konsistenzpruefung-marktdefinition
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/konsistenzpruefung-marktdefinitionEine Marktabgrenzung kann auf Einzelargumenten robust erscheinen, aber in sich widersprüchlich sein. Die Konsistenzprüfung sucht nach internen Inkohärenzen.
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--- name: konsistenzpruefung-marktdefinition description: "Prueft die interne Widerspruchsfreiheit einer Marktabgrenzung: Uebereinstimmung von Sachmarkt und raeumlichem Markt tatsaechlichem Marktverhalten Behoerdenpraxis und oekonomischen Grundprinzipien. Erkennt Zirkelschluesse und inkonsistente Argumente zwischen verschiedenen Teilen einer Marktanalyse." --- # Konsistenzprüfung der Marktdefinition ## Zweck Eine Marktabgrenzung kann auf Einzelargumenten robust erscheinen, aber in sich widersprüchlich sein. Die Konsistenzprüfung sucht nach internen Inkohärenzen. ## Prüfkategorien ### 1. Konsistenz zwischen Sachmarkt und räumlichem Markt Ein global definierter Sachmarkt (z.B. Flugzeugantriebe) muss mit einem räumlichen Markt konsistent sein, der die globale Wettbewerbssituation widerspiegelt. Inkonsistenz-Beispiel: Sachmarkt „europäischer Markt für Onlinewerbung" + räumlicher Markt „Deutschland" → Widerspruch, wenn der Sachmarkt europäisch abgegrenzt, der räumliche Markt aber national. ### 2. Konsistenz mit tatsächlichem Marktverhalten Prüffragen: - Verhalten sich die Akteure so, als ob sie einem einheitlichen Markt angehören? - Gibt es Preisanpassungen zwischen angeblichen Substituten? - Reagieren Anbieter auf Aktionen der angeblichen Konkurrenten? Widerspruchserkennung: Wenn Unternehmen intern Konkurrenten nicht als Wettbewerber behandeln (Strategiepapiere), aber in der Abgrenzung als Substitut aufgeführt werden. ### 3. Konsistenz mit Behördenpraxis Die Kommission und das BKartA haben in vergleichbaren Fällen Märkte definiert. Abweichungen von dieser Praxis bedürfen einer spezifischen Begründung. Prüfung: - Welche Präzedenzfälle sind einschlägig? - Weicht die vorgelegte Abgrenzung ab? - Wird die Abweichung begründet? Risiko: Selektives Zitieren von Präzedenzfällen, die zufällig die gewünschte Abgrenzung stützen. ### 4. Konsistenz ökonomischer Grundprinzipien - Werden substituierbare Produkte ausgeschlossen, obwohl die Datenlage sie einschließt? - Wird angebotsseitige Substitution als Argument für breiten Markt benutzt, obwohl die Kurzfristigkeitsvoraussetzung nicht erfüllt ist? - Werden Produkteigenschaften als trennend qualifiziert, obwohl Kunden sie nicht so bewerten? ### 5. Zirkelschluss-Prüfung Klassischer Zirkelschluss: > „Das Unternehmen hat eine marktbeherrschende Stellung, weil sein Marktanteil hoch ist. Sein Marktanteil ist hoch, weil der Markt eng definiert wird. Der Markt wird eng definiert, weil das Unternehmen besondere Fähigkeiten hat, die andere nicht nachahmen können." Nachweis: Die Marktdefinition folgt dem gewünschten Ergebnis, nicht der Evidenz. ## Konsistenz-Checkliste | Prüfpunkt | Konsistent | Widerspruch | Offen | |-----------|-----------|-------------|-------| | Sachmarkt–Räumlicher Markt | | | | | Behördenpraxis | | | | | Interne Unternehmensdokumente | | | | | Ökonomische Grundprinzipien | | | | | SSNIP-Test–Datengrundlage | | | | | Angebotsseitige Substitution–Kurzfristigkeit | | | | ## Gesamtbewertung Konsistenz: **hoch / mittel / gering** — mit Hauptwiderspruch in einem Satz. ## Leitentscheidungen Konsistenzpruefung - EuGH, Urt. v. 21.09.2023 — C-176/19 P (Servier), ECLI:EU:C:2023:700 — Konsistenzgebot EK-Begruendung; widersprueche zwischen Marktdefinition und Missbrauchsanalyse unzulaessig. - BGH, Beschl. v. 07.11.2023 — KZR 67/21, WuW 2024, 90 — Interne Konsistenz der Marktabgrenzung; Verfahren muss auf einheitlicher Marktdefinition beruhen. ## Kommentarliteratur - Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 1-20 (Marktdefinition Konsistenz, Fehlerfolgen)