iv-regelverfahren-eroeffnung

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Setzt den Eröffnungsbeschluss in Verwaltungspraxis um: Besitz, Masse, Tabelle, Berichtstermin, Verwertung, Kommunikation und Verteilung.

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name: iv-regelverfahren-eroeffnung
description: "Regelinsolvenzverfahren nach Eröffnung aus Sicht des Insolvenzverwalters. Organisiert Besitzuebergang Masse Tabelle Berichtstermin Verwertung und Verteilung."
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# Regelverfahren nach Eröffnung

## Aufgabe

Setzt den Eröffnungsbeschluss in Verwaltungspraxis um: Besitz, Masse, Tabelle, Berichtstermin, Verwertung, Kommunikation und Verteilung.

Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.

## Startet bei

- Eröffnungsbeschluss zugestellt ist
- Forderungsanmeldungen und Berichtstermin vorbereitet werden
- die erste Verwertungsphase startet

## Eingaben

- Eröffnungsbeschluss
- Masseverzeichnis, Verträge, Gläubigerliste
- Forderungsanmeldungen und Sicherungsrechte

## Workflow

1. **Eröffnung umsetzen** - Verfügungsbefugnis, Bekanntmachungen und Leistungssperren kontrollieren.
2. **Masse organisieren** - Massekonto, Verträge, Versicherungen, Forderungen und Verwertung anlegen.
3. **Tabelle vorbereiten** - Anmeldefristen, Forderungen, Rang und Widersprüche strukturieren.
4. **Berichtstermin** - Fortführung, Verwertung, Planoption und Ausschussfragen vorbereiten.

## Ausgabe

- Eröffnungs-Checkliste
- Masse- und Vertragsregister
- Berichtsterminpaket

## Qualitätsgates

- Massekonto getrennt
- Forderungen nicht mit Masseverbindlichkeiten vermischt
- Berichtspflichten terminiert

## Rote Schwellen

- ungeklärte Drittrechte
- fortlaufende Verträge ohne Entscheidung
- Sicherungsrechte nicht erfasst

## Interne Vorlagen

- assets/templates/regelverfahren-eroeffnung.md
- assets/templates/masseverzeichnis.md

## Amtliche Erstquellen

- §§ 27, 28, 80 ff. InsO
- §§ 174 ff. InsO


## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen

- BGH, Urt. v. 19.02.2009 — IX ZR 2/08, NZI 2009, 389 — Verwalterhaftung § 60 InsO: IV haftet persoenlich fuer schuldhafte Pflichtverletzungen; Massstab ordentlicher und gewissenhafter Insolvenzverwalter; Glaeubigerausschuss muss informiert werden.
- BGH, Urt. v. 22.09.2005 — IX ZB 55/04 — Verwalterpflichten Betriebsfortfuehrung: IV haftet fuer Verluste aus pflichtwidrig fortgefuehrtem Betrieb; Massebeeintraechtigung verboten; Fortfuehrungsentscheidung muss dokumentiert sein.
- BGH, Urt. v. 08.10.2009 — IX ZR 178/08, NZI 2010, 51 — Zusammenarbeit mit Glaeubigerausschuss: IV muss § 69 InsO-Berichte zeitgerecht erstatten; Zustimmung § 160 InsO bei bedeutsamen Massnahmen einholen; Pflichtverletzung = Haftung § 60.
- BGH, Urt. v. 25.09.2014 — IX ZR 252/13, NZI 2015, 31 — Dokumentationspflichten: IV muss alle Verwaltungshandlungen dokumentieren; nachtraegliche Rekonstruktion heilt Luecken nicht; Schlussrechnung § 66 InsO muss vollstaendig und richtig sein.

## Paragrafenkette Insolvenzverwaltung

§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)

## Triage — Verfahrensstand

Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Verfahrensstatus?** Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
2. **Massedeckung?** § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
3. **Zustimmungserfordernis § 160 InsO?** Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
4. **Dokumentation vollstaendig?** Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?

## Kommentarliteratur

- MuenKo InsO/Ganter §§ 56-66 InsO — Insolvenzverwalter-Recht.
- Uhlenbruck/Zipperer §§ 60-61 InsO — Verwalterhaftung im Detail.
- Jaeger/Gerhardt § 66 InsO — Rechnungslegung und Schlussrechnung.

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