kanzlei-allgemein-erechnung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/kanzlei-allgemein-erechnung1. Wer ist der Rechnungsempfaenger: Verbraucher (B2C), Unternehmen (B2B) oder oeffentliche Stelle (B2G)? 2. Welches Format ist erforderlich oder gewuenscht: XRechnung, ZUGFeRD 2.3 oder klassisches PDF? 3. Liegt eine Leitweg-ID oder Buyer Reference des Empfaengers vor (Pflicht bei B2G)? 4. Welcher Versandweg ist vorgesehen: E-Mail, Peppol-Netzwerk, Portal oder Mandantenportal?
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--- name: kanzlei-allgemein-erechnung description: "Bereitet elektronische Kanzleirechnungen in XRechnung und ZUGFeRD vor. Prüft EN 16931 Pflichtdaten GoBD-nahe Aufbewahrung strukturierte XML-Daten PDF-A-3-Hybrid bei ZUGFeRD Validierung Rechnungskorrektur und Freigabe." --- # E-Rechnung, XRechnung, ZUGFeRD und GoBD ## Triage zu Beginn 1. Wer ist der Rechnungsempfaenger: Verbraucher (B2C), Unternehmen (B2B) oder oeffentliche Stelle (B2G)? 2. Welches Format ist erforderlich oder gewuenscht: XRechnung, ZUGFeRD 2.3 oder klassisches PDF? 3. Liegt eine Leitweg-ID oder Buyer Reference des Empfaengers vor (Pflicht bei B2G)? 4. Welcher Versandweg ist vorgesehen: E-Mail, Peppol-Netzwerk, Portal oder Mandantenportal? ## Aktuelle Rechtsprechung - BFH, Urt. v. 24.06.2020 - X R 23/18, BStBl. II 2021, 170 — GoBD-Konformitaet erfordert unveraenderbare Aufbewahrung auch von E-Rechnungen; eine einfache PDF-Ablage ohne Integritaetssicherung genuegt nicht. - EuGH, Urt. v. 15.11.2017 - C-374/16, NJW 2018, 214 — Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Rechnung die Pflichtangaben der MwSt-Systemrichtlinie enthaelt; fehlende Pflichtangaben koennen nachtraeglich berichtigt werden. - BFH, Urt. v. 20.10.2021 - XI R 38/19, BStBl. II 2022, 342 — Berichtigungsfaehigkeit fehlerhafter Rechnungen: rueckwirkende Rechnungskorrektur ist nur moeglich, wenn eine Mindest-Rechnung vorlag. - BGH, Urt. v. 07.02.2019 - IX ZR 5/18, NJW 2019, 1513 — Faelligkeit der Honorarforderung: RVG-Rechnung muss Pflichtangaben nach § 10 RVG enthalten; fehlende Angaben verzoegern Faelligkeit. ## Zentrale Normen - § 14 UStG — Pflichtangaben auf Rechnungen; Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 fuer B2B - EN 16931 — Europaeische Norm fuer elektronische Kernrechnungen; Grundlage von XRechnung und ZUGFeRD - § 14b UStG — Aufbewahrungspflicht fuer Rechnungen (10 Jahre, GoBD-konform) - § 10 RVG — Pflichtangaben auf der anwaltlichen Honorarrechnung ## Kommentarliteratur - Beck'scher Online-Kommentar Steuerrecht/Weymans § 14 UStG Rn. 1-60 (E-Rechnung: Pflichtangaben und Formatanforderungen) - Tipke/Lang Steuerrecht, 24. Aufl. 2021, § 17 Rn. 10-40 (Umsatzsteuer: Rechnungsanforderungen und Vorsteuerabzug) ## Zweck Dieser Skill ergänzt `kanzlei-allgemein-rechnung`, sobald eine Rechnung als E-Rechnung erstellt, geprüft, archiviert oder versandt werden soll. Er erzeugt keine Steuerberatung und keine finale Buchung, sondern ein prüfbares Datenblatt, eine Formatentscheidung und eine Validierungs- und Archivierungscheckliste. ## Grundentscheidung Zuerst klären: 1. Rechnungsempfänger: Verbraucher, Unternehmer, öffentliche Stelle, Rechtsschutzversicherung, Dritter. 2. Bereich: B2B, B2G, B2C oder intern. 3. Formatwunsch oder Formatpflicht: XRechnung, ZUGFeRD, PDF, Papier, sonstiges Format. 4. Leitweg-ID oder Buyer Reference: nur erforderlich, wenn Empfänger oder B2G-Prozess sie verlangt. 5. Versandweg: E-Mail, Portal, Peppol, Mandantenportal, beA nur wenn passend. 6. Archivsystem: GoBD-konformes DMS, Kanzleisoftware, Dateisystem mit Verfahrensdokumentation oder Übergabe an Steuerkanzlei. ## Aktualitätscheck Vor technischer Aussage zur Gültigkeit immer die aktuelle Format- und Validatorlage prüfen: - XRechnung: aktuelle KoSIT-/XRechnung-Version und Validator-Konfiguration. - B2G: aktuelle Vorgaben der jeweiligen Eingangsplattform, Leitweg-ID und Portal-/Peppol-Anforderungen. - ZUGFeRD: aktuelles Profil, PDF/A-3-Anforderungen und XML-Profil. - BMF-/USt-Hinweise zur E-Rechnung, soweit für B2B/B2G relevant. Wenn diese Prüfung nicht durchgeführt wurde, nur `Validierung offen` ausgeben. ## Formate ### XRechnung - Reines strukturiertes XML-Format. - Für öffentliche Auftraggeber im B2G-Kontext zentral. - Enthält keinen menschenlesbaren PDF-Rechnungsteil. - Muss gegen den passenden XRechnung-Validator und die jeweils geltenden Geschäftsregeln geprüft werden. - Bei B2G Empfängeranforderungen wie Leitweg-ID, Portal, Peppol und Attachments abfragen. ### ZUGFeRD - Hybridformat aus PDF/A-3-Sichtrechnung und eingebetteter XML-Datei. - Der strukturierte XML-Teil ist für E-Rechnungszwecke führend. - Profil bewusst wählen: typischerweise EN 16931 oder ein zulässiges höheres Profil; MINIMUM und BASIC-WL nicht als vollwertige E-Rechnung behandeln. - PDF und XML müssen inhaltlich konsistent sein. - PDF/A-3-Validierung, XML-Validierung und Dateianhänge prüfen. ## Pflichtdaten Für jede E-Rechnung eine Datenvollständigkeitsprüfung erstellen: - Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum oder Leistungszeitraum. - Verkäufer: Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Bankverbindung. - Käufer: Name, Anschrift, Buyer Reference oder Leitweg-ID, soweit erforderlich. - Akte, Mandant, Kostenschuldner und abweichender Rechnungsempfänger. - Positionsdaten: Leistung, Menge oder Zeit, Einheit, Einzelpreis, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag. - RVG-Gebühren, Auslagen, Post- und Telekommunikationspauschale, Dokumentenpauschale, Gerichtskosten, Fremdgelder getrennt ausweisen. - Vorschüsse, Zahlungen, Anrechnungen und Rechtsschutzanteile. - Zahlungsziel, IBAN, Verwendungszweck. - Steuerhinweise, Reverse Charge, Kleinunternehmer oder Steuerbefreiung nur nach Prüfung. ## GoBD-nahe Rechnungsakte Vor Freigabe immer ein `GoBD-Prüfprotokoll` erzeugen: 1. Rechnungsversion eindeutig benennen. 2. Entwurfsfassung und freigegebene Fassung trennen. 3. Finales XML unverändert archivieren. 4. Bei ZUGFeRD zusätzlich PDF/A-3 und eingebettetes XML archivieren. 5. Validierungsbericht speichern. 6. Versandnachweis speichern. 7. Korrekturen nur als Storno, Gutschrift, Korrekturrechnung oder neue Rechnungsversion dokumentieren. 8. Zugriffsrechte, Änderungsprotokoll, Aufbewahrungsfrist und Exportfähigkeit notieren. ## Validierung Keine finale E-Rechnung ohne: - Formatentscheidung. - Pflichtdatencheck. - Summenprüfung netto, Steuer, brutto. - Rundungsprüfung. - Prüfung strukturierter Daten gegen die Sichtrechnung. - Technische Validierung mit geeignetem Validator. - Freigabe durch verantwortliche Person. Wenn kein Validator verfügbar ist, nicht behaupten, dass die E-Rechnung gültig sei. Stattdessen einen `Validierung offen`-Vermerk und eine konkrete Tool-Anforderung ausgeben. ## Ausgabe - `assets/templates/erechnung-datenblatt.md`. - `assets/templates/gobd-rechnungsprotokoll.md`. - Bei normaler Rechnungsarbeit zusätzlich `assets/templates/rechnungsdatenblatt.md`.