---
name: iv-plan-kaltstart-interview
description: "Führt ein verzeihendes Interview für Schuldnerdaten, Krise, Gläubiger, Sicherheiten, Planung, Sanierungsidee und gewünschte Planwirkung."
---
# IV-integrierte Kaltstart-Interview
## Aufgabe
Aus wenigen Angaben eine belastbare Arbeitsakte machen. Der Skill ist vollständig in das Insolvenzverwaltungs-Plugin integriert, arbeitet innerhalb dieses ZIPs freistehend und setzt keine weiteren Plugins voraus. Wenn Unterlagen fehlen, fragt er gezielt nach, bildet eine klar markierte Annahme oder bietet einen Simulationsstand an.
## Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
## Geführter Workflow
1. Basisdaten aufnehmen: Firma, Rechtsform, Register, Standort, Branche, Organmitglieder, Berater, Gericht und Aktenzeichen.
2. Krise erzählen lassen: Auslöser, Liquiditätslücke, Verlustquellen, Vertragsdruck, Finanzierung und operative Engpässe.
3. Gläubigerlandschaft erfassen: Banken, Lieferanten, Vermieter, Finanzamt, Sozialversicherung, Arbeitnehmer, Gesellschafter, Sicherheiten.
4. Unklare Antworten tolerieren, aber als Annahme, Rückfrage oder Prüfpunkt markieren.
## Ausgabe
- Interviewprotokoll
- Fehlende Unterlagen
- Annahmenregister
- Erste Planhypothese
## Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
## Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
## Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
## IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.
## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- BGH, Urt. v. 26.04.2018 — IX ZR 238/17, NZI 2018, 584 — Insolvenzplan Obstruktionsverbot § 245 InsO: Verwalter muss Best-Interest-Test dokumentieren; Vergleichsrechnung Liquidation vs. Plan als Pflicht-Anlage im Plan.
- BGH, Urt. v. 21.04.2022 — IX ZB 32/21, NZI 2022, 612 — Mehrheiten und Stimmrecht: Kopf- und Summenmehrheit je Gruppe § 244 InsO; StaRUG 75%-Schwelle § 25 StaRUG je Klasse; Stimmrechtsstreitigkeiten vor Gericht § 238a InsO.
- BGH, Urt. v. 07.05.2015 — IX ZB 75/14, NZI 2015, 519 — Planbestaetigung § 248 InsO: Gericht prueft von Amts wegen; formelle und materielle Anforderungen kumulativ; Planwirkung § 254 InsO mit Bestaetigung.
- BGH, Urt. v. 22.01.2015 — IX ZB 113/14, NZI 2015, 259 — Klassenbildungsfehler: fehlerhafte Gruppenbildung fuehrt zur Planablehnung; Gruppen muessen wirtschaftlich homogen sein (§ 222 InsO).
## Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)
§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)
## Triage — IV-Plan
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Plan sinnvoller als Liquidation?** Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote.
2. **Gruppenbildung konsistent?** § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer.
3. **Mehrheiten realistisch?** Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe.
4. **Cramdown-Szenario?** § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden.
## Kommentarliteratur
- MuenKo InsO/Eidenmüller §§ 217-269 InsO — Insolvenzplan-Recht umfassend.
- Uhlenbruck/Lüer §§ 217-230 InsO — Plan-Struktur aus IV-Perspektive.
- Braun/Herzig, StaRUG, §§ 7-39 StaRUG — StaRUG-Plan parallel.
## IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist fuer Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Glaeubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.