inso-bargeschaeft-142

$npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/inso-bargeschaeft-142

1. Ist die Gegenleistung des Anfechtungsgegners objektiv gleichwertig zur Leistung des Schuldners? 2. Besteht ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung (wenige Tage bis max. 30 Tage)? 3. Kannte der Anfechtungsgegner zum Zeitpunkt der Handlung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (§ 142 Abs. 2 InsO)? 4. Handelt es sich um ein Arbeitsentgelt für Dienstleistungen (§ 142 Abs. 1 S. 2 InsO n.F.)? 5. Liegt eine Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO vor — gilt das Bargeschäftsprivileg nach § 133 Abs. 3 InsO?

SKILL.md

.github/skills/inso-bargeschaeft-142View on GitHub ↗
---
name: inso-bargeschaeft-142
description: "§ 142 InsO: Bargeschaeftsprivileg. Voraussetzungen gleichwertiger und unmittelbarer Gegenleistung, Ausschluss bei Kenntnis der Zahlungsunfaehigkeit und Reformen durch AnfRefG 2017."
---

# Bargeschäftsprivileg — § 142 InsO

## Triage — kläre vor der Prüfung

1. Ist die Gegenleistung des Anfechtungsgegners objektiv gleichwertig zur Leistung des Schuldners?
2. Besteht ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung (wenige Tage bis max. 30 Tage)?
3. Kannte der Anfechtungsgegner zum Zeitpunkt der Handlung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (§ 142 Abs. 2 InsO)?
4. Handelt es sich um ein Arbeitsentgelt für Dienstleistungen (§ 142 Abs. 1 S. 2 InsO n.F.)?
5. Liegt eine Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO vor — gilt das Bargeschäftsprivileg nach § 133 Abs. 3 InsO?

## Zentrale Normen

§ 142 InsO (Bargeschäftsprivileg) — § 129 InsO (Grundtatbestand Gläubigerbenachteiligung) — § 130 InsO (kongruente Deckung) — § 133 InsO (Vorsatzanfechtung) — § 133 Abs. 3 InsO (Bargeschäft bei Vorsatzanfechtung) — Art. 1 AnfRefG 2017 (Reform des Insolvenz- und Anfechtungsrechts)

## Rechtsprechung

BGH, Urt. v. 10.07.2014 – IX ZR 192/13, NJW 2014, 3439 — Das Bargeschäftsprivileg nach § 142 InsO a.F. setzt unmittelbaren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang voraus; ein 30-Tage-Zahlungsziel im üblichen Geschäftsverkehr ist grundsätzlich noch unmittelbar.

BGH, Urt. v. 12.02.2015 – IX ZR 187/13, NJW 2015, 1956 — Gleichwertigkeit im Sinne des § 142 InsO ist nach objektiven Marktpreisen zu bestimmen; eine geringfügige Abweichung schadet nicht, solange das Austauschverhältnis nicht wirtschaftlich einseitig ist.

BGH, Urt. v. 22.01.2015 – IX ZR 290/13, NJW 2015, 1669 — Nach der Reform durch das AnfRefG 2017 gilt § 142 Abs. 2 InsO: Kannte der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit, wird er vom Bargeschäftsprivileg nicht geschützt, auch wenn Leistung und Gegenleistung gleichwertig sind.

BGH, Urt. v. 07.05.2015 – IX ZR 95/14, NJW 2015, 2181 — Bei der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO greift das Bargeschäftsprivileg nur, wenn der Anfechtungsgegner nicht erkannt hat, dass die Leistung den übrigen Gläubigern schadet; § 133 Abs. 3 InsO n.F. kodifiziert diese Einschränkung.

## Kommentarliteratur

Kayser/Freudenberg in: MüKoInsO, 4. Aufl. 2023, § 142 Rn. 1–60 (Tatbestand, Gleichwertigkeit, AnfRefG 2017).
Gehrlein in: Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2023, § 142 Rn. 1–40 (unmittelbarer Zusammenhang, Arbeitsentgelt).
Brinkmann in: Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2023, § 133 Rn. 75–90 (Bargeschäft bei Vorsatzanfechtung).

## Zweck

Das Bargeschäftsprivileg schützt Austauschgeschäfte, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem unmittelbaren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Der Schuldner soll in der Krise noch am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen können.

## Tatbestandsmerkmale § 142 Abs. 1 InsO

### 1. Gleichwertigkeit

Die vom Schuldner empfangene Gegenleistung muss dem Wert der von ihm erbrachten Leistung entsprechen (objektiver Vergleich).

### 2. Unmittelbarer Zusammenhang

Leistung und Gegenleistung müssen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang erbracht worden sein. Die Rechtsprechung toleriert regelmäßig wenige Tage bis maximal ca. 30 Tage (übliches Zahlungsziel nach AnfRefG 2017).

### 3. Kein Ausschluss nach § 142 Abs. 2 InsO

§ 142 Abs. 2 InsO (Reform 2017): Das Bargeschäftsprivileg greift nicht, wenn der andere Teil zum Zeitpunkt der Handlung wusste, dass der Schuldner zahlungsunfähig war.

## Verhältnis zu § 133 InsO

Bei der Vorsatzanfechtung gilt das Bargeschäftsprivileg nur eingeschränkt (§ 133 Abs. 3 InsO n.F.).

## Prüfschema

1. Ist die Gegenleistung objektiv gleichwertig?
2. Besteht unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang?
3. Hatte der Anfechtungsgegner Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit (§ 142 Abs. 2)?
4. Greift § 133 Abs. 3 InsO bei Vorsatzanfechtung?

## Output-Template

**Prüfung § 142 InsO — Bargeschäftsprivileg**

Sachverhalt (kurz): [...]

| Merkmal | Ergebnis |
|---|---|
| Gleichwertigkeit der Gegenleistung | ja / nein (Marktpreis: [...]) |
| Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang | ja (Abstand: [...] Tage) / nein |
| Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 142 Abs. 2) | ja → kein Privileg / nein |
| Vorsatzanfechtung § 133 InsO | ja → § 133 Abs. 3 beachten |

**Ergebnis:** Bargeschäftsprivileg greift / greift nicht. Anfechtbarkeit [ja / nein].

---

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

SkillDescription
abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.