konkurrenzen-anspruchsgrundlagen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/konkurrenzen-anspruchsgrundlagen1. Wie viele Normen kommen für denselben Sachverhalt in Betracht? 2. Regeln diese Normen dieselbe Rechtsfolge oder unterschiedliche? 3. Enthält eine Norm einen ausdrücklichen Ausschluss der anderen (Subsidiaritätsklausel)? 4. Stammen die Normen aus unterschiedlichen Rangstufen (Verfassung, Gesetz, VO)? 5. Stammt eine Norm aus dem Unionsrecht? → Anwendungsvorrang prüfen
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--- name: konkurrenzen-anspruchsgrundlagen description: "Klaert Konkurrenzfragen zwischen Anspruchsgrundlagen: Anspruchskonkurrenz, Anspruchsgrundlagenkonkurrenz, Spezialitaet, Subsidiaritaet, lex specialis/posterior/superior. Klaert Verhaeltnis von Vertrags- zu Deliktsrecht, nationalem zu Unionsrecht, StGB zu OWiG." --- # Konkurrenzen und Anspruchsgrundlagen ## Triage zu Beginn — kläre vor der Konkurrenzprüfung 1. Wie viele Normen kommen für denselben Sachverhalt in Betracht? 2. Regeln diese Normen dieselbe Rechtsfolge oder unterschiedliche? 3. Enthält eine Norm einen ausdrücklichen Ausschluss der anderen (Subsidiaritätsklausel)? 4. Stammen die Normen aus unterschiedlichen Rangstufen (Verfassung, Gesetz, VO)? 5. Stammt eine Norm aus dem Unionsrecht? → Anwendungsvorrang prüfen ## Zweck Oft sind mehrere Normen auf einen Sachverhalt anwendbar. Dieser Skill klärt das Verhältnis mehrerer Anspruchsgrundlagen zueinander und gibt die empfohlene Prüfungsreihenfolge. ## Zentrale Normen und Prinzipien - Art. 288 AEUV — Unmittelbare Geltung von EU-Verordnungen; Anwendungsvorrang vor nationalem Recht - § 21 OWiG — Tateinheit von Straftat und OWiG-Tatbestand (Straftat geht vor) - §§ 280 ff. BGB i.V.m. §§ 434 ff. BGB — Kaufgewährleistung als lex specialis zu allg. Schadensersatz - § 823 Abs. 1 BGB — Echte Konkurrenz zu § 823 Abs. 2 BGB (jede Norm selbständig prüfen) - §§ 812 ff. BGB — Subsidiarität des Bereicherungsrechts gegenüber vertraglichen Ansprüchen ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 23.03.2021 - VI ZR 3/20, NJW 2021, 1956 — Deliktshaftung (§ 823 BGB) und Vertragshaftung (§§ 280 ff. BGB) stehen in echter Anspruchskonkurrenz; das Vertragsverhältnis schließt Deliktshaftung nur aus, wenn ausschließlich das Äquivalenzinteresse betroffen ist (Weiterfresserschaden-Dogmatik). - BGH, Urt. v. 07.05.2019 - VI ZR 512/17, NJW 2019, 2382 — Die Kaufgewährleistung (§§ 434 ff. BGB) verdrängt als lex specialis die deliktische Haftung für reine Sachmangelschäden; bei Weiterfresserschäden (Beschädigung anderer Rechtsgüter durch Mangel) besteht § 823 Abs. 1 BGB daneben. - EuGH, Urt. v. 05.06.2018 - C-210/16, NJW 2018, 2123 — Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts erfordert, dass nationale Gerichte die unionsrechtswidrige nationale Norm in konkreten Fällen unangewendet lassen, auch ohne Nichtigerklärung durch den nationalen Gesetzgeber. - BGH, Urt. v. 18.01.2018 - III ZR 45/17, NJW 2018, 939 — Das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) ist gegenüber vertraglichen und deliktischen Ansprüchen subsidiär; es kommt nur zum Zuge, wenn kein vorrangiger Leistungsanspruch besteht. ## Grundbegriffe ### Anspruchskonkurrenz (echte Konkurrenz) Mehrere Normen sind gleichzeitig anwendbar; jede begründet selbständig den Anspruch. Der Gläubiger kann alle geltend machen, aber nur einmal Befriedigung verlangen. **Beispiel:** § 823 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB bestehen nebeneinander. ### Spezialität (lex specialis derogat legi generali) Die speziellere Norm verdrängt die allgemeinere im Bereich der geregelten Materie. **Entscheidungsbaum Spezialität:** ``` Regelt Norm A dasselbe wie Norm B, aber vollständiger? ├─ Ja → Norm A (lex specialis) geht vor → Norm B nicht anwenden └─ Nein → beide Normen in Konkurrenz → beide prüfen ``` **Beispiele:** - Kaufgewährleistung (§§ 434 ff. BGB) ist speziell zu allgemeinem Schadensersatzrecht im Äquivalenzbereich - DSGVO verdrängt BDSG als lex specialis des Unionsrechts - § 21 OWiG: Straftatbestand verdrängt OWiG-Tatbestand bei Tateinheit ### Subsidiarität (lex primaria) Eine Norm gilt nur, wenn eine andere Norm nicht eingreift. **Beispiele:** - § 826 BGB — subsidiär, aber eigenständig bei sittenwidrigem Schädigungsvorsatz - §§ 812 ff. BGB — subsidiär gegenüber Vertrag (BGH NJW 2018, 939) ### Lex posterior und lex superior - **Lex posterior:** jüngere Norm gleicher Rangstufe verdrängt ältere - **Lex superior:** höherrangige Norm verdrängt niederrangige (Verfassung > Gesetz > VO) - Im Unionsrecht: Primärrecht > Sekundärrecht > nationales Recht (Anwendungsvorrang) ## Verhältnis Vertrags- zu Deliktsrecht **Grundsatz:** Anspruchskonkurrenz — beide bestehen nebeneinander. **Ausnahme Spezialität bei reinem Äquivalenzinteresse:** Wenn der Schaden nur im Wert der mangelhaften Sache selbst besteht und kein Weiterfresserschaden vorliegt, verdrängt Kaufgewährleistung den Deliktsanspruch. **Weiterfresserschaden:** Wenn der Mangel andere Rechtsgüter des Käufers beschädigt, besteht § 823 Abs. 1 BGB daneben (BGH NJW 2019, 2382). ## Ausgabe Das System erstellt eine Konkurrenz-Tabelle: - Alle einschlägigen Normen - Verhältnis zueinander (Konkurrenz / Spezialität / Subsidiarität) - Empfohlene Prüfungsreihenfolge - Hinweis auf verbleibende Kumulation oder Ausschluss ## Kommentarliteratur - Grüneberg BGB Einl. Rn. 1 ff. (Anspruchskonkurrenz) — übersichtlich - MüKo BGB §§ 823-826 (Deliktsrecht und Konkurrenzen) - Calliess/Ruffert Art. 288 AEUV (Anwendungsvorrang) --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.