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name: incoterms-und-gefahruebergang
description: "Prueft die einschlaegige Incoterms-Klausel (FOB CIF EXW DAP DDP usw.) und die Folgen fuer Gefahruebergang Lieferort Versandkosten Versicherung Verpackung Zoll. Verhaeltnis Incoterms zu CISG-Artikel 31 67 ff. Tatbestandsbezogene Subsumtion."
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# Incoterms und Gefahrübergang
Die Incoterms (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) regeln Lieferort, Gefahrübergang, Kostenverteilung und Versicherungspflichten.
## Triage zu Beginn
1. Welche Incoterms-Klausel wurde vereinbart — Fassung 2020, 2010 oder älter?
2. Welcher Lieferort ist im Vertrag benannt (Ort muss bei DAP, DDP, FCA genau angegeben sein)?
3. Wurde die Klausel wirksam einbezogen (AGB-Recht, Einbeziehungsvereinbarung)?
4. Hat ein Gefahrübergang stattgefunden — wann und wo?
## Aktuelle Rechtsprechung
- BGH, Urt. v. 17.03.2004 - VIII ZR 161/03, NJW 2004, 2160 — CIF-Klausel: Gefahrübergang mit Verladung am Verschiffungshafen, nicht erst bei Ankunft; Verkäufer schuldet nur Transportversicherung.
- BGH, Urt. v. 03.11.1999 - VIII ZR 35/99, NJW 2000, 594 — Incoterms sind als Handelsbrauch auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Kaufmannsverkehr anwendbar (§ 346 HGB).
- BGH, Urt. v. 25.09.2018 - VIII ZR 36/17, NJW 2019, 434 — Lieferort nach Incoterms FOB bestimmt Erfüllungsort im Sinne § 269 BGB und damit örtliche Zuständigkeit (§ 29 ZPO).
- OLG Hamburg, Urt. v. 28.02.2014 - 12 U 155/12, NJW-RR 2014, 889 — EXW-Klausel: Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab Bereitstellung im Werk des Verkäufers; Exportkontrolle liegt beim Käufer.
## Zentrale Normen
- Art. 31 CISG — Lieferpflicht (Lieferort ohne Vereinbarung)
- Art. 67 CISG — Gefahrübergang bei Versendungskauf
- Art. 68 CISG — Gefahrübergang bei auf dem Transport verkaufter Ware
- § 269 BGB — Leistungsort
- § 346 HGB — Handelsgebräuche
- § 305 ff. BGB — AGB-Einbeziehung (bei B2C-Geschäften)
## Kommentarliteratur
- MüKo-BGB/Gruber, 8. Aufl. 2019, Art. 67 CISG Rn. 1-30 (Gefahrübergang bei Versendung)
- Staudinger/Magnus, CISG, 2018, Art. 31 Rn. 1-40 (Lieferort)
- Baumbach/Hopt, HGB, 42. Aufl. 2024, § 346 Rn. 1-20 (Handelsgebräuche Incoterms)
## Schritt-für-Schritt-Workflow
1. **Klausel identifizieren:** Welche Klausel, welche Fassung? Im Vertrag oder AGB?
2. **Wirksame Einbeziehung prüfen:** B2B: Handelsbrauch (§ 346 HGB) oder vertragliche Vereinbarung; B2C: strenge Einbeziehungsvoraussetzungen (§ 305 Abs. 2 BGB).
3. **Gefahrübergang bestimmen:** Wann und wo ist Gefahr übergegangen? (Klauselspezifisch.)
4. **Schadensort nach Gefahrübergang:** Wer trägt den Verlust/die Beschädigung?
5. **Verhältnis zu CISG:** Incoterms konkretisieren Art. 31, 67 CISG — keine eigenständige Rechtsquelle, sondern Vertragsklausel.
## Output-Template
**Adressat:** Entscheidungsgründe — Tonfall: sachlich-juristisch
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## Incoterms / Gefahrübergang
Die Parteien haben die Klausel [KLAUSEL, z.B. FOB Hamburg, Incoterms 2020] vereinbart.
**Einbeziehung:** Die Klausel wurde wirksam einbezogen durch [Vertragstext / Handelsbrauch § 346 HGB].
**Gefahrübergang:** Die Gefahr ist auf den Käufer übergegangen am [DATUM] mit [Verladung im Hafen
Hamburg / Bereitstellung im Werk / Übergabe an Frachtführer in ...].
**Folge:** Der [Schaden / Verlust] am [DATUM] nach Gefahrübergang liegt im Risikobereich des Käufers.
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## Aktuelle Fassung
Incoterms 2020 (gilt ab 1. Januar 2020). Aeltere Fassungen sind weiterhin in Verträgen anzutreffen, deshalb immer die Fassung in der Klausel beachten.
## Wichtige Klauseln
- **EXW** (Ex Works) - Gefahr und Kosten gehen mit der Bereitstellung im Lager des Verkaeufers über.
- **FCA** (Free Carrier) - Verkaeufer übergibt an Frachtführer am benannten Ort.
- **FOB** (Free on Board) - Seetransport. Gefahr- und Kostenübergang mit Verladung auf das Schiff im Verschiffungshafen. Verkaeufer traegt bis zur Verladung, Kaeufer ab Verladung. Versicherung Pflicht des Kaeufers.
- **CIF** (Cost Insurance Freight) - Verkaeufer schließt Versicherung ab, traegt Fracht bis Bestimmungshafen, Gefahr geht aber bereits mit Verladung über.
- **DAP** (Delivered at Place) - Verkaeufer traegt bis zum Ankunftsort.
- **DDP** (Delivered Duty Paid) - Verkaeufer traegt alles bis zum Bestimmungsort einschließlich Zoll.
## Verhältnis zu CISG
Incoterms sind keine gesetzliche Regelung, sondern Vertragsklausel. Sie konkretisieren Artikel 31 CISG (Lieferort) und Artikel 67 ff CISG (Gefahrübergang). Im Streitfall:
1. Erst prüfen, ob Incoterms wirksam einbezogen sind (AGB-Prüfung).
2. Dann Auslegung der Klausel nach der jeweiligen Incoterms-Fassung.
3. Lückenfueller: CISG / nationales Recht.
## Tatbestand
Im Tatbestand die Klausel wörtlich oder als Bezugnahme angeben, im Entscheidungsgrund subsumieren.