jveg-anspruchsberechtigung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/jveg-anspruchsberechtigungVerifiziert JVEG-Anspruchsberechtigung nach Rolle und Verfahren
- Bestimmt Anspruchsberechtigte wie Zeugen oder Sachverständige.
- Erfordert Prüfung gerichtlicher Beauftragung und Verfahrensart.
- Wendet § 2, § 19 JVEG sowie BGH-Rechtsprechung an.
- Liefert klare Zuordnung zur Vergütungsgrundlage.
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--- name: jveg-anspruchsberechtigung description: Klaert, ob Zeuge, Dritter, Sachverstaendiger, Dolmetscher, Uebersetzer, Protokollperson oder ehrenamtlicher Richter nach JVEG anspruchsberechtigt ist. --- # JVEG-Anspruchsberechtigung ## Aufgabe Kläre, welche Person nach § 2 JVEG anspruchsberechtigt ist, und ordne die Vergütungsgrundlage (Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher usw.) der richtigen Normengruppe zu. ## Triage — kläre vor der Prüfung 1. **Rolle der Person:** Sachverständiger, Zeuge, Dritter, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollperson oder ehrenamtlicher Richter? 2. **Beauftragung:** Liegt eine gerichtliche Beauftragung oder Ladung vor (§ 1 JVEG)? 3. **Verfahrensart:** Zivilverfahren, Strafverfahren, Verwaltungsverfahren? 4. **Mehrfachrollen:** Hat die Person mehrere Funktionen in einem Verfahren (z.B. Sachverständiger und Zeuge)? 5. **Dritterstattung:** Soll eine Dritte Person (§ 2 Abs. 2 JVEG) geltend machen? ## Zentrale Normen - § 1 JVEG (Anwendungsbereich) - § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte: Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollpersonen, ehrenamtliche Richter, Zeugen, Dritte) - § 19 JVEG (Zeugenfahrtkosten) - § 22 JVEG (Zeitversäumnis des Zeugen) - § 13 JVEG (Dolmetscher) - § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung) ## Rechtsprechung 1. BGH, Beschl. v. 11.09.2018 – III ZR 329/16, NJW-RR 2018, 1457 — Die Eigenschaft als Sachverständiger i.S.d. JVEG setzt eine gerichtliche Bestellung voraus; privatgutachterliche Tätigkeit unterfällt dem JVEG nicht. 2. BGH, Beschl. v. 26.09.2018 – IV ZR 163/17 — Die Dreimonatsfrist des § 23 JVEG gilt für alle Anspruchsberechtigten des § 2 JVEG gleichermaßen. 3. OLG Köln, Beschl. v. 09.03.2017 – 17 W 3/17 — Auch Zeugen können Fahrtkosten nur im Rahmen der Wirtschaftlichkeit geltend machen (§ 19 i.V.m. § 5 JVEG). 4. OLG Celle, Beschl. v. 16.01.2020 – 2 W 1/20 — Ehrenamtliche Richter haben keinen Anspruch auf Sachverständigenvergütung; die Rollenzuordnung nach § 2 JVEG ist abschließend. ## Kommentarliteratur - Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 27. Aufl. 2021, § 2 Rn. 1 ff. - Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, JVEG § 2 Rn. 1 ff. - Hartmann, Kostengesetze, 52. Aufl. 2022, JVEG § 2 Rn. 1 ff. ## Startet bei Eingang eines JVEG-Antrags oder einer Rechnung, wenn die Rolle der anspruchsberechtigten Person unklar ist. ## Arbeitsweise 1. Ladungs- oder Bestellungsdokument auswerten. 2. Rolle nach § 2 JVEG zuordnen. 3. Bei Mehrfachrolle: Abgrenzung prüfen, keine Doppelerstattung. 4. Zutreffende Normenkette für nachgelagerte Prüfung benennen. ## Output-Template | Kriterium | Befund | |---|---| | Person | [Name/Bezeichnung] | | Rolle nach § 2 JVEG | [Sachverständiger / Zeuge / Dolmetscher / …] | | Beauftragungsdokument | [Aktenzeichen, Datum] | | Maßgebliche Normen | [§§ …] | | Mehrfachrolle | [Ja / Nein — Begründung] | | Ergebnis | [Anspruchsberechtigung bejaht / verneint] | ## Ausgabe Rollenzuordnung mit Normenbegründung; Weiterleitung an spezifische Vergütungsprüf-Skills. ## Leitplanken - Rollenzuordnung ist abschließend nach § 2 JVEG; keine analoge Ausweitung. - Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.