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name: innovations-und-technologiemaerkte
description: Prueft Marktabgrenzung in dynamischen Technologiemaerkten und Innovationsmaerkten. Behandelt technologische Substitution Patent-Pools Standard-Essential-Patents Innovation-Markets-Doktrin und die Frage ob Innovationswettbewerb Produktmarktmacht ausgleicht. Einschluss von FuE-Maerkten in Fusionskontrolle.
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# Innovations- und Technologiemärkte
## 1. Grundproblem dynamischer Märkte
Klassische Marktdefinition setzt stabile Produktdefinitionen voraus. In dynamischen Technologiemärkten sind:
- Heutige Marktanteile keine verlässlichen Indikatoren für morgen.
- Innovationswettbewerb (FuE-Intensität) kann wichtiger sein als Preiswettbewerb.
- Substitution erfolgt durch technologischen Wandel, nicht durch Preisanpassung.
## 2. Innovationsmarkt-Doktrin
### US-Ursprung (US DOJ 1995)
Innovation Markets wurden definiert als Märkte für FuE-Kapazitäten, die zukünftige Produkte erzeugen. Ein Unternehmen, das eine Innovation vorantreibt, kann durch Fusion mit einem anderen FuE-Träger aus einem Innovationsmarkt ausscheiden.
### EU-Praxis
Die Kommission berücksichtigt Innovationswettbewerb in der Fusionskontrolle (z.B. Dow/DuPont 2017, Bayer/Monsanto 2018): Fusionen können den Innovationswettbewerb behindern, selbst wenn der Produktmarkt-Marktanteil moderat bleibt.
## 3. Technologiemärkte — SEPs und Patent-Pools
### Standard-Essential-Patents (SEPs)
SEP-Inhaber haben Marktmacht auf dem Technologiemarkt, wenn:
- Der Standard alternativlos ist (z.B. 5G, Wi-Fi, USB).
- FRAND-Lizenzierungspflicht greift (fair, reasonable, non-discriminatory).
Relevante Norm: Art. 102 AEUV (Lizenzverweigerung, überhöhte Lizenzgebühren).
### Patent-Pools
Mehrere SEP-Inhaber bündeln Lizenzen. Kartellrechtliche Prüfung nach Art. 101 AEUV: Enthält der Pool nicht-essentielle Patente? Gibt es Lizenzierungsalternativen?
## 4. Marktdefinition in Technologiemärkten
### Technik-Generationen als Marktgrenzen
Prüfung: Substituiert die ältere Technologiegeneration die neue?
- Bsp.: 4G-Netz und 5G-Netz — für bestimmte Dienste (IoT, autonomes Fahren) kein Substitut.
- Bsp.: Festnetz-Breitband und Mobilfunk-Breitband — zunehmend substitutiv.
### Offene Fragen in der EU-Bekanntmachung 2024
Die EU-Kommission adressiert in der Bekanntmachung 2024 (Rn. 105 ff.) explizit dynamische Märkte und Innovationswettbewerb. Kernpunkte:
- Marktanteile in dynamischen Märkten sind weniger aussagekräftig.
- Innovationskapazität (FuE-Budget, Pipeline) als Wettbewerbsindikator.
- Zukünftiger Markteintritt durch Technologieveränderung zu berücksichtigen.
## 5. Prüfungsschritte
1. Ist der Markt technologisch stabil oder im Wandel?
2. Droht Substitution durch neue Technologie innerhalb von 3–5 Jahren?
3. Gibt es einen eigenständigen Technologiemarkt (Lizenz/FuE)?
4. Wird Innovationswettbewerb durch die vorgelegte Abgrenzung erfasst?
## 6. Zwischenergebnis
Technologiemarkt-Dimension: **berücksichtigt / unvollständig / ignoriert** mit Begründung.
## Leitentscheidungen Innovations- und Technologiemaerkte
- EK, Beschl. v. 04.09.2019 — COMP/M.9064 (Google/Fitbit) — Innovationsmarkt Wearables; Dynamik des Produktsatzes; Zukunftsmaerkte als Wettbewerbsfaktor.
- EuGH, Urt. v. 21.09.2023 — C-176/19 P (Servier), ECLI:EU:C:2023:700 — Innovationswettbewerb im Pharmabereich; Wirkstoff-Patente als Marktabgrenzungsfaktor.
- BKartA, Beschl. v. 01.02.2022 — B6-22/21 (Facebook/Meta) — Innovationspotenzial als Marktmacht-Faktor § 18 Abs. 3a GWB.
## Kommentarliteratur
- Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 15-35 (Innovationsmaerkte, Plattformen)