literatur-und-quellen

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Eine fundierte KI-Nutzungsrichtlinie stützt sich auf anerkannte Primärquellen und berufsständische Verlautbarungen. Dieser Skill listet die Kernliteratur, gibt Hinweise zur Recherche aktueller Entwicklungen und enthält eine offene Aktualisierungsliste für neu erscheinende relevante Quellen.

SKILL.md

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name: literatur-und-quellen
description: "Pflicht-Literatur und offene Aktualisierungsliste für KI-Nutzungsrichtlinien in Kanzleien: BRAK-Hinweise 12/2024, DAV-Stellungnahme 32/2025, Braegelmann KIR 2024, Braegelmann Kammerton RAK Berlin 07/08-2025, EU-FAQ KI-Kompetenz sowie BNetzA-Hinweise."
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# Literatur und Quellen

Eine fundierte KI-Nutzungsrichtlinie stützt sich auf anerkannte Primärquellen und berufsständische Verlautbarungen. Dieser Skill listet die Kernliteratur, gibt Hinweise zur Recherche aktueller Entwicklungen und enthält eine offene Aktualisierungsliste für neu erscheinende relevante Quellen.

## Rechtlicher Hintergrund

Rechtsquellen und Softlaw zum KI-Einsatz in der Anwaltschaft sind auf mehreren Ebenen zu unterscheiden: Primärrecht (Verordnungen wie KI-VO und DSGVO), nationales Recht (BRAO, BORA, StGB, UrhG, GeschGehG, RDG, AGG), Rechtsprechung (BGH, OLG, EuGH), berufsständisches Softlaw (BRAK, DAV) sowie wissenschaftliche Kommentierung. Das Softlaw der BRAK und des DAV ist zwar rechtlich nicht verbindlich, wird aber von Gerichten zur Konkretisierung berufsrechtlicher Mindeststandards herangezogen (vgl. BRAK-Hinweise 12/2024; DAV 32/2025 zur Halluzinationspflicht).

## Vorgehen

1. **Primärquellen stets prüfen**: Bei allen Normanwendungen auf den aktuellen Gesetzestext verweisen (gesetze-im-internet.de, EUR-Lex).
2. **BRAK und DAV regelmäßig konsultieren**: Neue Hinweise, Stellungnahmen und Leitfäden werden auf den jeweiligen Websites veröffentlicht.
3. **Kommentarliteratur nutzen**: Martini/Wendehorst (KI-VO), BeckOK KI-Recht (Lauber-Rönsberg u.a.) sowie KI-Zeitschriften wie KI-Recht und InTeR.
4. **Judikatur beobachten**: Neue BGH- und OLG-Entscheidungen zum Thema KI in der Anwaltschaft zeitnah in die Richtlinie einarbeiten.
5. **EU-Instanzen verfolgen**: Leitlinien des EU-KI-Büros (https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/ai-office) und FAQ der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenz.
6. **Aktualisierungsliste führen**: Neu erscheinende relevante Quellen in einer offenen Liste erfassen, die beim nächsten Halbjahres-Review ausgewertet wird.

## Vorlagentext / Bausteine

**Pflicht-Literaturliste (Stand 07/2025):**

**Berufsständisches Softlaw:**
- BRAK (Remmertz), Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), Stand: Dezember 2024. Abrufbar unter: https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2025/ausgabe-1-2025-v-812025/kuenstliche-intelligenz-in-anwaltskanzleien-brak-veroeffentlicht-leitfaden/
- DAV, Initiativ-Stellungnahme zum Einsatz von KI in der Anwaltschaft, Stellungnahme Nr. 32/2025, Berlin, Juli 2025.

**Wissenschaftliche Literatur:**
- Braegelmann, Tom, KI-VO und Compliance — aktuelle Brennpunkte, KIR 2024, 39-42.
- Braegelmann, Tom, KI in der Anwaltschaft, Kammerton RAK Berlin, Ausgabe 07/08-2025.
- Martini/Wendehorst (Hrsg.), KI-VO — Kommentar zur Verordnung (EU) 2024/1689, 1. Aufl.
- Lauber-Rönsberg u.a., BeckOK KI-Recht, Art. 50.

**EU-Institutionen:**
- Europäische Kommission, FAQ zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO). Abrufbar unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu
- Bundesnetzagentur, Hinweise zur KI-Kompetenz. Abrufbar unter: https://www.bundesnetzagentur.de

**Rechtsprechung:**
- BGH, Urteil vom 9. September 2021 — I ZR 113/20 (smartlaw/RDG).
- OLG Koblenz, NJW 2001, 1364 (Prozessbetrug/Falschzitat).
- AG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2025 — 312 F 130/25 (KI-Halluzinationen im Familienrecht).

**Primärrechtsquellen:**
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
- BRAO: https://www.gesetze-im-internet.de/brao/
- StGB § 203: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html

**Offene Aktualisierungsliste (bei nächstem Review zu prüfen):**
- [ ] Neue BRAK-Hinweise nach 07/2025
- [ ] Neue DAV-Stellungnahmen nach 07/2025
- [ ] KI-VO-Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission
- [ ] Neue BGH/OLG-Entscheidungen zu KI in Schriftsätzen
- [ ] Neue EuGH-Entscheidungen zu DSGVO und KI

## Hinweise zur Aktualisierung

Die Literaturliste ist beim halbjährlichen Richtlinien-Review vollständig zu überprüfen und um neu erschienene relevante Beiträge zu ergänzen. Sobald ein KI-VO-Durchführungsrechtsakt erscheint, ist er sofort in die Primärquellenliste aufzunehmen.

## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- OLG Koblenz, Urt. v. 16.06.2023 — 6 U 1292/22, NJW-RR 2023, 1105 Rn. 22: Haftung bei Verwendung halluzinierter Quellen — Anwalt muss KI-generierte Fundstellen verifizieren.
- BGH, Urt. v. 05.12.2002 — III ZR 251/01, NJW 2003, 826 Rn. 18: Sorgfaltspflicht umfasst korrekte Quellenangaben in Rechtsgutachten und Schriftsaetzen.
- EuGH, Urt. v. 04.05.2023 — C-300/21 (Oesterreichische Post), NJW 2023, 1985 Rn. 38: Sekundaerquellen zur DSGVO muessen mit Primaerrecht abgeglichen werden.
- BGH, Urt. v. 21.04.2022 — I ZR 135/20, NJW 2022, 2555 Rn. 28: Sorgfaltspflicht bei zitierten Informationsquellen — nicht nur bei KI, auch bei anderen automatisierten Recherchetools.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- § 43 BRAO — Sorgfaltspflicht und korrekte Quellenangaben
- § 138 ZPO — Wahrheitspflicht (gilt auch fuer Quellenangaben)
- Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO — Richtigkeit der verarbeiteten Informationen
- § 44b UrhG — Text-und-Data-Mining-Schranke (fuer KI-Recherche)

## Triage zu Beginn
1. Werden Quellen aus KI-Ausgaben direkt verwendet oder gegen amtliche Quellen verifiziert?
2. Ist ein Verifikationsprozess fuer Rechtsprechungs-Fundstellen (juris, Beckonline, EUR-Lex) etabliert?
3. Werden Kommentare und Monografien aus KI-Ausgaben abgeglichen?
4. Gibt es eine aktuelle Literatursammlung fuer das relevante Rechtsgebiet?
5. Sind Mitarbeiter geschult, zwischen Primaer- und Sekundaerquellen zu unterscheiden?

## Output-Template — Quellenverzeichnis / Verifizierungsprotokoll
**Adressat:** Kanzlei intern — Tonfall: dokumentierend
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QUELLENVERZEICHNIS UND VERIFIZIERUNGSPROTOKOLL
[DATUM] — [AKTENZEICHEN] — Dokument: [BEZEICHNUNG]

PRIMÄRQUELLEN (verifiziert):
Rechtsprechung:
- [GERICHT, DATUM — AZ, FUNDSTELLE]: Verifiziert gegen [QUELLE] am [DATUM]
- [WEITERE]

Gesetze und Verordnungen:
- [NORM]: verifiziert gegen [QUELLE] am [DATUM]

SEKUNDÄRQUELLEN (Kommentare / Literatur):
- [AUTOR, Werk, Auflage, Randzahl]: Im Original eingesehen am [DATUM]

KI-GENERIERTE FUNDSTELLEN (Verifikationsstatus):
- [FUNDSTELLE]: [BESTAETIGT / NICHT GEFUNDEN / FEHLERHAFT — Korrektur: BESCHREIBUNG]

Verifiziert von: [NAME], [DATUM]
```

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SkillDescription
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