mahnschreiben-aufnahme

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1. **Forderungsart:** Kaufpreis, Werkverguetung, Schadensersatz, Darlehensrueckzahlung oder sonstiger Anspruch? 2. **Faelligkeit:** Ist die Forderung bereits fällig und durchsetzbar (§ 271 BGB)? 3. **Verjaehrung:** Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) gewährt oder droht sie? 4. **BATNA:** Was ist die beste Alternative zum Mahnschreiben (gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Verhandlung)? 5. **Vertraulichkeitsfilter:** Dürfen mandatsbezogene Daten in das eingesetzte KI-System eingespielt werden?

SKILL.md

.github/skills/mahnschreiben-aufnahmeView on GitHub ↗
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name: mahnschreiben-aufnahme
description: "Vorbereitende Informationserhebung für ein Mahnschreiben oder eine vorgerichtliche Aufforderung – Parteien, Sachverhalt, Anspruchsgrundlage, Forderungsbetrag, BATNA und Vertraulichkeitsfilter – wird als strukturierte intake.md gespeichert, auf die der mahnschreiben-Skill zugreift. Verwenden, wenn der Nutzer ein Mahnschreiben vorbereiten, einen Intake vor dem Entwurf durchführen oder Kontext für eine Zahlungsaufforderung, Mängelrüge oder Abmahnung erfassen möchte."
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# Mahnschreiben-Intake

## Triage — kläre vor dem Intake

1. **Forderungsart:** Kaufpreis, Werkverguetung, Schadensersatz, Darlehensrueckzahlung oder sonstiger Anspruch?
2. **Faelligkeit:** Ist die Forderung bereits fällig und durchsetzbar (§ 271 BGB)?
3. **Verjaehrung:** Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) gewährt oder droht sie?
4. **BATNA:** Was ist die beste Alternative zum Mahnschreiben (gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Verhandlung)?
5. **Vertraulichkeitsfilter:** Dürfen mandatsbezogene Daten in das eingesetzte KI-System eingespielt werden?

## Zentrale Normen
- § 271 BGB (Fälligkeit)
- § 286 BGB (Verzug — Mahnungserfordernis)
- § 288 BGB (Verzugszinsen)
- § 291 BGB (Prozesszinsen)
- § 195 BGB (Regelverjährung)
- § 203 BGB (Verjährungshemmung durch Verhandlungen)

## Rechtsprechung
1. BGH, Urt. v. 25.10.2007 – III ZR 91/07, NJW 2008, 435 Rn. 14 — Eine Mahnung muss die Forderung inhaltlich so bestimmt bezeichnen, dass der Schuldner erkennen kann, worauf sie sich bezieht; eine pauschale Zahlungsaufforderung ohne Forderungsbezeichnung genügt nicht.
2. BGH, Urt. v. 13.01.2011 – IX ZR 110/10, NJW 2011, 1603 Rn. 9 — Die anwaltliche Geschäftsgebühr für das Mahnschreiben (VV 2300 RVG, Faktor 1,3) ist nur erstattungsfähig, wenn die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Anwalts aus Sicht des Gläubigers notwendig war.
3. BGH, Urt. v. 12.07.2006 – X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 — Eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug; für den Verzugseintritt ist es ausreichend, wenn der Gläubiger die fällige Leistung eindeutig einfordert.
4. BGH, Urt. v. 19.11.2014 – IV ZR 77/14, NJW 2015, 452 — Verhandlungen über den Anspruch hemmen die Verjährung nach § 203 BGB bereits ab dem Zeitpunkt, in dem eine Seite ernsthaft verhandlungsbereit ist; spätere Ablehnung endet die Hemmung.

## Kommentarliteratur
- Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 286 Rn. 1 ff. (Verzug und Mahnungserfordernis).
- Palandt, BGB, 82. Aufl. 2023, § 195 Rn. 1 ff. (Regelverjährung).
- Mayer/Kroiber, RVG, 8. Aufl. 2022, VV 2300 Rn. 1 ff. (Geschäftsgebühr vorgerichtlich).

## Zweck

Strukturierte Erfassung aller für ein Mahnschreiben oder eine vorgerichtliche Aufforderung notwendigen Informationen, bevor der Entwurf erstellt wird. Der Skill führt ein geordnetes Interview und schreibt die Antworten in `demand-letters/[slug]/intake.md`.

## Eingaben

- Neuer Slug oder vorhandenes Mandat (Slug)
- Optional: `--full` für vollständigen erweiterten Intake (inkl. BATNA, Prozesskostenrisiko, Streitwertschätzung)

## Ablauf

1. **Mandantenidentifikation:**
   - Vollständiger Name / Firma, Anschrift, Kontaktperson
   - Mandantentyp: Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) – für Verzugszinsberechnung relevant (§ 288 Abs. 1 vs. 2 BGB)

2. **Schuldneridentifikation:**
   - Vollständiger Name / Firma, Anschrift, HRB-Nummer (bei Gesellschaften)
   - Zustellungsfähige Anschrift vorhanden? (für spätere Klagezustellung, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)
   - Ist die Passivlegitimation des Schuldners geklärt? (z. B. bei Gesamtschuld § 421 BGB, Rechtsnachfolge, Konzernmutter)

3. **Sachverhaltserfassung:**
   - Wie kam das Schuldverhältnis zustande? (Vertragsurkunde vorhanden?)
   - Was wurde nicht geleistet oder schlecht geleistet?
   - Wann war Leistung fällig?
   - Hat der Mandant bereits gemahnt? (schriftlich / mündlich / konkludent – relevant für § 286 Abs. 1 BGB)
   - Gab es Reaktionen des Schuldners (Einwände, Aufrechnungen, Minderung)?

4. **Forderungserfassung:**
   - Hauptforderung (Betrag, Art, Rechtsgrundlage)
   - Nebenforderungen: Verzugszinsen (§ 288 BGB), vorgerichtliche Anwaltskosten (§ 13 RVG i. V. m. VV 2300), Schadensersatz (§§ 280, 281 BGB)
   - Fälligkeitsdatum und bisherige Mahnungen (mit Datum)
   - Offene Restforderung (nach Teilzahlungen)

5. **Hebel und Risiko (BATNA):**
   - Was ist die beste Alternative des Mandanten ohne Mahnschreiben?
   - Welche Risiken bestehen (Aufrechnung, Gegenansprüche, Insolvenzrisiko)?
   - Ist ein Güteantrag (§ 15a EGZPO) im zuständigen Bundesland Pflicht?
   - Empfiehlt sich ein Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) statt Mahnschreiben?

6. **Vertraulichkeitsfilter:**
   - Enthält der Sachverhalt vertrauliche Informationen Dritter, die nicht in das Schreiben dürfen?
   - Besteht Zeugnisverweigerungsrecht des Mandanten für bestimmte Tatsachen?

7. **Intake-Datei schreiben:** `demand-letters/[slug]/intake.md` mit allen Feldern befüllen. Fehlende Pflichtfelder markieren.

## Quellen und Zitierweise

Verbindlich: `../references/zitierweise.md`.

- Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 286 Rn. 14 ff. (Mahnung: Bestimmtheit, Form, Empfangsbedürftigkeit).
- Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 288 Rn. 1 ff. (Verzugszinsen: Höhe, Fälligkeit, Verbraucher vs. Unternehmer).
- BGH, Urt. v. 25.10.2007 – III ZR 91/07, NJW 2008, 435 Rn. 14 (Mahnungserfordernisse: Bestimmtheit und Ernsthaftigkeit).
- RVG § 13 i. V. m. VV 2300 (Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit; Faktor 1,3 als Schwellenwert – BGH, Urt. v. 13.01.2011 – IX ZR 110/10, NJW 2011, 1603 Rn. 9).

## Ausgabeformat

```yaml
# demand-letters/[slug]/intake.md
mandant:
  name: ""
  typ: "Unternehmer / Verbraucher"
  anschrift: ""
schuldner:
  name: ""
  anschrift: ""
  hrb: ""
  passivlegitimation_geklaert: true/false
schuldverhaeltnis:
  entstehungsgrund: ""
  vertrag_vorhanden: true/false
  anlage: ""
forderung:
  art: ""
  hauptbetrag: 0.00
  faelligkeit: ""
  bisherige_mahnungen: []
  verzugszinsen_p_a: "5% / 9% über Basiszinssatz"
  anwaltskosten: 0.00
anspruchsgrundlage: ""
fristen_geplant:
  fristsetzung_bis: ""
batna: ""
risiken: []
gueteantrag_erforderlich: false
vertraulichkeit_geprueft: true
```

## Risiken / typische Fehler

- **Fehlende Passivlegitimation:** Bei GmbH-Schuldner Handelsregisterauszug abrufen; Insolvenzantrag prüfen (InsO § 17 ff.) – Mahnung an insolventen Schuldner ist sinnlos.
- **Gesamtschuldner übersehen:** Bei mehreren Schuldnern (§ 421 BGB) alle mahnen, um Verjährungshemmung (§ 213 BGB) zu bewirken.
- **Verjährung prüfen:** Intake prüft automatisch die Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB: 3 Jahre zum 31.12.); kürzere Sonderfristen (§ 438 BGB: 2 Jahre für Mängelansprüche; § 548 BGB: 6 Monate für Vermieter; § 195 ff. BGB) gesondert markieren.
- **Unterlassungsaufforderung ohne Vertragsstrafe:** Abmahnungen nach UWG, UrhG, MarkenG müssen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen enthalten; fehlt dies, kann der Abgemahnte eine nicht der Kostenfolge des § 97a UrhG entsprechende Erklärung abgeben.

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