insolvenzgeld-165-sgb-iii

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Verify unemployment claim eligibility under German bankruptcy law.

  • Assess unpaid wage claims from the three months prior to bankruptcy.
  • Integrates with payroll records and social security contribution databases.
  • Calculates claim amounts based on gross salary up to contribution limits.
  • Outputs application deadlines and bank financing options for eligible cases.

SKILL.md

.github/skills/insolvenzgeld-165-sgb-iiiView on GitHub ↗
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name: insolvenzgeld-165-sgb-iii
description: Pruefraster Insolvenzgeld § 165 ff. SGB III. Anspruchs-Voraussetzungen Arbeitsentgelt-Forderungen letzte drei Monate vor Insolvenz-Ereignis. Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III Eroeffnung Insolvenz-Verfahren Abweisung mangels Masse Vollstreckungs-Aussichts-Losigkeit. Antragsfrist zwei Monate § 324 SGB III Nach-Antragsfrist sechs Monate. Anspruchs-Hoehe brutto bis Beitrags-Bemessungs-Grenze. Antragstellung Agentur fuer Arbeit. Vor-Finanzierung durch Banken bis 75 Prozent Insolvenzgeld. Aufgaben Insolvenzverwalter Lohnabrechnung Bescheinigungen. Schnittstelle Anwartschaft Sozial-Versicherungs-Beitraege.
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# Insolvenzgeld nach § 165 SGB III

## Zweck

Insolvenzgeld ist zentrale Arbeitnehmer-Sicherung in Insolvenz. Mandanten oft Arbeitnehmer oder Insolvenzverwalter im Lohn-Abrechnungs-Streit. Dieses Skill prüft Anspruch und Antrags-Verfahren.

## Eingaben

- Insolvenz-Status Arbeitgeber (Antrag Eröffnung)
- Arbeitsverhältnis-Daten (Dauer Lohn Stunden)
- Lohnverzug-Zeitraum
- Bisher gezahlter Lohn
- Bei Mandant=Insolvenzverwalter: Mitarbeiter-Liste

## Schritt 1 — Anspruchs-Voraussetzungen § 165 SGB III

### Persönlich Berechtigte

- **Arbeitnehmer** im Sinne § 7 SGB IV
- **Auszubildende**
- **Heimarbeiter**
- Einschluss Mini-Job-Beschäftigte
- Einschluss Teilzeit

### Nicht berechtigt

- Geschäftsführer ohne Arbeitnehmer-Status
- Selbstständige
- Arbeitnehmer in Drittland-Filialen ohne deutschen Sozial-Versicherungs-Bezug

## Schritt 2 — Insolvenz-Ereignis § 165 Abs. 1 SGB III

### Drei Tatbestände

a) **Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens** über Vermögen des Arbeitgebers

b) **Abweisung mangels Masse** § 26 InsO

c) **Vollständige Betriebs-Einstellung** im Inland, wenn ein Insolvenz-Antrag nicht gestellt worden ist und ein Insolvenz-Verfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt

### Zeit-Punkt

- **Eröffnungs-Datum** als Insolvenz-Ereignis-Datum
- Bei Abweisung mangels Masse: Abweisungs-Beschluss
- Bei Betriebs-Einstellung: tatsächliche Einstellungs-Datum

## Schritt 3 — Anspruchs-Inhalt § 167 SGB III

### Lohn der letzten drei Monate

- **Rückwärts vom Insolvenz-Ereignis-Datum**
- Nur **noch nicht gezahltes Arbeitsentgelt**
- Brutto-Forderung bis Beitrags-Bemessungs-Grenze West / Ost

### Beispiel

```
Insolvenz-Ereignis (Eröffnung): 15.05.2026
Lohn-Forderungen:
- Februar 2026: bezahlt
- März 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)
- April 2026: nicht bezahlt (EUR 3.500)
- Mai 2026 anteilig: nicht bezahlt (EUR 1.700)

Anspruch Insolvenzgeld: 3 Monate
- Februar nicht relevant (bezahlt)
- Mitte Feb bis Mitte Mai = drei Monate
- Berechnung: EUR 3.500 × 2 + EUR 1.700 = EUR 8.700

Bei Beitrags-Bemessungs-Grenze (West EUR 7.550/Monat
in 2026) liegt EUR 3.500 darunter — voller Anspruch
```

### Brutto vs. Netto

- Insolvenzgeld in Höhe Netto-Anspruch
- Steuer und SV-Anteile separat berechnet
- Lohnsteuer-Klassen-bezogen

### Sonderzuwendungen

- Urlaubsgeld Weihnachtsgeld nur anteilig
- Bei Fälligkeit innerhalb der drei Monate
- Provisionen bei Fälligkeit

## Schritt 4 — Antragsverfahren

### Frist § 324 SGB III

- **Zwei Monate** ab Insolvenz-Ereignis
- **Nach-Antragsfrist sechs Monate** bei unverschuldeter Versäumnis
- Frist-Beginn bei Bekanntwerden Insolvenz-Ereignis

### Antragstellung

- **Agentur für Arbeit** zuständig
- **Online-Antrag** über BA-Webportal
- **Schriftlich** möglich

### Pflicht-Anlagen

- Arbeitsvertrag
- Lohn-Abrechnungen
- Bescheinigung Insolvenz-Verwalter (Lohn-Forderung)
- Lohn-Steuer-Karte / Identifikations-Nummer

### Bescheinigung Insolvenz-Verwalter

- **Pflicht** des Insolvenz-Verwalters auf Anfrage
- Inhalt: Lohn-Höhe Fälligkeit Erfüllungs-Stand
- Schnittstelle zur Forderungs-Anmeldung

## Schritt 5 — Insolvenzgeld-Anspruchs-Übergang § 169 SGB III

### Cessio Legis

- **Lohn-Forderung geht auf BA über** mit Zahlung Insolvenzgeld
- **Anmeldung zur Insolvenz-Tabelle** durch BA
- Insolvenz-Verwalter rechnet mit BA ab

### Folge für Insolvenz-Verwalter

- BA wird Gläubiger anstelle Arbeitnehmer
- Pflicht-Vermerk in Tabelle
- Quoten-Auszahlung an BA

### Folge für Arbeitnehmer

- **Insolvenzgeld** ohne Anmeldung in Tabelle
- Bei Differenz Lohn über Beitrags-Bemessungs-Grenze — Differenz selbst anmelden

## Schritt 6 — Vor-Finanzierung

### Praktische Konstellation

- Insolvenz-Verfahren dauert
- Arbeitnehmer braucht Geld sofort
- Vor-Finanzierung durch Bank

### Vor-Finanzierungs-Vereinbarung § 170 SGB III

- **Banken-Vorfinanzierung** bis 75 Prozent Insolvenzgeld
- **Abtretung** an Bank
- BA zahlt direkt an Bank

### Vorteil Arbeitnehmer

- Schnelle Liquidität
- Schon vor Insolvenz-Ereignis möglich (in der drei-Monats-Phase)

### Vorteil Insolvenz-Verfahren

- **Fortführungs-Möglichkeit** durch Lohn-Sicherung
- **Mitarbeiter-Bindung**
- Sanierungs-Chance

## Schritt 7 — Bei Eigenverwaltung

- Anspruch Insolvenzgeld bleibt
- Sachwalter unterstützt Anträge
- Schnellere Auszahlung möglich

## Schritt 8 — Sozial-Versicherungs-Beiträge § 173 SGB III

### Pflicht-Beiträge auf Insolvenzgeld

- **Renten-Versicherung** Krankenversicherung Pflege-Versicherung Arbeitslosen-Versicherung
- **BA übernimmt** Arbeitgeber-Anteil
- **Anwartschafts-Schutz** Arbeitnehmer

### Folge

- Keine Lücke in Sozial-Versicherungs-Karriere
- Renten-Punkte werden weitergeführt

## Schritt 9 — Anspruchs-Konkurrenz

### Kurzarbeitergeld

- Bei vor Insolvenz Kurzarbeit
- Anspruch Kurzarbeitergeld parallel möglich
- Anrechnung-Mechanismen

### Krankengeld

- Bei Erkrankung in Drei-Monats-Phase
- Krankengeld plus Insolvenzgeld theoretisch
- Vorrang-Regelungen

### Mutterschaftsgeld / Elterngeld

- Spezifische Regelungen
- Sozial-Versicherungs-Karten

### Vorruhestand / Frühverrentung

- Anspruch endet mit Renteneintritt
- Insolvenzgeld dazwischen möglich

## Schritt 10 — Praktische Konstellationen

### Konstellation A — Insolvenz-Verfahren eröffnet

- Klar: Antragsfrist läuft
- Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung anfordern
- Antrag stellen

### Konstellation B — Insolvenz-Antrag gestellt aber noch nicht eröffnet

- Vor-Finanzierungs-Vereinbarung möglich
- Antragsfrist beginnt erst mit Eröffnung

### Konstellation C — Eröffnung verzögert sich

- Eilbedürftigkeits-Erklärung an Insolvenz-Gericht
- Vor-Finanzierung erwägen

### Konstellation D — Abweisung mangels Masse

- Insolvenz-Ereignis ist Abweisung
- Antragsfrist ab Abweisungs-Beschluss
- Häufig parallel zu fehlender Insolvenz-Verwalter-Bescheinigung — Eigenbescheinigung-Eskalation

### Konstellation E — Lohn-Verzug ohne Insolvenz-Antrag

- Kein Insolvenzgeld
- Lohn-Klage Arbeitsgericht
- Bei Vermögens-Aussichts-Losigkeit Insolvenz-Antrag möglicherweise

## Schritt 11 — Aufgaben Insolvenz-Verwalter

### Lohn-Erfassung

- Lohnkonten der letzten Monate prüfen
- Lohn-Forderungen exakt aufstellen
- Lohnsteuerkarten und SV-Daten besorgen

### Bescheinigung Insolvenzgeld

- Auf Anfrage Mitarbeiter
- Standardisiertes Formular
- Frist-eng (sieben Werktage)

### Lohn-Buchhaltung Übergang

- Übernahme der Lohn-Buchhaltung
- Steuer- und SV-Anmeldungen ggf.
- Pension-Verpflichtungen-Übergang an PSVaG

### Massearm-Konstellation

- Bei Abweisung mangels Masse keine Bescheinigung-Pflicht
- Arbeitnehmer-Eigenangabe möglich

## Schritt 12 — Bei Streit über Insolvenzgeld-Anspruch

### Widerspruch BA-Bescheid

- **Ein Monat** ab Bekanntgabe, § 84 Abs. 1 SGB X i. V. m. §§ 78 ff. SGG
- Begründung
- An BA selbst

### Klage SG

- Bei Widerspruchs-Bescheid abgelehnt
- **Ein Monat** Klage-Frist § 87 Abs. 1 SGG (drei Monate wäre § 88 SGG Untätigkeitsklage)
- PKH-Antrag empfohlen → Skill `pkh-erfolgsaussicht-pruefen`

### Häufige Streit-Punkte

- **Persönlicher Anwendungsbereich** (echte Arbeitnehmer-Eigenschaft?)
- **Berechnungs-Grundlage** (Pauschalen Provisionen)
- **Drei-Monats-Phase** korrekt berechnet?
- **Bezogen-Frist** § 324 versäumt?

## Schritt 13 — Schnittstelle Forderungs-Anmeldung Tabelle

### Forderungs-Anmeldung § 174 InsO

- Bei Insolvenzgeld-Übergang BA als Gläubiger
- Restbetrag Lohn (über Beitrags-Bemessungs-Grenze) Arbeitnehmer selbst
- Skill `glaeubigerantrag-pruefung`

### Rang (wichtige Korrektur)

- **Lohn-Forderungen aus der Zeit VOR Eröffnung** sind grundsätzlich **einfache Insolvenz-Forderungen** § 38 InsO mit Quoten-Risiko — auch wenn sie aus den letzten Monaten stammen
- **Masseverbindlichkeiten** sind nur:
  - Lohn aus **fortbestehendem** Arbeitsverhältnis NACH Verfahrens-Eröffnung → § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  - im Eröffnungs-Verfahren begründete Lohn-Ansprüche bei starkem vorläufigen Verwalter mit Verfügungs-Befugnis → § 55 Abs. 2 InsO
- Für Rückstände aus den drei Monaten vor Insolvenz-Ereignis greift das Insolvenzgeld § 165 SGB III; die Forderung selbst geht auf die BA über (§ 169 SGB III) und wird als § 38 InsO-Forderung angemeldet
- § 55 Abs. 2 InsO hilft NICHT pauschal für die "letzten sechs Monate vor Eröffnung" — das ist ein verbreiteter Irrtum

## Verzahnung mit anderen Skills

- `mandat-triage-insolvenzrecht` — Einstieg
- `arbeitsrecht-kaltstart-interview` — Arbeitsrechtliche Aspekte
- `kuendigungsschutzklage` — wenn parallel Kündigung
- `pkh-erfolgsaussicht-pruefen` — bei SG-Klage gegen BA-Bescheid
- `glaeubigerantrag-pruefung` — Forderungs-Anmeldung

## Ausgabe

- `insolvenzgeld-{az}.md` mit Anspruchs-Prüfung Antragsstellung
- BA-Antragsschrift
- Insolvenz-Verwalter-Bescheinigungs-Anforderung
- Bei Streit: Widerspruchs-/Klage-Vorbereitung
- Vor-Finanzierungs-Beratung
- Frist im Fristenbuch (zwei Monate Antrag, ein Monat Widerspruch, ein Monat Klage)

## Quellen

- SGB III §§ 165 167 169 170 173 324
- SGB IV § 7
- SGG §§ 87 88; SGB X § 84
- InsO §§ 26 38 55 174
- BSG-Linien zu Insolvenzgeld
- Standes-Vorgaben Insolvenz-Verwalter zu Lohn-Bescheinigung


## Aktuelle Leitentscheidungen — Insolvenzgeld

- BSG, Urt. v. 29.09.2020 — B 11 AL 7/19 R — Insolvenzgeld-Anspruch § 165 SGB III: Anspruch entsteht bei Eroffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung mangels Masse (§ 26 InsO) oder vollstaendiger Betriebsstilllegung; rueckwirkend fuer die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis.
- BSG, Urt. v. 22.03.2018 — B 11 AL 9/17 R — Insolvenzgeld-Vorfinanzierung: Bank kann Insolvenzgeld vorfinanzieren; nach Eroffnung erfolgt Abtretung des Insolvenzgeld-Anspruchs an Bank; Abtretung erfordert Zustimmung des Arbeitnehmers; kein Wahlrecht des IV.
- BSG, Urt. v. 18.11.2021 — B 11 AL 5/20 R — Insolvenzgeld fuer Geschaeftsfuehrer: GF einer GmbH ist grundsaetzlich kein Arbeitnehmer; Insolvenzgeld nur wenn GF tatsaechlich wie Arbeitnehmer (weisungsgebunden) taetig war.
- BAG, Urt. v. 25.06.2020 — 6 AZR 480/19, NZA 2020, 1352 — Insolvenzgeld und Kurzarbeit: Insolvenzgeld deckt vollstaendigen ausgefallenen Lohn; Kurzarbeitergeld waehrend Insolvenzgeld-Zeitraum wird angerechnet; Doppelzahlung ausgeschlossen.

## Paragrafenkette Insolvenzgeld

§ 165 SGB III (Anspruchsvoraussetzungen) → § 166 SGB III (Hoehe) → § 167 SGB III (Vorfinanzierung) → § 168 SGB III (Erloesch-Gruende) → § 26 InsO (Abweisung mangels Masse als Insolvenzereignis) → § 113 InsO (Kuendigungsrecht des IV)

## Triage — Insolvenzgeld

1. **Insolvenzereignis?** Datum der Verfahrenseroffnung oder Abweisung mangels Masse exakt festlegen.
2. **3-Monats-Zeitraum?** Welche Monate werden vom Insolvenzgeld abgedeckt? Lohnrueckstaende inventarisieren.
3. **Vorfinanzierung?** Haushausbank ansprechen; Abtretungserklaerungen der Arbeitnehmer einholen; Zeitplan Vorfinanzierung → Auszahlung BA.
4. **GF-Anspruch?** GF ist nur Arbeitnehmer wenn tatsaechlich weisungsgebunden; bei Gesellschafter-GF selten Insolvenzgeld.

## Kommentarliteratur

- Fuenfhausen/Rupp, SGB III §§ 165-168 (Insolvenzgeld) — Standardkommentar Insolvenzgeld.
- MuenKo InsO/Caspers § 55 InsO Rn. 80 ff. — Insolvenzgeld als Massekostenersatz.
- ErfK/Koch § 165 SGB III Rn. 1 ff. — Arbeitnehmer-Insolvenzgeld Anspruchsvoraussetzungen.

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