kueschk-klageschrift-laie-baustein

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1. Drei-Wochen-Frist § 4 KSchG gewahrt? Verbleibende Tage bis Fristablauf? 2. KSchG anwendbar? Betrieb > 10 Arbeitnehmer und Beschäftigung > 6 Monate? 3. Welches Arbeitsgericht ist zuständig? (Sitz des Betriebs oder Wohnort) 4. Gibt es einen offensichtlichen Formfehler (kein Original, per Fax etc.)? 5. Soll Klage zu Protokoll erklärt werden oder schriftlich eingereicht werden?

SKILL.md

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name: kueschk-klageschrift-laie-baustein
description: "Bauklastenartige Klageschrift fuer Laien: Rubrum-Vorlage; punktueller Feststellungsantrag nach § 4 KSchG; allgemeiner Feststellungsantrag; Begruendungsbausteine; Beweisangebote; Schritt-fuer-Schritt zum Selbstausfuellen mit Warnkopf."
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# Klageschrift für Laien — Baustein

## Triage zu Beginn — kläre VOR Einreichung

1. Drei-Wochen-Frist § 4 KSchG gewahrt? Verbleibende Tage bis Fristablauf?
2. KSchG anwendbar? Betrieb > 10 Arbeitnehmer und Beschäftigung > 6 Monate?
3. Welches Arbeitsgericht ist zuständig? (Sitz des Betriebs oder Wohnort)
4. Gibt es einen offensichtlichen Formfehler (kein Original, per Fax etc.)?
5. Soll Klage zu Protokoll erklärt werden oder schriftlich eingereicht werden?

## Zentrale Normen

- § 4 Satz 1 KSchG — Klagefrist 3 Wochen; Ausschlussfrist
- § 7 KSchG — Wirksamkeitsfiktion bei Fristversäumnis
- § 11 Abs. 1 ArbGG — kein Anwaltszwang erste Instanz Arbeitsgericht
- § 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 496 ZPO a.F. — Klage zu Protokoll des Urkundsbeamten
- § 48 ArbGG i.V.m. §§ 12 ff. ZPO — örtliche Zuständigkeit
- § 42 Abs. 2 GKG — Streitwert: 3 Bruttomonatsgehalter
- § 12a ArbGG — kein Kostenerstattungsanspruch erste Instanz (jede Seite trägt eigene Anwaltskosten)

## Aktuelle Rechtsprechung

- BAG, Urt. v. 23.01.2014 – 2 AZR 582/13, NZA 2014, 853 — Zur Klageschrift ohne Anwalt: Die Klage zu Protokoll der Geschäftsstelle nach § 46 Abs. 2 ArbGG wahrt die Drei-Wochen-Frist, wenn die erklärte Klage den Mindestinhalt (Rubrum, Antrag, Sachverhalt) enthält; formelle Mängel des Protokolls können nachgebessert werden.
- BAG, Urt. v. 26.03.2015 – 2 AZR 483/14, NZA 2015, 1183 — Fristversaum und Zugang: Die Drei-Wochen-Frist läuft ab Zugang der schriftlichen Kündigung; bei Unklarheiten über den Zugang ist das Zugangsdatum nach § 130 BGB maßgeblich; der Arbeitnehmer trägt das Risiko unklarer Beweise.
- BAG, Urt. v. 18.10.2012 – 6 AZR 41/11, NZA 2013, 101 — Betriebsgröße nach § 23 KSchG: Der Arbeitgeber muss bei Bestreiten der Betriebsgröße konkret darlegen, dass der Betrieb die Schwellenwerte nicht überschreitet; das Nichterfassen von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeitkopfzahlen ist fehlerträchtig.

## Kommentarliteratur

- ErfK/Koch, 24. Aufl. 2024, § 46 ArbGG Rn. 1–10 (Klage zu Protokoll; Fristwahrung; Mindestinhalt)
- Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 10. Aufl. 2023, § 48 Rn. 1–15 (örtliche Zuständigkeit; Betriebssitz; Wohnort)
- Schaub/Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Aufl. 2021, § 151 Rn. 1–20 (Klage ohne Anwalt; Prozesskostenhilfe; Gewerkschaftsvertretung)

## Zweck

Dieser Skill erzeugt eine ausfüllbare Klageschrift-Vorlage für Arbeitnehmer ohne Rechtsanwalt. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang (§ 11 Abs. 1 ArbGG). Die Klageschrift kann auch direkt zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 496 ZPO a.F.).

**Vor Verwendung dieser Vorlage:** Stelle sicher, dass du `kueschk-grundwarnung-falsche-wiese-und-haftung` gelesen hast. Die Drei-Wochen-Frist läuft.

## Klageschrift-Vorlage

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**Arbeitsgericht [GERICHT EINTRAGEN — z.B. Arbeitsgericht München]**

Klage

des/der [DEIN VORNAME] [DEIN NACHNAME],
wohnhaft [DEINE STRASSE UND HAUSNUMMER], [DEINE PLZ] [DEIN ORT]

— Kläger/Klägerin —

gegen

[NAME DES ARBEITGEBERS — Firma oder natürliche Person],
vertreten durch [VERTRETUNGSBERECHTIGTE PERSON, z.B. Geschäftsführer],
[STRASSE], [PLZ] [ORT]

— Beklagte(r) —

**Streitwert:** Drei Bruttomonatsgehälter (§ 42 Abs. 2 GKG), also vorläufig [3 × MONATSLOHN] Euro

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**KLAGEANTRÄGE**

Ich beantrage:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom [DATUM DES KÜNDIGUNGSSCHREIBENS], zugegangen am [DATUM DES ZUGANGS], nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungsgründe aufgelöst worden ist, sondern über den [DATUM DES GEPLANTEN ENDES LAUT KÜNDIGUNG] hinaus fortbesteht.

[OPTIONAL, wenn du weiterarbeiten willst:]
3. Die Beklagte wird verurteilt, mich bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als [DEINE BERUFSBEZEICHNUNG] weiterzubeschäftigen.

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**BEGRÜNDUNG**

**I. Arbeitsverhältnis**

Ich bin seit dem [DATUM DES ARBEITSBEGINNS] bei der Beklagten beschäftigt als [DEINE BERUFSBEZEICHNUNG]. Mein monatliches Bruttogehalt beträgt [MONATSLOHN] Euro. Der Betrieb beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer.

**II. Die Kündigung**

Am [ZUGANGSDATUM] habe ich die schriftliche Kündigung der Beklagten vom [DATUM AUF DEM SCHREIBEN] erhalten. Die Kündigung ist zum [BEENDIGUNGSDATUM] ausgesprochen worden.

**III. Unwirksamkeit der Kündigung**

Die Kündigung ist aus folgenden Gründen unwirksam:

[HIER BEGRÜNDUNG EINFÜGEN — Bausteine:]

*Option A — Keine soziale Rechtfertigung betriebsbedingt:*
Die Beklagte hat keinen dringenden betrieblichen Grund nachgewiesen. Der Wegfall meines Arbeitsplatzes ist nicht belegt. Zudem wurde keine ordnungsgemäße Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG durchgeführt. Kollegen mit geringerer sozialer Schutzbedürftigkeit wurden bevorzugt.

*Option B — Keine Abmahnung (verhaltensbedingt):*
Die Kündigung ist unverhältnismäßig. Eine Abmahnung, die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung ist, wurde nicht ausgesprochen.

*Option C — Formfehler:*
Die Kündigung ist formunwirksam. [FORMFEHLER BESCHREIBEN — z.B.: Die Kündigung wurde nicht von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet. Eine Vollmacht lag nicht bei.]

**IV. Beweisangebote**

- Anlage K 1: Kündigungsschreiben vom [DATUM]
- Anlage K 2: Arbeitsvertrag vom [DATUM]
- Zeugnis: [NAME DES ZEUGEN, ANSCHRIFT] zum Zugangsdatum der Kündigung

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[ORT], den [DATUM]

[UNTERSCHRIFT]
[NAME]

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## Hinweise zum Einreichen

- Die Klage muss **innerhalb von drei Wochen** nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingehen.
- Zuständiges Arbeitsgericht: Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes oder am Wohnort des Arbeitnehmers (§ 48 ArbGG i.V.m. §§ 12 ff. ZPO).
- Alternativ: Klageschrift zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts erklären (persönlich vorbeigehen und diktieren).
- Gerichtsgebühren: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten (§ 12a ArbGG). Gerichtsgebühren nach GKG fallen an.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.

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