [Pfad, falls angegeben]
```

Falls keine Felder geändert wurden, entfällt der Block „Geänderte Felder".

### Protokolldatei `_log.yaml`

- Geänderte Felder werden übernommen.
- `zuletzt_aktualisiert:` wird auf heute gesetzt (oder das Ereignisdatum, falls überschrieben).

### Bestätigung vor dem Speichern

Der Verlaufseintrag und die Yaml-Diff werden dem Nutzer zur Freigabe vorgelegt:

> „Das ist, was ich eintragen und aktualisieren werde. Soll ich das festschreiben?"

## Beispiel

**Sachverhalt:** Im Verfahren Müller ./. Beta GmbH (ZPO-Berufungsverfahren, OLG Frankfurt) ist am 12.05.2025 die Berufungsbegründungsfrist abgelaufen. Die Begründung wurde fristgerecht eingereicht. Keine Risikoänderung.

**Eintrag:**

```markdown
## [2025-05-12] — Verfahrensrechtlich: Berufungsbegründung eingereicht

Berufungsbegründung fristgerecht beim OLG Frankfurt eingereicht (§ 520 Abs. 2 ZPO). Keine inhaltlichen Änderungen zur bisherigen Positionierung. Nächster Termin: Eingang der Berufungserwiderung der Gegenseite erwartet bis 12.07.2025.

**Geänderte Felder:**
- naechste_frist: 2025-07-12
- verfahrensstadium: Berufungsbegründung eingereicht → Berufungserwiderung ausstehend

**Wesentlichkeitsprüfung:** keine Änderung
**Begründung:** Verfahrensrechtlicher Schritt ohne neue Tatsachen oder Risikoverschiebung.
```

## Risiken und typische Fehler

- **Fristversäumnis durch verzögerten Eintrag:** Der Eintrag ersetzt kein Fristenkontrollsystem; die Kanzlei muss separate Fristenkalender nach § 11 BORA führen. Dieser Skill dokumentiert — er sichert keine Fristen.
- **Stillschweigendes Wesentlichkeitsupdating:** Unterbleibt die explizite Wesentlichkeitsprüfung, kann eine Rückstellungspflicht oder eine kapitalmarktrechtliche Offenlegungspflicht übersehen werden.
- **Einträge in nicht-aufgenommene Mandate:** Ohne vorherige Interessenkonfliktprüfung (`/prozessrecht:mandat-aufnahme`) werden keine Einträge angelegt.
- **Vergleichsannahme ohne anwaltliche Prüfung:** Die Schranke ist unüberwindbar für Nicht-Juristen; nur ein explizites Ja entsperrt den Eintrag.
- **Rückwirkende Einträge:** Das Datum kann überschrieben werden; `zuletzt_aktualisiert` in `_log.yaml` zeigt jedoch immer das Bearbeitungsdatum, nicht das Ereignisdatum.
- **Korrekturen:** Vergangene Einträge werden nicht bearbeitet. Korrekturen erfolgen als neuer Eintrag mit Verweis auf den zu korrigierenden Eintrag.

## Quellenpflicht

In der Verlaufsakte und bei Wesentlichkeitsprüfungen sind folgende Quellen heranzuziehen und, soweit angegeben, zu zitieren:

- Gesetzestexte: §§ 214 ff., 516, 520, 548, 569 ZPO; §§ 317 ff. StPO; § 116 VwGO; § 43a BRAO; § 11 BORA
- Rechtsprechung: BGH, Urt. v. 22.04.2010 – IX ZR 160/09, NJW 2010, 2655; BGH, Beschl. v. 26.11.2019 – VIII ZB 61/19, NJW 2020, 765
- Kommentare: Greger, in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 233; Gehrlein, in: MüKoZPO, 6. Aufl. 2020, § 214

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

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