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name: kueschk-annahmeverzug-loehne-anrechnung-zwischenverdienst
description: "Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB und § 11 KSchG; Anrechnung anderweitigen Verdienstes; boeswiches Unterlassen; Berechnung Nettolohnvorteil; Schadensminderungspflicht; Auswirkung auf Vergleichsdruck; steuerliche Behandlung."
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# Annahmeverzugslöhne und Zwischenverdienst
## Triage zu Beginn — kläre vor der Berechnung
1. Wann wurde das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet? (Beginn des Annahmeverzugs)
2. Hat der Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis begründet? (Anrechnung § 11 KSchG)
3. Falls ja: Wie hoch ist der neue Verdienst im Vergleich zum alten?
4. Hat die Agentur für Arbeit ALG I gezahlt? (Forderungsübergang § 115 SGB X beachten)
5. Bis zu welchem Datum wird Annahmeverzug geltend gemacht? (Rechtskraft / Vergleich)
## Zentrale Normen
- § 615 BGB — Annahmeverzugslohn (Vergütung ohne Arbeit)
- § 11 KSchG — Anrechnung anderweitigen Verdienstes (analog zu § 615 Satz 2 BGB)
- § 11 Nr. 2 KSchG — böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit (Anrechnung fiktiven Verdienstes)
- § 11 Nr. 3 KSchG — kein Übergang von ALG-I-Zahlungen (§ 115 SGB X)
- § 615 Satz 2 BGB — anderweitiger Erwerb: Arbeitnehmer muss sich anrechnen lassen
- § 297 BGB — Annahmeverzug entfällt wenn Arbeitnehmer nicht leistungsfähig/-willig
## Aktuelle Rechtsprechung
- BAG, Urt. v. 19.05.2010 – 5 AZR 253/09, NZA 2010, 939 — Annahmeverzugslohn ist das volle vereinbarte Arbeitsentgelt einschließlich Sonderzahlungen; der Arbeitnehmer muss sich anderweitig erzielten Verdienst nach § 11 Nr. 1 KSchG anrechnen lassen, nicht jedoch ALG I (§ 11 Nr. 3 KSchG — Forderungsübergang auf Agentur für Arbeit).
- BAG, Urt. v. 07.11.2002 – 2 AZR 650/00, NZA 2003, 545 — Böswilliges Unterlassen i.S.d. § 11 Nr. 2 KSchG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Arbeit vorsätzlich nicht annimmt; Unzumutbarkeit ist weit zu verstehen (weite Entfernung, deutlich schlechtere Bedingungen, Branchen- oder Statuswechsel).
- BAG, Urt. v. 16.05.2012 – 5 AZR 251/11, NZA 2012, 989 — Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für böswilliges Unterlassen; bloße Behauptung, es gebe offene Stellen im Markt, reicht nicht aus.
- BAG, Urt. v. 29.09.2021 – 5 AZR 51/21, NZA 2022, 120 — Annahmeverzugslöhne können erhebliche Beträge erreichen und wirken als Druckmittel im Vergleich; der Arbeitgeber hat wirtschaftliches Interesse an einem frühen Vergleichsabschluss, um das Annahmeverzugsrisiko zu begrenzen.
## Kommentarliteratur
- ErfK/Preis, 25. Aufl. 2025, § 615 BGB Rn. 1 ff. (Annahmeverzug und Anrechnung)
- ErfK/Kiel, 25. Aufl. 2025, § 11 KSchG Rn. 1 ff. (Zwischenverdienst und böswilliges Unterlassen)
- HWK/Linck, 11. Aufl. 2024, § 615 BGB Rn. 1 ff.
## Annahmeverzug § 615 BGB
**Voraussetzungen:**
1. Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug durch Ausspruch der Kündigung
2. Arbeitnehmer war leistungswillig und leistungsfähig (§ 297 BGB)
3. Bei Kündigung: Arbeitsangebot gilt als entbehrlich (kein wörtliches Angebot nötig)
**Rechtsfolge:** Arbeitgeber schuldet das vereinbarte Arbeitsentgelt einschließlich aller Zulagen, Boni und Sonderzahlungen, ohne dass der Arbeitnehmer Arbeit nachleisten muss.
## Anrechnung anderweitigen Verdienstes § 11 KSchG
Nach § 11 Nr. 1 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf den Annahmeverzugslohn anrechnen lassen:
- Bruttoverdienst aus neuem Arbeitsverhältnis
- Selbständige Tätigkeit / freiberufliche Einnahmen
**Nicht angerechnet:**
- Arbeitslosengeld I (§ 11 Nr. 3 KSchG — Forderungsübergang auf Agentur für Arbeit nach § 115 SGB X)
- Eigenleistungen (Hausarbeit, Urlaub)
- Vermögenserträge
### Böswilliges Unterlassen § 11 Nr. 2 KSchG
Arbeitnehmer muss sich auch dasjenige anrechnen lassen, was er **böswillig** nicht verdient hat.
**Maßstab (BAG 2 AZR 650/00):** Vorsätzliche Nichtannahme einer zumutbaren Stelle; Fahrlässigkeit genügt nicht. Unzumutbar: deutlich schlechtere Bedingungen, weite Entfernung, branchenfremder Branchen-/Statuswechsel.
## Berechnung (Beispiel)
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Vereinbartes Monatsgehalt: 4000 Euro brutto
Annahmeverzugszeitraum: 8 Monate
Zwischenverdienst: 2500 Euro brutto/Monat
Berechnung:
Gesamt-Annahmeverzugslohn: 4000 × 8 = 32000 Euro brutto
Anzurechnender Zwischenverdienst: 2500 × 8 = 20000 Euro
Netto-Forderung: 32000 - 20000 = 12000 Euro brutto
```
## Strategische Bedeutung für den Vergleich
- Annahmeverzugslöhne wachsen mit Dauer des Prozesses — **erhöhen Vergleichsdruck auf den Arbeitgeber**
- Im Vergleich wird oft ein Pauschalabfindungsbetrag vereinbart, der Annahmeverzugsansprüche mit abgilt
- Steuerfrage: Annahmeverzugslöhne sind lohnsteuerpflichtig; keine Fünftel-Regelung (§ 34 EStG)
- Annahmeverzug-Risiko bei langen Prozessen: Arbeitgeber hat Anreiz für frühen Vergleich
## Output-Template — Annahmeverzugsberechnung
```
ANNAHMEVERZUGSBERECHNUNG (Schätzung)
Mandant: [NAME]
Beendigungsdatum (laut AG): [DATUM]
Vereinbartes Bruttomonatsgehalt: [BETRAG] Euro
(inkl. regelmäßiger Sonderzahlungen: [BETRAG] Euro)
Annahmeverzugszeitraum: [DATUM] bis [DATUM] = [MONATE] Monate
Gesamt-Annahmeverzugslohn: [MONATE] × [BETRAG] = [ERGEBNIS] Euro brutto
Abzüge § 11 KSchG:
Zwischenverdienst: [BETRAG] Euro (Monate × neues Gehalt)
Böswilliges Unterlassen: [ggf. — Begründung]
ALG I: NICHT anzurechnen (§ 11 Nr. 3 KSchG)
Netto-Annahmeverzugsforderung: [ERGEBNIS] Euro brutto
Hinweis: Annahmeverzugslöhne sind lohnsteuerpflichtig (keine Fünftel-Regelung).
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
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